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Vor Arbeitsgericht Heilbronn
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Würth verliert nächsten Prozess gegen fristlos gekündigtes Betriebsratsmitglied

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Die Adolf Würth GmbH hat vor dem Arbeitsgericht erneut eine Niederlage eingesteckt: Die fristlose Kündigung von Ina Möller erklärte Richter Carsten Witt als unwirksam. Nun muss das Unternehmen die Lagermitarbeiterin wieder einstellen. Zumindest vorerst.   


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Wie groß ihre innere Anspannung war, hat auch Ina Möller am Dienstagmittag erst nach der Urteilsverkündung wirklich gespürt. Noch kurz vor Beginn wirkte die ehemalige Mitarbeiterin der Adolf Würth GmbH beinahe schon gelassen. Doch kaum, als sie den Saal vier des Arbeitsgerichts verlassen hatte, kullerten Tränen der Erleichterung und Freude. Richter Carsten Witt hatte der Lagerarbeiterin in allen Punkten recht gegeben.

Das von Würth aufgekündigte Arbeitsverhältnis werde „weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst“, sagte Witt in der Urteilsverkündung, zu der einzig Ina Möller sowie zwei Zuschauer erschienen waren. Die Seite der Beklagten, in dem Fall von Würth, blieb verwaist – was bei einer Urteilsverkündung nicht unüblich ist. Ina Möller indes wollte auch beim – zumindest vorerst – letzten Akt persönlich dabei sein.

Betriebsrat Trio hat Unterschriften gesammelt und an Reinhold Würth übergeben

Was sie von Richter Witt hörte, sorgte für Erleichterung. Zum einen, weil die Kündigung durch das Unternehmen ungerechtfertigt ist, wie es in der Begründung heißt. Zum anderen, weil Würth die Mitarbeiterin bis zum Abschluss des Verfahrens wieder einstellen muss. Im Mai hatte das Arbeitsgericht im Fall von Möllers Betriebsratskollege Ralf Klenk ähnlich entschieden, so dass Würth nun den zweiten von drei Prozessen gegen drei Betriebsratsmitarbeiter verloren hat.

Zur Urteilsverkündung von Richter Carsten Witt (links) war Ina Möller (rechts) persönlich gekommen. Sie fühlte sich hinterher als Gewinnerin.
Zur Urteilsverkündung von Richter Carsten Witt (links) war Ina Möller (rechts) persönlich gekommen. Sie fühlte sich hinterher als Gewinnerin.  Foto: Peter, Martin

„Ich spüre totale Erleichterung, kann es noch gar nicht glauben“, sagte Ina Möller in einer ersten Reaktion direkt nach Abschluss der zehnminütigen Urteilsverkündung. Sie fühle sich darin bestätigt, nichts Unrechtmäßiges getan zu haben. Der Lagerarbeiterin sowie den Kollegen Klenk und Jürgen Fischer war im vergangenen Oktober fristlos gekündigt worden. Das Trio hatte zuvor Unterschriften gesammelt, um auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ in der Logistik aufmerksam zu machen.

Richter kann keine Täuschung von Würth-Mitarbeitern durch Möller erkennen

Die Liste mit 287 Unterschriften wurde Reinhold Würth, dem heutigen Ehrenvorsitzenden des Stiftungsrats, bei einer Betriebsversammlung persönlich übergeben. Zwar habe der Umstand, dass Führungsmitarbeiter womöglich nicht nach den Werten des Unternehmens gehandelt hätten, beim ehemaligen Firmenchef für Empörung gesorgt, hatte die Gegenseite in der Güteverhandlung wissen lassen. Dennoch kündigte der Schraubenhersteller allen drei Mitarbeitern im Oktober fristlos.

In der Verhandlung vor rund vier Wochen hatte Würth-Anwalt Philipp Steffen die Maßnahmen mit der Täuschung von Mitarbeitern begründet, die „von enormer Dimension“ sei. Viele Kollegen hätten demnach nicht gewusst, was sie unterschrieben hätten. Witt sagte bei der Urteilsverkündung nun, dass eine solche Täuschung zwar zur Störung des Betriebsfriedens beitragen und eine Kündigung rechtfertigen könne. „Die Kammer konnte das aber in diesem Fall nicht feststellen.“

Wieder eingestellter Betriebsratsmitarbeiter arbeitet nun bei Würth-Tochter

Im Gegenteil: Mehrere Mitarbeiter, so Witt, hätten angegeben, dass es bei der Aktion um Wertschätzung, Druck von Führungskräften, Arbeitszeiten und Co. ging. „Die Arbeitnehmer wussten, dass sie für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen unterschrieben“, legte der Richter in seiner Begründung dar. Auch die Übergabe der Listen durch einen Gewerkschaftsvertreter an Reinhold Würth sei durch das Gesetz gedeckt.

Für Möller und ihren ebenfalls gekündigten Kollegen Jürgen Fischer, der am Dienstag zur Unterstützung dabei war, selber aber noch auf ein Urteil wartet, war der Ausgang des Prozesses „ein wichtiges Signal“, zumal gerade die Vorbereitungen für die Betriebswahl anlaufen würden. Möller wird nun ihre Arbeitskraft dem Unternehmen anbieten. Sie rechnet damit, dass es ihr wie Ralf Klenk geht: Das Betriebsratsmitglied wurde nach gewonnenem Prozess zwar wieder eingestellt, allerdings nach Waldenburg versetzt.

Ob das Unternehmen im Fall Möller in Berufung geht, lässt Würth auf Nachfrage der Heilbronner Stimme offen. „Bezüglich weiterer rechtlicher Schritte warten wir die schriftliche Urteilsbegründung ab“, teilt eine Sprecherin mit. Gegen das Urteil im zuvor verlorenen Prozess gegen Ralf Klenk habe das Unternehmen aber Berufung eingelegt. „An unserer Auffassung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung hat sich nichts geändert“, heißt es. Darüber hinaus wollen sich die Hohenloher nicht äußern.

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