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Cannabis Clubs vor dem Start: So funktionieren die Anträge zum Gras-Anbau

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Ab 1. Juli sind Anträge für Cannabis Social Clubs möglich. Welche Behörden für die Anbauvereinigungen zuständig sind.

In Cannabis Clubs soll künftig Gras legal angebaut und an die Mitglieder ausgegeben werden.
In Cannabis Clubs soll künftig Gras legal angebaut und an die Mitglieder ausgegeben werden.  Foto: Monika Skolimowska

Seit 1. April ist Erwachsenen in Deutschland der Konsum und Anbau von Cannabis erlaubt. Ab 1. Juli sollen zusätzlich sogenannte Anbauvereinigungen an den Start gehen können. Diese speziellen Clubs sollen Gras zum Selbstkostenpreis an ihre Mitglieder abgeben und nicht gewinnorientiert arbeiten. Das Land Baden-Württemberg hat jetzt die Regeln für die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen veröffentlicht.

So können Cannabis Social Clubs die Anträge einreichen

Ab 1. Juli sind Anträge auf Betriebserlaubnis für die Vereine möglich. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg soll die landesweite Zuständigkeit übernehmen, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart jetzt mitteilte. Für die Überwachung der Anbauvereinigungen bekommt laut den Plänen das Regierungspräsidium Tübingen die Zuständigkeit. Derweilen bereitet sich ein Cannabis Club in Hohenlohe auf die Anträge vor.

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Die Anträge auf Erlaubnis zum Betreiben einer Anbauvereinigung können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im Themenportal der Regierungspräsidien im Land gibt es Merkblätter und Hilfestellungen zum Verfahren. Für die elektronische Kommunikation mit der Erlaubnisbehörde wurde demnach das E-Mail-Postfach KCanG.Erlaubnis@rpf.bwl.de eingerichtet, über das die Anbauvereinigungen ihre Anträge nebst Anlagen einreichen können.

Vor offiziellem Start der Cannabis Social Clubs: Mit so vielen Anträgen rechnen die Behörden

Aus Freiburg heißt es, die Anzahl der Anträge sei "im Moment nicht absehbar", man rechne aber mit Zahlen im dreistelligen Bereich und habe sich für die Bearbeitung "so gut wie möglich aufgestellt". Das RP Tübingen soll unter anderem die Anbaueinrichtungen in Augenschein nehmen, deren Dokumentation prüfen sowie Proben untersuchen. 


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Das Bundesgesundheitsministerium geht im Gesetzentwurf zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) davon aus, dass bundesweit zunächst rund 3000 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis anstreben werden und danach jährlich etwa 150 Neuanträge hinzukommen. Auf das Land Baden-Württemberg heruntergebrochen sei demnach mit zunächst rund 390 Erlaubnisanträgen zu rechnen, heißt es aus Stuttgart. Im Raum Heilbronn haben sich bereits vor dem Start Vereine gegründet. Eine Übersicht gibt es hier.

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