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Mieter hoffen auf Entlastung durch Grundsteuerreform

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Besitzer und Mieter von Häusern mit kleinen Grundstücken und Wohnungen könnten besser wegkommen - davon geht der Mieterbund Heilbronn-Franken aus. Auch von Stimme-Lesern gibt es zahlreiche Reaktionen.

Stolzer Besitzer eines Eigenheims? Dann müssen Sie mit einer Erhöhung der Grundsteuer rechnen.
Stolzer Besitzer eines Eigenheims? Dann müssen Sie mit einer Erhöhung der Grundsteuer rechnen.  Foto: Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Ab 2025 soll eine Reform die Grundsteuer gerechter verteilen. Ob dies gelingt, wird aber stark angezweifelt. Während Häusle-Besitzer eine Teuerung befürchten gibt es auch Hoffnung. Der Mieterbund Heilbronn-Franken rechnet damit, dass Besitzer und Mieter von Häusern mit kleinen Grundstücken und Wohnungen besser wegkommen. "Wir begrüßen die Reform, wenn es nicht teurer wird, weil die Mieten weiter steigen", sagt Alfred Huber, Vorstand des Mieterbundes. 

 


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Grundsteuerreform: Für Eigentümer von Grundstücken und Einfamilienhäusern wird es teurer


 

Zuletzt wollte die Stadt Heilbronn den Hebesatz für die Grundsteuer erhöhen, was aber am Widerstand des Gemeinderates scheiterte. Wie die Hebesätze dann ab dem Jahr 2025 aussehen, wird wohl Ende des nächsten Jahres entschieden. "Der Mietspiegel wurde schon mal um zehn Prozent erhöht", stellt Huber fest. Aktuelle Preistreiber sind die energetische Sanierung und die hohen Baukosten. 

Als Steuerungsinstrument für den Wohnungsmarkt möchte der Vorstand des Mieterbundes die Grundsteuerreform daher nicht verstehen. "Wenn ein Grundstück neu bebaut wird, bedeutet das oft auch, dass es teurer wird." Und auch Mieter freuen sich über Grün in der Stadt, daher müsse nicht jedes Einfamilienhaus mit Garten zugunsten neuer Wohnungsblocks weichen. 

Viele Leser wenden sich an die Stimme-Redaktion 

Zu dem Thema haben die Stimme-Redaktion auch zahlreiche Leserzuschriften erreicht. Unser Beispiel der Witwe im Einfamilienhaus mit großem Garten könne auch umgedreht verstanden werden, schreibt ein Leser aus Öhringen: "Warum soll es ungerecht sein, wenn die Grundsteuer mehr nach der Größe des Grundstücks berechnet wird? Die arme Witwe in der kleinen Wohnung bezahlt auf diese Weise schließlich künftig weniger, sofern die Reform tatsächlich aufkommensneutral umgesetzt wird."

 

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In einer weiteren Zuschrift aus Kirchardt wird diese Ansicht bestätigt: "Eine Person im Mehrfamilienhaus hat die gleichen Ansprüche und Erwartungen wie die Witwe im Einfamilienhaus mit großem Garten. Deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn man das benötigte Geld von denen holt, die davon auch profitieren und nicht über den Grund einzelnen Personen horrende Belastungen aufzubürden."

Aber auch junge Familien, die ein Haus mit Garten erworben haben, müssen künftig neben der energetischen Sanierung auch noch eine höhere Grundsteuer stemmen, mahnt eine Leserin aus Heilbronn zu mehr Weitsicht.

 


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Leserin fordert Neuauflage der ganzen Reform

Kritisiert wird die Bewertung größerer Grundstücke. Hier müsse geklärt werden, ob die Fläche überhaupt bebaut werden kann. Ist dies nicht der Fall, so die Meinung einiger Leser, müssten für die Grundstücke auch unterschiedliche Sätze für die Teile bebaubares Grundstück und Garten zugrunde gelegt werden. Zur Begründung schreibt ein Leser aus Unterheinriet: "Für nicht überbaubare Flächen werden keine Bauplatzpreise bezahlt." 

Laut Gesetz wäre eine Neufestlegung des Grundsteuermessbetrages schon vor der ersten Erhebung der Grundsteuer 2025 erforderlich, schreibt die Heilbronner Leserin. Besser wäre gleich eine Neuauflage der ganzen Reform: Von einem vergleichbaren Niveau sei Baden-Württemberg mit seinen Ausreißern nach oben noch weit entfernt.

"In den anderen Bundesländern wird es meiner Ansicht nach keine solchen Extreme nach oben geben, da keines der anderen Bundesländer den Grundsteuermessbetrag ausschließlich aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße berechnet." Dies führe dazu, dass man für das gleiche Grundstück in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Beträge zahlen müsse.

Ungerecht sei, dass die Art der Nutzung nicht wie bisher in die Berechnung mit einfließe. "In den anderen Bundesländern wird entweder die Wohnfläche oder der theoretisch zu erzielende Ertrag mit einbezogen." 

Grundsteuer-Rechner 

Bei der Berechnung der Grundsteuer über das Online-Portal grundsteuer.de/rechner könne man den zu erwartenden Bescheid für das eigene Grundstück mit Gemeinden in verschiedenen Bundesländern vergleichen. Stelle sich heraus, dass der Betrag unverhältnismäßig höher ausfällt als in einer vergleichbaren Kommune in einem anderen Bundesland, könne man gegen den endgültigen Steuerbescheid Einspruch erheben. 

 

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