Grundsteuerreform: Für Eigentümer von Grundstücken und Einfamilienhäusern wird es teurer
Noch halten sich die Kommunen bei der Neufassung der Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 zurück. Beim Verein Haus und Grund fürchtet man eine deutliche Teuerung durch die Reform. Neben Eigentümern, die deutlich draufzahlen müssen, gibt es aber auch Gewinner.

Mancher Grundstückseigentümer wird einen Schreck bekommen haben: Die vom Finanzamt verschickten Bescheide zur Neubewertung des Grundsteuerwerts lassen eine deutliche Teuerung erwarten. Allerdings darf man die neue Messzahl nicht mit den bisherigen Hebesätzen der Gemeinden multiplizieren. Diese müssen noch angepasst werden. Wie eine Umfrage unserer Redaktion ergab, wird dies aber erst Mitte bis Ende des kommenden Jahres der Fall sein.
Wie sich Reform auf den Hebesatz auswirkt, lässt sich nicht sagen
Die Grund- und Gewerbesteuer ist eine Haupteinnahmequelle der Kommunen. Neckarsulms Oberbürgermeister Steffen Hertwig stellt dazu fest: "Daher ist es wichtig, dass diese verlässlich gesichert ist." Die Reform solle aufkommensneutral sein. "Das heißt, die Kommunen sollen nicht mehr Geld als bisher bekommen." Wie sich die Reform auf den Hebesatz beispielsweise in der größten Kreisstadt Neckarsulm auswirken wird, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen. Dieser Einschätzung schließen sich auch andere Kommunen im Verbreitungsgebiet an.
Grundstücke und Einfamilienhäuser werden wohl deutlich teurer
Gerhard Schmidberger, Vorstandmitglied des Heilbronner Vereins Haus und Grund, erwartet aber eine deutliche Teuerung vor allem bei Eigentümern größerer Grundstücke. Beim früheren Einheitswert, der jetzt "Grundsteuerwert" heißt, wurde die "Ertragskraft" mit berücksichtigt, was in etwa bedeutet, welche Rohmieten erzielt werden können. In Zukunft geht es bei der Festsetzung der Grundsteuer vor allem um Bodenrichtwerte und die Größe des Grundstücks.
Frei stehende Einfamilienhäuser mit größerer Außenfläche drumherum werden in Zukunft "das fünf- bis zehnfache" des bisherigen Werts zahlen müssen, schätzt Schmidberger. Wohnungseigentümer seien eindeutig die Gewinner der Reform, weil hier die für das Grundstück anfallende Steuer auf die Anzahl der Wohnungen aufgeteilt wird. Das neue System sei "in sich logisch, aber nicht gerecht". Schmidberger hat gegen seinen Bescheid gleich Widerspruch eingelegt, und würde dies auch jedem anderen Grundstücksbesitzer raten, sofern die Frist noch nicht verstrichen ist.
Schmidberger wäre eine Bewertung des Grundstückswertes auf anderer Basis wichtig. "Die Bodenrichtwerte sind grundsätzlich eine feine Sache." Sie geben aber nur die Erfahrung aus den Verkäufen der letzten Jahre wieder. "Daher sind sie für die Berechnung der Grundsteuer ungeeignet."
Neubewertung eines Grundstücks im Einzelfall möglich
Im Einzelfall sei die Neubewertung eines Grundstückes möglich, gibt die Stadt Heilbronn zur Auskunft. "Bei Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Besonderheiten, die nur auf einzelne Grundstücke zutreffen, sind nicht im Bodenrichtwert berücksichtigt."
Wertminderungen wie Verkehrsbelastung durch Umgehungsstraßen oder Starkregengefahren sind in den Bodenrichtwerten nicht enthalten. Jürgen Schoske aus Neckarsulm kann daher nicht verstehen, warum in der Schwarzwaldstraße die Bodenrichtwerte mit am höchsten sind, obwohl aktuell aufgestellte Gefahrenkarten diese als Starkregengebiet ausweisen. "Das ist ungefähr so, wie wenn ein Unfallschaden den Wert meines Autos nicht verringern würde."
Um eine Änderung des Bodenrichtwerts zu erreichen, muss man über ein eigenes Gutachten eine Abweichung von 30 Prozent begründen. "Ob die dafür anfallenden Kosten sich rechnen, ist eine andere Frage", stellt Schmidberger fest.