Fristlos gekündigter Würth-Mitarbeiter: Verhandlung ist auf Mai verschoben
An diesem Mittwoch hätte die Klage eines Würth-Mitarbeiters gegen seine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht Heilbronn verhandelt werden sollen. Doch der Termin wurde verschoben.
Am Heilbronner Arbeitsgericht hätte es an diesem Mittwoch, 23. April, um die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters der Würth-Gruppe gehen sollen. Doch die Verhandlung von Jürgen Fischer wurde auf den 21. Mai verschoben.
Dem Vertrauensmann der IG Metall sowie den Betriebsratsmitgliedern Ina Möller und Ralf Klenk hatte das Künzelsauer Unternehmen im Oktober fristlos gekündigt, dagegen reichten die Betroffenen Klage ein. Da sich die Parteien auch bei den angesetzten Güteterminen nicht einigten, wurden jeweils Kammerverfahren eingeleitet.
Wegen fristloser Kündigung: Unterschriften wurden an Reinhold Würth übergeben
Nachdem eine Kollegin gekündigt worden war, hatten Möller, Klenk und Fischer im Sommer Unterschriften gesammelt, um auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ im Logistikbereich hinzuweisen. 287 Kollegen hatten bei der Aktion mitgemacht, die Unterschriften-Liste sei am Tag der Betriebsversammlung mit einem Anschreiben an Reinhold Würth übergeben worden.
Dass womöglich Führungsmitarbeiter nicht nach den Werten des Unternehmens gehandelt hätten, habe beim Firmengründer für Empörung gesorgt, ließ Philipp Steffen, Anwalt der Arbeitgeberseite bei einem Gerichtstermin zwar wissen. Dennoch folgte wenig später die fristlose Kündigung der drei Initiatoren der Unterschriftenaktion.

Fristlos gekündigter Würth-Mitarbeiter: Arbeitgeberseite sieht Täuschungsversuch
Steffen hatte beim Gütetermin im Fall Fischer argumentiert, dass die Mitarbeiter nicht richtig informiert worden waren, was sie da unterschreiben würden. „Von 50 Befragten hat nur einer angegeben, dass er vorher aufgeklärt worden ist“, sprach der Anwalt von einem Täuschungsvorgang - und sah eine Kündigung als „völlig alternativlos“ an. Doch die Gegenseite akzeptierte auch das Angebot einer ordentlichen Kündigung nicht.
Das Kammerverfahren von Fischer findet nun am 21. Mai statt, einen Tag zuvor stehen sich Möller und die Würth-Gruppe vor dem Arbeitsgericht gegenüber. Dann geht es um ihre fristlose Kündigung, das Urteil ist für ein zweites Verfahren von Möller gegen Würth von Bedeutung. Die Lagerarbeiterin hatte wegen der Arbeitszeiten im Bereich der Logistik geklagt.
Würth-Betriebsrätin klagt auch gegen den Umgang mit den Arbeitszeiten in der Logistik
Dabei geht es um den Umstand, dass vor allem Mitarbeiter in der Spätschicht von Führungskräften bei niedrigerer Auftragslage sehr kurzfristig früher nach Hause geschickt werden – und diese Stunden fehlten. Das Unternehmen würde so das unternehmerische Risiko auf seine Angestellten abwälzen, bemängelt auch die Gewerkschaft.
Würth argumentiert, dass dieses Vorgehen konform mit der Betriebsvereinbarung sei.
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