Wie der Fall der drei fristlos gekündigten Betriebsratsmitglieder von Würth begann
Der Fall der drei von Würth fristlos gekündigten Betriebsratsmitglieder hat in den vergangenen Monaten das Arbeitsgericht beschäftigt – und medial für Aufsehen gesorgt. Was bisher geschah.
Mit einer gekündigten Kollegin fing alles an: Im Zuge einer Unterschriftenaktion kündigt Weltmarktführer Würth aus Künzelsau drei Betriebsratsmitarbeitern im vergangenen Jahr fristlos. Diese reichen Kündigungsschutzklage ein. Chronologie einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sommer 2024: Kündigung einer Würth-Kollegin bringt alles zum Rollen
Die Kündigung einer Kollegin bringt alles zum Rollen: In der Folge sammeln drei Mitglieder des Betriebsrats, die der IG Metall angehören, im Sommer 2024 Unterschriften, um auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ in der Logistik der Würth-Gruppe hinzuweisen, wie die Gewerkschaft später in einem offenen Brief an die Belegschaft mitteilt. „Im Logistikbereich lässt die Führungskultur, vorsichtig ausgedrückt, sehr zu wünschen übrig“, erklärt Uwe Bauer, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall.

Die Aktion läuft über mehrere Wochen und findet – wie sich im Laufe der Verhandlungen vor Gericht herausstellt – vorrangig in den Pausen statt. Nach eigener Darstellung in den Kammerverfahren sprechen die Betriebsräte Ralf Klenk und lna Möller sowie lG-Metall-Vertrauensmann Jürgen Fischer Kollegen an und legen Unterschriftenlisten im Pausenraum aus, in die sich jeder eintragen kann.
Herbst 2024: 287 Unterschriften an Reinhold Würth überreicht
Bei einer Betriebsversammlung werden die Listen mit insgesamt 287 Unterschriften samt eines Anschreibens an den langjährigen Firmenchef Reinhold Würth überreicht. Dass womöglich Führungsmitarbeiter nicht nach Werten der Unternehmens gehandelt hätten, habe beim Firmengründer für Empörung gesorgt, sagt Würth-Anwalt Philipp Steffen im Laufe der Verhandlungen.
Für die drei Unterschriftensammler hat die Aktion ein Nachspiel: Sie werden anschließend vom Unternehmen zu Gesprächen geladen, bei denen ihnen nach Angaben der Gewerkschaft fristlos gekündigt wird. Auch ein zusätzlich gemachtes Abfindungsangebot lehnen alle drei Logistikmitarbeiter dabei ab. Sie reichen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Heilbronn ein.
Winter 2024/2025: Erster Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Heilbronn
Im Dezember kommt es zum ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Heilbronn. Die Verhandlung im Fall von Jürgen Fischer, der 27 Jahre lang als Kommissionierer bei Würth gearbeitet hat, dauert nur zehn Minuten, endet erwartungsgemäß ohne Einigung. Vor Gericht argumentiert Arbeitgeber-Anwalt Steffen, dass die Mitarbeiter bei der Unterschriftenaktion nicht richtig informiert worden waren – und verweist auf eigene Recherchen.
„Von 50 Befragten hat nur einer angegeben, dass er vorher aufgeklärt worden ist“, sagte Steffen und sprach von einem Täuschungsvorgang. „Angesichts der Ermittlungen ist eine Kündigung völlig alternativlos.“ Zwar stellt der Anwalt in Aussicht, dass sich die Arbeitgeberseite auch auf eine ordentliche Kündigung einlassen würde. Doch da spielt die Gegenseite nicht mit. Die beiden anderen Güteverfahren laufen ähnlich, so dass es zu Kammerverfahren kommt.

März 2025: Würth-Mitarbeiterin stößt weiteres Verfahren an
Bevor die Kündigungsschutzklagen vor Gericht behandelt werden, kommt es zu einem weiteren Verfahren, das Ina Möller angestoßen hat. Die Betriebsrats-Nachrückerin, die seit 2011 als Lagerarbeiterin bei Würth ist, hatte vor der Unterschriftenaktion bereits Klage gegen Würth eingereicht. Es ging es um den Umstand, dass Führungskräfte die Mitarbeiter der Spätschicht bei niedrigerer Auftragslage sehr kurzfristig früher nach Hause schicken – diesen aber die Stunden fehlten und Minusstunden entstehen. „Würth wälzt dadurch sein unternehmerisches Risiko auf seine Mitarbeiter ab“, sagt Uwe Bauer, Vorsitzenden der IG Metall Schwäbisch Hall.
Aufgrund des schwebenden Verfahrens um die parallel laufende Kündigungsschutzklage setzt Richter Carsten Witt das Verfahren aus. Ein Urteil soll aber ohne weitere Zusammenkunft nach einer Entscheidung im Fall um die Kündigung ergehen. Sollte die Kündigung rechtswirksam sein, könnten Möller rund 1650 Euro samt fünf Prozent Zinsen zugesprochen werden. Sollte die Kündigung unzulässig sein, würden die Stunden wohl gutgeschrieben.
Möller fühlt sich als Siegerin: Abhängig von der Kündigungsklage sei es nur darum gegangen, „ob ich die Stunden ausbezahlt oder gutgeschrieben bekomme“.
Mai 2025: Erstes Urteil am Arbeitsgericht Heilbronn
Am Arbeitsgericht finden die Kammerverfahren in allen drei Fällen statt – überraschend kommt es auch zu einem ersten Urteil. In Abwesenheit der Parteien wird die fristlose Kündigung von Ralf Klenk als unwirksam erklärt, das Betriebsratsmitglied muss wieder eingestellt werden. Klenk bietet seine Arbeitsleistung dem Unternehmen wenige Tage später an findet sich zur Spätschicht ein. Weiter als bis zum Werkstor sei er aber nicht gekommen, verrät er der Heilbronner Stimme. Das Unternehmen verweigert ihm zunächst den Zutritt.
In den beiden anderen Kammerverfahren finden vor dem Arbeitsgericht intensive Schlagabtäusche statt, bekannte Argumente werden vertieft, die Positionen bleiben unverändert.

Juni 2025: Gekündigte Würth-Mitarbeiterin gewinnt Prozess
Auch Ina Möller gewinnt ihren Prozess. Das von Würth aufgekündigte Arbeitsverhältnis werde „weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst“, sagte Richter Carsten Witt in der Urteilsverkündung. Zudem muss der Schraubenhersteller seine ehemalige Lagerarbeiterin bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens wieder einstellen – und trägt auch die Verfahrenskosten. Möller will ihre Arbeitskraft dem Unternehmen nun schnellmöglich anbieten.
Dabei wird bekannt, dass Ralf Klenk nach Waldenburg versetzt wurde. Zudem teilt Würth auf Nachfrage mit, dass es in seinem Fall Berufung eingelegt hat. „An unserer Auffassung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung hat sich nichts geändert“, heißt es. Ob Würth auch im Fall Möller in Berufung geht, lässt es noch offen. „Bezüglich weiterer rechtlicher Schritte warten wir die schriftliche Urteilsbegründung ab“, teilt eine Sprecherin mit.
Unterdessen muss sich Jürgen Fischer noch in Geduld üben: Für sein Kammerverfahren stand bislang noch kein Verkündungstermin fest. Nach dem Ausgang der Verfahren in den anderen beiden, ähnlich gelagerten Verfahren gibt sich der Vertrauensmann der IG Metall zuversichtlich. Auch er will wieder arbeiten. „Meine Arbeitsschuhe sind geputzt, ich bin bereit“, sagt er.
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