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Intensiver Schlagabtausch
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Fristlose Kündigung von Würth-Betriebsrätin: kein Urteil vor Heilbronner Arbeitsgericht 

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Eine knappe Stunde ging es vor dem Arbeitsgericht in Heilbronn zur Sache. Noch aber ist offen, ob die Klage einer ehemaligen Würth-Betriebsrätin gegen ihre fristlose Kündigung Erfolg hat. 


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Noch ohne Ergebnis ist das Kammerverfahren einer ehemaligen Mitarbeiterin der Adolf Würth GmbH am Dienstagmittag vor dem Arbeitsgericht Heilbronn zu Ende gegangen. Nach intensivem Schlagabtausch beendete Richter Carsten Witt die Verhandlung nach 50 Minuten und zog sich mit seinen ehrenamtlichen Richterinnen zu Beratungen zurück. Eine Einigung, das hatte sich schnell abgezeichnet, war nicht in Sicht.

Verfahren um fristlose Kündigung von Würth-Betriebsrätin vor dem Arbeitsgericht

Ordnungsgemäß hatte Witt die Option am Ende der Verhandlung abgefragt. „Wenn das möglich gewesen wäre, hätten wir schon Gespräche geführt“, ließen sowohl Marc-Oliver Schulze, der die Klägerin vertrat, als auch Würth-Anwalt Philipp Steffen wissen.

So bedarf es einer richterlichen Entscheidung um die Klage von Ina Möller. Der langjährigen Würth-Lagermitarbeiterin, die als Nachrückerin für den Betriebsrat aktiv ist, sowie zwei Kollegen war im Oktober vom Unternehmen fristlos gekündigt worden.

Unterschriftenaktion führt zu Kündigung: Würth-Seite sieht Täuschung von Mitarbeitern

Das Trio hatte im Sommer 2024 Unterschriften gesammelt, um auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ in der Logistik aufmerksam zu machen. Die Liste mit insgesamt 287 Unterschriften wurde Reinhold Würth, dem heutigen Ehrenvorsitzenden des Stiftungsrats, bei einer Betriebsversammlung übergeben.

Zwar habe der Umstand, dass Führungsmitarbeiter womöglich nicht nach den Werten des Unternehmens gehandelt hätten, beim Firmenchef für Empörung gesorgt, ließ Anwalt Steffen schon in der Güteverhandlung wissen. Dennoch wurden den drei Unterschriftensammlern kurze Zeit später, im Oktober 2024, fristlos gekündigt.

Die Würth-Seite begründete den Schritt auch beim Verfahren am Dienstag mit einer Täuschung von Mitarbeitern, die laut Anwalt Steffen von enormer Dimension sei. So hätten viele Kollegen nicht gewusst, was sie unterschrieben hätten „Von 50 Befragten hat nur einer angegeben, dass er vorher aufgeklärt worden ist“, sagte Steffen.

Anwalt der Klägerin sieht keinerlei Anhaltspunkt für Kündigung

Eine Kündigung, auch eine fristlose, sieht die Würth-Seite nach wie vor als alternativ los an. Was Schulze nicht einleuchten wollte. „Selbst wenn alles stimmen würde, was die Arbeitgeberseite meiner Mandantin vorwirft, ist das noch immer kein Grund für eine fristlose Kündigung.“ Auch nach dem Schlagabtausch sagte er, im Saal nichts vernommen zu haben, was den Schritt von Würth rechtfertigen würde. „Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass Frau Möller an einer möglichen Fälschung von Unterschriften beteiligt gewesen wäre.“  

Ein zweiter Streitpunkt am Dienstag war die Zustellung der Kündigung. Die sei nicht im Briefkasten der Klägerin, sondern bei ihren Eltern eingegangen. Diese wohnten zwar im selben Haus, es gibt aber zwei Eingänge und auch zwei Briefkästen. So sei die Kündigung erst verspätet bei der Klägerin angekommen, da sie diese erst später in der Wohnung der Eltern gefunden habe. Somit muss Richter Carsten Witt auch entscheiden, ob dem Unternehmen ein Formfehler bei der Kündigung unterlaufen ist - und diese damit unwirksam ist.

In einem anderen Würth-Verfahren gibt das Gericht den Klägern recht

Angesichts der zwei weiteren Verfahren gegen ein Betriebsratsmitglied und einen IG-Metall-Vertrauensmann unterstellte Kläger-Anwalt Schulze, dass Würth unliebsame Betriebsratsmitglieder „mit allen Mitteln“ versuche loszuwerden - und nicht wieder einzustellen. Im Fall von Ralph Klenk hatte das Unternehmen in der Vorwoche den Prozess verloren: „Wir haben in allen Punkten recht bekommen“, teilt Uwe Bauer, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall, auf Nachfrage mit.

Demnach muss Klenk wieder eingestellt werden, kann allerdings noch in Berufung gehen. Auch vor diesem Hintergrund verließ Möller das Gericht am Dienstag „mit einem guten Gefühl“, wie sie sagte. Das dritte Verfahren in derselben Sache, gegen Jürgen Fischer, findet an diesem Mittwoch in Heilbronn statt.

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