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Kommunen haben bei Grundsteuerreform den Schwarzen Peter

  
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Die Reform der Grundsteuer ist handwerklich schlecht gemacht. Ausbaden müssen das Eigentümer und Kommunen, meint unser Autor.

  

Eine Witwe, die allein in ihrem Haus mit großen Garten wohnt, wird sich angesichts der drohenden Erhöhung der Grundsteuer überlegen zu verkaufen. Wenn auf dem Gelände zwölf Eigentumswohnungen entstehen, zahlen die künftigen Besitzer nur einen Bruchteil der Grundsteuer. Ist das gerecht?

Man könnte die Grundsteuerreform als Steuerungsinstrument für den Wohnungsmarkt verstehen. Das ist aber gar nicht beabsichtigt. Grundgedanke war, dass die Abgabe gleichmäßiger verteilt wird.


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Grundsteuerreform: Für Eigentümer von Grundstücken und Einfamilienhäusern wird es teurer


Kommunen müssen Grundsteuer-Hebesätze anpassen

Die Reform ist handwerklich schlecht gemacht, vom unsäglichen Abgeben der Steuererklärung über das Elster-Portal bis hin zu der jetzt im Raum stehenden Frage, wie die Kommunen reagieren. Die haben nun den Schwarzen Peter: Sie müssen ihre Grundsteuer-Hebesätze so anpassen, dass eine "aufkommensneutrale Steuerpolitik" gewährleistet ist.

In Summe wollen und dürfen die Städte und Gemeinden nicht mehr einnehmen. Dass Einfamilienhäuser mit Garten proportional stärker belastet werden als Wohnungen, ist eine Ungerechtigkeit. Bleibt nur zu hoffen, dass die zahllosen Einsprüche bei den Finanzämtern und die anhängigen Musterklagen das Machwerk noch zum Kippen bringen. Dann steht alles wieder auf Anfang. Im zweiten Anlauf muss die Landesregierung eine Reform hinbekommen, die ihren Namen auch wirklich verdient.

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