Die Würth-Gruppe äußert sich wie folgt zur Niederlage vor Gericht. „Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und akzeptieren sie“, teilt das Unternehmen mit. Darüber hinaus wollte der Konzern keinen Kommentar abgeben, betont aber, dass die „Zusammenarbeit im Unternehmen auf das Fundament von gegenseitigem Respekt, Berechenbarkeit, Zuverlässigkeit und Vertrauen“, basiert.
Würth verliert Berufungsverfahren vor Landesarbeitsgericht – Kündigung unwirksam
Die Auseinandersetzung zwischen der Adolf Würth GmbH und drei Betriebsratsmitgliedern ist beendet. Jürgen Fischer hat seinen Prozess vor dem Stuttgarter Landesarbeitsgericht endgültig gewonnen. Nun streitet er um seinen Arbeitsplatz.
Seinen Erfolg spontan groß zu feiern, dafür fehlte Jürgen Fischer an einem gewöhnlichen Wochentag die Zeit. Für den Vater von vier Kindern war am Mittwoch nach dem gewonnenen Prozess am Landesarbeitsgericht in Stuttgart wieder Alltag angesagt. Nur das Gefühl des Würth-Mitarbeiters war seit dem Mittag ein anderes. „Ich bin erlöst, freudig – und erleichtert, dass der Richter sein Urteil so getroffen hat“, sagt der 52-Jährige der Heilbronner Stimme.
Das Landesarbeitsgericht hatte das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn von Juli vergangenen Jahres bestätigt und sowohl die außerordentliche als auch ordentliche Kündigung des Unternehmens gegen den Kommissionierer sowie IG-Metall-Vertrauensmann für unwirksam erklärt. „Es gibt kein Vergehen, das eine Kündigung gerechtfertigt hätte“, fasst Fischer die Begründung des Gerichts zufrieden zusammen.
Würth verliert auch Berufungsverfahren vor Landesarbeitsgericht Stuttgart
Mit dem Urteil ist das letzte noch offene Verfahren gegen drei Arbeitnehmervertreter beendet. Die Adolf Würth GmbH & Co. KG hatte IG-Metall-Vertrauensmann Fischer sowie den beiden Betriebsratsmitgliedern Ralf Klenk und Ina Möller im Herbst 2024 fristlos gekündigt und das auf eine Unterschriftenaktion zurückgeführt, mit der das Trio auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ in der Logistik aufmerksam machen wollte.
Würth argumentierte in den Verhandlungen am Arbeitsgericht, dass viele Mitarbeiter nicht gewusst hätten, was sie da unterschreiben. Fischer, Möller und Klenk hätten ihre Kollegen gar nicht oder zumindest nicht richtig aufgeklärt, sprich: sie getäuscht. Das Argument überzeugte jedoch keinen der Richter am Heilbronner Arbeitsgericht. Drei freigestellte Mitarbeiter, die Kündigungsschutzklage eingereicht hatten, mussten wieder eingestellt werden.
„Sieg der Gerechtigkeit“ – Würth verliert Prozess um Kündigung
„Das ist aber erst nach Androhung der Zwangsvollstreckung geschehen“, sagt Uwe Bauer, Erster Bevollmächtigter der für Würth zuständigen IG Metall in Schwäbisch Hall. Während Fischer, Möller und Klenk an anderen Standorten des Unternehmens in der Region eingesetzt wurden, ging Würth in allen drei Fällen in Berufung. So kam es in den Wochen vor und nach dem Jahreswechsel zum Wiedersehen am Landesarbeitsgericht in Stuttgart.
„Dann sehen wir uns vor dem Arbeitsgericht wieder.“
Jürgen Fischer
Das Urteil im Fall Fischer bezeichnet Gewerkschafter Bauer als Sieg der Gerechtigkeit. „Das erste Urteil wurde damit bestätigt“, sagt er. Damit ist der weitere Rechtsweg ausgeschlossen. In den Verfahren mit Ina Möller und Ralf Klenk habe sich das Unternehmen – auch auf Nachdruck des Gerichts – am Ende geeinigt. In beiden Fällen soll Würth das Abfindungsgebot deutlich nachgebessert haben, sagt ein mit dem Prozess betrauter Beobachter.
Möller und Klenk sind seit Januar nicht mehr bei Würth angestellt, das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst. „Der Abgang wurde ihnen versüßt“, sagt der Beobachter, der nicht namentlich genannt werden will. „Wir sind uns aber sicher, dass wir auch diese beiden Berufungen gewonnen hätten“, macht derweil Uwe Bauer klar.
Würth-Mitarbeiter will zurück an alten Arbeitsplatz – und notfalls klagen
Jürgen Fischer wird weiter bei Würth arbeiten. Warum auch nicht, fragt er. Würth sei doch grundlegend ein guter Arbeitgeber. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn hatte das Unternehmen seinen Kommissionierer in die Sonderbeschaffungsstelle Kemmeten versetzt, nur zwei Kilometer von seinem alten Arbeitsplatz im Hochregallager am Standort Gaisbach entfernt. „Kein schlechter Arbeitsplatz“, sagt Fischer über die Sonderbeschaffungsstelle, bei der nur im Ein-Schicht-Betrieb gearbeitet wird.
Dennoch: Jürgen Fischer will zurück ins Hochregallager – notfalls auch mit rechtlicher Hilfe. „Dann sehen wir uns vor dem Arbeitsgericht wieder“, sagt er. Gerade nach der ganzen Geschichte „möchte ich zeigen, dass ich noch da bin“. Die vielen Nachrichten von Kollegen, die ihn am Mittwoch auf dem Weg ins Gericht erreicht haben, und auch die vielen Glückwünsche zum Sieg haben ihn ermuntert. Inzwischen hat er sich für die Betriebsratswahlen, die dieses Jahr anstehen, aufstellen lassen. „Ich kämpfe dafür, dass die IG Metall in dem Gremium die Mehrheit hat.“

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