Würth verliert dritten Prozess am Heilbronner Arbeitsgericht – Kündigung unwirksam
Auch der dritte fristlos gekündigte Betriebsrat gewinnt seine Kündigungsschutzklage am Heilbronner Arbeitsgericht. Würth muss auch ihn weiterbeschäftigen.
Die Adolf Würth GmbH & Co.KG (AWKG) hat auch den dritten Arbeitsgerichtsprozess am Arbeitsgericht Heilbronn verloren. Richter Frank Bantle gab am Mittwochmittag sein Urteil bekannt: Die fristlose Kündigung des Kommissionierers Jürgen Fischer ist unwirksam, Würth muss den Mitarbeiter wieder einstellen. Die Gründe für dieses Urteil seien die selben wie bei den beiden vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren, sagte Bantle. Sowohl im Mai als auch im Juni 2025 hatten zwei weitere Würth-Mitarbeiter, denen das Unternehmen fristlos gekündigt hatte, erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt.
Würth-Prozesse: Heilbronner Richter akzeptieren den Grund für die Kündigung nicht
Der Künzelsauer Konzern hatte die Kündigungen der drei Betriebsräte mit einer Unterschriftenaktion begründet, die die drei Mitarbeiter im Sommer 2024 in der Belegschaft durchgeführt hatten. Damit wollten sie auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ in der Logistik der Würth-Gruppe aufmerksam machen. Würth argumentierte, viele Mitarbeiter hätten damals nicht gewusst, was sie da unterschreiben. Dieses Argumente überzeugte die Richter am Heilbronner Arbeitsgericht jedoch nicht. Entsprechend gewannen alle drei gekündigten Würth-Mitarbeiter ihre Kündigungsschutzklagen.
Allerdings hat das Hohenloher Unternehmen gegen die beiden ersten Urteile Berufung eingelegt. Es ist zu erwarten, dass dies auch bei Jürgen Fischer der Fall sein wird. Der Berufungstermin im Fall Ralf Klenk ist auf 15. Oktober am Landesarbeitsgericht in Mannheim terminiert.
Gekündigter Würth-Mitarbeiter freut sich über seinen Sieg am Arbeitsgericht
„Ich bin froh“, sagte Jürgen Fischer direkt nach der knappen Urteilsverkündung am Mittwoch. „Das war zu erwarten.“ Richter Bantle versicherte Fischer auf Nachfrage, dass Würth ihn nun weiterhin an seinem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigen müsse. Auch in seinem Urteil wird demnach wie bei Ralf Klenk und Ina Möller folgender Satz stehen: „Der Beklagte ist verpflichtet, die Klägerin/den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.“

Würth hat sich bei der Weiterbeschäftigung nicht an die Vorgaben des Gerichts gehalten
Fischer hat jedoch Zweifel, ob das tatsächlich geschieht. Denn weder bei Ralf Klenk noch bei Ina Möller hat sich Würth an diese Verpflichtung gehalten. Klenk wurde nach Waldenburg versetzt, Möller von Künzelsau zu Würth Orsy nach Obersulm-Willsbach. Dort muss die erfahrene Lagerarbeiterin – sie ist seit 2011 bei der AWKG – neu eingelernt werden, berichtet sie am Rande des Prozesses am Mittwoch der Heilbronner Stimme und zeigt ihren Praktikanten-Ausweis. „Außerdem darf ich nur noch die Mittelschicht machen, die niemand sonst machen will“, sagt Ina Möller. Dadurch fehlten ihr Zulagen, auf die sie angewiesen sei.
An Eigenkündigungen denken die drei Würth-Betriebsräte nicht
Für sie wie auch Fischer ist klar, dass das Unternehmen die drei Mitarbeiter loswerden möchte. Doch gestärkt durch die Urteile des Arbeitsgerichts denken die drei Betriebsräte nicht daran, ihren Arbeitgeber zu verlassen. „Wir als Betriebsräte sind Druck gewohnt“, sagt Fischer. Die starke Unterstützung durch die IG Metall und die breite Solidarität in der Belegschaft gebe ihnen den Kraft, weiterzumachen. Eigenkündigungen schließen sie aus: „Sonst hätte Würth ja gewonnen“, sagt Ina Möller.
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