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Änderung bei der Grundsteuer: Was gilt? Das Wichtigste zur Reform im Faktencheck

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Wer muss mehr bezahlen, wer weniger? Welche Wirkung hat ein Einspruch? Sind die neuen Grundsteuerbescheide überhaupt rechtswirksam? Wir beantworten wichtige Fragen zum Thema.


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Die Vorschläge des Landes zum Grundsteuerhebesatz liegen auf dem Tisch. Nun sind die Städte und Gemeinden am Zug. Möglichst bald müssen sie über die Anpassung der Hebesätze entscheiden, damit die Grundsteuerbescheide zum neuen Jahr verschickt werden können. Aber sind diese überhaupt rechtsgültig?

Grundsteuer-Erklärung: Was bringt ein Widerspruch?

Nach Abgabe der Erklärung über das Elster-Portal haben die Finanzämter die Messbescheide verschickt. Dagegen haben viele Eigentümer Widerspruch eingelegt. Laut "Tagesschau" sollen das bundesweit über 1,3 Millionen Einsprüche sein. 

Das sagt das Land: Die Grundsteuerreform könne nur vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Sollte das Modell im Land vom Gericht als nicht verfassungskonform eingestuft werden, dann wären davon alle Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen – völlig egal, ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht. 

Änderung bei Grundsteuer-Hebesätzen: Wird es für alle teurer?

Die Hebesätze lassen befürchten, dass die Bescheide ab 2025 deutlich höher ausfallen. In Städten wie Heilbronn werden diese von derzeit 500 auf 350 oder etwas weniger gesenkt. In ländlichen Kommunen können die Hebesätze auf 700 oder sogar über 1000 hochschnellen.

Teurer wird es für Besitzer von großen Grundstücken in guten Lagen. In Heilbronn könnten Hausbesitzer künftig sogar das Vierfache bezahlen. Der Grund: Es wird der Bodenrichtwert pro Quadratmeter zugrunde gelegt. Wer in einem Mehrfamilienhaus oder auf einem kleinen Grundstück wohnt, zahlt zukünftig vermutlich weniger. Der Mieterbund Heilbronn begrüßt daher die Reform. 

Einfamilienhäuser mit Garten könnten künftig noch teurer werden. Viele Kommunen legen auch wegen des Flächenverbrauchs den Fokus auf Reihen- und Mehrfamilienhäuser.
Einfamilienhäuser mit Garten könnten künftig noch teurer werden. Viele Kommunen legen auch wegen des Flächenverbrauchs den Fokus auf Reihen- und Mehrfamilienhäuser.  Foto: dpa

Grundsteuereinnahmen: Wie viel Spielraum haben Städte und Gemeinden?

Die Sorge besteht nun, dass die Städte und Gemeinden an der Gebührenschraube drehen und die Hebesätze so belassen wie bisher oder hochsetzen. 

Dies ist aber nicht vorgesehen. Insgesamt soll nicht mehr Steuer eingenommen werden als bisher. Das ist fest zugesagt. Allerdings müssen sich die Städte und Gemeinden nicht an die Vorgaben halten. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle und man wolle nicht ausschließen, dass hier erhöht wird, so der Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Erklärung. 

Kann man sich gegen den Grundsteuerbescheid wehren?

Dazu müsste ein Bundesgericht urteilen. Die Einsprüche gegen die Messbescheide liegen aber beim Landes-Finanzgericht. Die Verfahren ruhen, bis eine Entscheidung getroffen wird. Daher geht das Land davon aus, dass die jetzt zum Jahresende verschickten Bescheide rechtsgültig sind.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass man sich gegen eine "Übermaßbesteuerung" wehren kann, wenn der festgesetzte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Wert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Allerdings nicht in Baden-Württemberg. Man könne aber durch ein eigenes Gutachten belegen, dass die Bodenrichtwerte zu hoch angesetzt sind, so der Verein Haus und Grund. Die Kosten für ein eigenes Bodenwertgutachten können aber schnell einige tausend Euro betragen. 

Bodenwertmodell: Warum wird die Nutzung der Fläche nicht berücksichtigt?

Baden-Württemberg geht mit dem Bodenwertmodell einen eigenen Weg, im Gegensatz zum wertabhängigen Bundesmodell. Im Ländle wird die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Die Art der Bebauung spielt keine Rolle, nur für selbst genutztes Eigentum gibt es einen Abschlag von 30 Prozent. 

Das sagen die Kritiker: Für gegenüberliegende Straßenseiten können unterschiedliche Bodenrichtwerte gelten. Die Folge: Direkte Nachbarn zahlen deutlich unterschiedliche Grundsteuern, so auch in Heilbronn. Für den nicht überbaubaren Teil eines Randgrundstücks muss genauso viel bezahlt werden wie für die Fläche, auf der ein Haus steht. Und noch ein unangenehmer Nebeneffekt: In Kommunen mit hohem Gewerbeanteil wie Neckarsulm wird es für die Hausbesitzer teurer, weil auch für Gewerbeflächen nicht mehr der Wert der Bebauung auschlaggebend ist, sondern nur noch die Grundstücksfläche. Weil aber die Grundsteuereinnahmen gleich bleiben sollen, zahlen die Hausbesitzer künftig für das Gewerbe mit. 

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