Heilbronn ändert Hebesatz der Grundsteuer B – was die 155-Punkte-Absenkung bedeutet
Der Heilbronner Gemeinderat hat entschieden, ab 2025 den Hebesatz der Grundsteuer B von 500 auf 345 Punkte zu senken. Kritik gibt es an der Grundsteuerreform – auch von der Verwaltung.
Der Hebesatz der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) wird in Heilbronn ab 1. Januar 2025 von derzeit 500 auf 345 Punkte gesenkt. Diesem Vorschlag der Verwaltung folgte der Gemeinderat am Montag. Mit dieser Entscheidung kommt Heilbronn den Vorgaben der Landesgrundsteuerreform nach, die ab dem kommenden Jahr greift. Damit wird auch einem Antrag der AfD-Fraktion vom August entsprochen.
Gegenstandslos sind die Anträge der FDP-Fraktion und Pro, den Hebesatz auf 325 Punkte beziehungsweise 316 festzulegen. Die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Vermögen) wird die Verwaltung gesondert festlegen. Sie hat dafür bis zum 30. Juni 2025 Zeit.
Heilbronn senkt Hebesatz der Grundsteuer B – Grundsteuerreform gilt als umstritten
Wesentlicher Bestandteil der "neuen" Grundsteuer ist, dass das Gesamtaufkommen, das zuletzt bei 32,5 Millionen Euro jährlich lag, in etwa gleichbleiben soll. Dennoch wird es Härtefälle geben, wie Kämmerin Heike Wechs bereits öffentlich angedeutet hat: "Es wird Grundstücke geben, für die ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden muss, es wird aber auch Immobilien geben, bei denen die Steuer geringer ausfällt."
Glücklich sind die Verantwortlichen im Heilbronner Rathaus über die Landesgrundsteuerreform nicht – die Grundsteuerreform wurde kürzlich einem Faktencheck unterzogen. Vor allem das Transparenzregister zur Berechnung aufkommensneutraler Hebesätze stößt auf Kritik. Für Heilbronn hat das Land eine Hebesatz-Spanne von 316 bis 350 Punkten festgelegt. Wie diese Hebesätze ermittelt wurden, hat das Finanzministerium, wie die Stadtkämmerei im Vorfeld der Sitzung ausführte, nicht dargelegt.
In der Begründung heißt es unter anderem, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntgabe der Hebesätze Anfang September noch nicht alle Messbeträge der Stadt Heilbronn vorlagen. Die Summe aller Messbeträge stellt die Berechnungsgrundlage für die Hebesätze dar. Nach Informationen der Verwaltung basiert die Berechnung des Landes auf einem niedrigeren Vergleichsniveau mit dem Stichtag 1. Januar 2022. Aus diesem Grund haben sich die Kommunen gegen das Transparenzregister ausgesprochen.
Grundsätzliche Kritik im Rat
"Wir sind wirklich darauf angewiesen, dass wir die Steuern erheben, sonst müssen wir den Haushalt noch einmal aufdröseln", warb Finanzbürgermeister Martin Diepgen in der Gemeinderatsitzung noch einmal für den Vorschlag der Verwaltung. Im Rat gab es auch andere Stimmen. Nico Weinmann plädierte in einem eigenen Antrag für einen Hebesatz von 325 Punkten. "Eine weitere Anhebung passt nicht in die Zeit", betonte der FDP-Politiker.
Alfred Dagenbach (Pro) befürwortete "die Orientierung an der Steuer vor der Erhöhung" und damit einen Wert von 316 Punkten und Rainer Hinderer (SPD) übte grundsätzliche Kritik am Bodenflächenmodell, auf das sich die Grün-Schwarze-Landesregierung festgelegt habe. Dennoch kündigte der SPD-Fraktionsvorsitzende die Zustimmung an. Holger Kimmerle (Grüne) kritisierte zwar, dass "die Steuerreform einige Menschen hart trifft", hält aber die vor drei Jahren in der Stadt beschlossene Erhöhung um 11 Prozent für "zumutbar". M
alte Höch (Unabhängige) sprach dagegen von einem Problem, das politisch gelöst werden muss und kündigte an, dem FDP-Antrag beizutreten, genauso wie Herbert Burkhardt von den Freien Wählern. Bei der Abstimmung wurde der FDP-Antrag aber bei acht Ja-Stimmen abgelehnt, der Antrag der Verwaltung erhielt eine Mehrheit bei acht Gegenstimmen und drei Enthaltungen.
Grundsteuer wichtige Einnahmequelle für Kommunen – Heilbronn senkt Hebesatz
Bis zur Erstellung der Drucksache für Gemeinderatssitzung waren 95 Prozent der zur Berechnung eines aufkommensneutralen Hebesatzes der Grundsteuer B notwendigen Bescheide des Finanzamts im Rathaus eingegangen.
Bei mehr als 50.000 Messbescheiden schließt die Kämmerei nicht aus, dass darunter auch fehlerhafte Bescheide sind und es wegen Korrekturen durch das Finanzamt noch zu Verschiebungen bei der Berechnungsgrundlage kommen kann. Sollte es zu erheblichen Verschiebungen kommen, ist eine Anpassung des Hebesatzes für 2025 noch bis zum 30. Juni 2025 möglich, heißt es aus dem Rathaus.
Die Grundsteuer gehört zu den ältesten direkten Steuern. Sie war bereits in der Antike bekannt. Sie ist damals wie heute eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Die Erhebung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Die Finanzämter stellen als Bemessungsgrundlage den Einheitswert sowie den Grundsteuermessbetrag fest. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von ihnen festgelegten Hebesatz an und setzen die Steuer mittels Steuerbescheid fest. Durch Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig. Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 erhoben werden.