Fristlos gekündigte Würth-Mitarbeiter: Kammerverfahren beginnen diese Woche
Vorm Arbeitsgericht Heilbronn werden diese Woche die Klagen zweier Ex-Würth-Mitarbeiter gegen ihre fristlose Kündigung verhandelt. Beim Gütetermin waren sich die Parteien nicht einig geworden.
Mit gleich zwei Klagen von ehemaligen Mitgliedern der Adolf Würth GmbH befasst sich in dieser Woche das Amtsgericht in Heilbronn. In den konkreten Fällen geht es um die fristlosen Kündigungen, die das Unternehmen gegen Betriebsrätin Ina Möller und IG-Metall-Vertrauensmann Jürgen Fischer vergangenen Herbst ausgesprochen hatte. Dagegen reichten die beiden ehemaligen Logistik-Mitarbeiter Klage ein.
Da sich die Parteien in den jeweiligen Güteverhandlungen nicht einigen konnten, stehen nun Kammerverfahren an. Das von Ralph Klenk – ein ähnlich gelagerter Fall – hatte bereits stattgefunden. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte das Betriebsratsmitglied Klenk nach Informationen der Heilbronner Stimme allerdings abgelehnt, sodass es noch kein Ergebnis im Verfahren gibt.
Würth-Mitarbeiter fristlos gekündigt: Betriebsräte weisen auf fehlende Wertschätzung hin
Nachdem einer Kollegin im Logistikbereich gekündigt worden war, hatten Möller, Klenk und Fischer im Sommer vergangenen Jahres Unterschriften gesammelt, um auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ im Logistikbereich hinzuweisen. 287 Kollegen hatten bei der Aktion mitgemacht, die Unterschriften-Liste sei am Tag der Betriebsversammlung mit einem Anschreiben an Reinhold Würth übergeben worden.
Dass womöglich Führungsmitarbeiter nicht nach den Werten des Unternehmens gehandelt hätten, habe beim Firmengründer für Empörung gesorgt, ließ Philipp Steffen, Anwalt der Arbeitgeberseite, bei einem Gerichtstermin zwar wissen. Dennoch folgte wenig später die fristlose Kündigung der drei Initiatoren der Unterschriftenaktion.
Würth-Anwalt sieht Täuschungsvorgang – und nennt fristlose Kündigung alternativlos
Steffen hatte beim Gütetermin im Fall Fischer argumentiert, dass die Mitarbeiter nicht richtig informiert worden waren, was sie da unterschreiben würden. „Von 50 Befragten hat nur einer angegeben, dass er vorher aufgeklärt worden ist“, sprach der Anwalt von einem Täuschungsvorgang – und sah eine Kündigung als „völlig alternativlos“ an. Doch die Gegenseite akzeptierte auch das Angebot einer ordentlichen Kündigung nicht.
Das Kammerverfahren von Ina Möller findet an diesem Dienstag (20. Mai) statt, das von Jürgen Fischer am Mittwoch (21. Mai). Das Urteil ist auch für ein zweites Verfahren von Möller gegen die Adolf Würth GmbH von Bedeutung. Die Lagerarbeiterin hatte gegen den Umgang des Unternehmens mit den Arbeitszeiten geklagt.
Würth-Mitarbeiterin klagt auch gegen den Umgang mit den Arbeitszeiten in der Logistik
Dabei geht es um den Umstand, dass insbesondere Mitarbeiter in der Spätschicht von Führungskräften bei niedrigerer Auftragslage sehr kurzfristig früher nach Hause geschickt worden seien – und diese Stunden fehlten. Das Unternehmen würde so das unternehmerische Risiko auf seine Angestellten abwälzen, bemängelt auch die Gewerkschaft. Würth argumentiert, dass dieses Vorgehen konform mit einer Betriebsvereinbarung sei.
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