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Haben die Falken bereits Insolvenz angemeldet? Heilbronner Anwalt ordnet Lage ein

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Eine kurzfristige Sponsoren-Einladung, eine hastig formulierte Absichtserklärung und ein klarer Stichtag: Der Heilbronner Fachanwalt Erik Silcher sieht ein starkes Indiz dafür, dass die Falken bereits seit Ende Dezember zahlungsunfähig sein könnten.


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Nicht Peiting, nicht Deggendorf: Die Zeit war in den vergangenen Tagen der größte Gegner der Heilbronner Falken. Erst das kurzfristig angesetzte Treffen mit Sponsoren vergangenen Freitag. Dazu die Blanko-Absichtserklärung, mit der die Gesellschafter um Geschäftsführer Franz Böllinger mit Verweis auf eine drohende Insolvenz die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung abfragten. Entstanden in Eile – inklusive Tippfehler im Datum der gesetzten Frist.

Heilbronner Falken unter Zeitdruck: Droht dem Eishockey-Oberligisten die Insolvenz?

Und doch war klar: Der Eishockey-Oberligist brauchte bis 19. Januar verbindliche Zusagen. Zwei Tage nach Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Haben die Heilbronner Falken womöglich bereits Insolvenzantrag gestellt? Die Falken wollen „aktuell keine Wasserstandsmeldung abgeben“ teilt Böllinger mit.

Die Führung der Heilbronner Falken steht auch bei den Fans in der Kritik: Die Falken-Anhänger fordern mehr Transparenz - und neue Strukturen.
Die Führung der Heilbronner Falken steht auch bei den Fans in der Kritik: Die Falken-Anhänger fordern mehr Transparenz - und neue Strukturen.  Foto: Schmerbeck, Marc

„Es spricht viel für eine Insolvenz“, ordnet der Heilbronner Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Erik Silcher, die Lage ein. Der zeitliche Druck sowie der Verweis auf die drohende Insolvenz seitens der Falken deuteten darauf hin, dass sich die Gesellschafter bereits in einer gesetzlichen Frist bewegten.

Falken: Rechnungen von Ende Dezember könnten zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben

Demnach sind Unternehmen verpflichtet, drei Wochen ab Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag zu stellen. „Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn ein Unternehmen oder eine Gesellschaft weniger als 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten zahlen kann“, erklärt Rechtsanwalt Silcher von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher. In der Regel führten Beiträge zu Sozialversicherungen oder Zahlungen an das Finanzamt dazu. „Die werden immer am drittletzten Tag eines Monats fällig“, sagt Silcher.

Passt zum Datum in der Absichtserklärung: Demnach könnten die Heilbronner Falken mit Erhalt der Rechnungen Ende Dezember die Zahlungsunfähigkeit der GmbH festgestellt haben. Den Gesellschaftern Franz Böllinger, Rainer Maurer und Tom Bucher blieben danach drei Wochen, um das fehlende Geld aufzutreiben – andernfalls der Weg zum Insolvenzgericht.

Fass ohne Boden: Rechtsanwalt zweifelt an Falken-Rettung durch Sponsoren

Dass mithilfe der Sponsoren auf den letzten Metern noch ein Abwenden der Insolvenz gelungen ist, zweifelt Erik Silcher an. „Wenn klar ist, dass ein größerer Betrag fehlt, finden sie in der Regel niemanden mehr, der bereit ist, in ein Fass ohne Boden zu investieren.“ Das habe zuletzt auch das Beispiel der HB Ludwigsburg gezeigt, an dem der Rechtsanwalt aus Heilbronn indirekt beteiligt gewesen war. Der Frauen-Bundesligist im Handball hatte im Vorjahr Insolvenz angemeldet. 

Im Fall der Heilbronner Falken würde aus Sicht von außen ein Insolvenzverfahren in Eigenregie am meisten Sinn machen, meint Silcher. „Wenn ich den Spielbetrieb aufrecht erhalten möchte, brauche ich eine Eigenverwaltung.“ Über das Insolvenzgeld wären die Spielergehälter drei Monate gedeckt, die Verantwortlichen hätten so die Chance, mit einem ordentlichen Durchführungskonzept einen Schnitt zu machen.

Für den Heilbronner für Insolvenz- und Sanierungsrecht Erik Silcher deutet vieles auf eine Insolvenz der Heilbronner Falken hin.
Für den Heilbronner für Insolvenz- und Sanierungsrecht Erik Silcher deutet vieles auf eine Insolvenz der Heilbronner Falken hin.  Foto: privat

In einem solchen Fall würden die Forderungen der Gläubiger zu zehn Prozent bedient. „Das ist zumindest die übliche Größenordnung“, erklärt der Heilbronner Rechtsanwalt. So könnten die Falken schuldenfrei weitermachen und das Beste: den Zwangsabstieg vermeiden. Der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) hat ein natürliches Interesse daran, dass ein Verein – trotz laufenden Insolvenzverfahrens – zumindest die Hauptrunde zu Ende spielt. 

Bei einer Regelinsolvenz droht das sofortige Aus inklusive Zwangsabstieg 

Sollten aber widererwartend persönliche Haftungen eines oder mehrerer Gesellschafter vorliegen, macht es die Sache für die Verantwortlichen ungleich schwieriger. „Dann haften Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen“, sagt Silcher. Angesichts der schon länger bestehenden Schieflage – im Sommer hatte erst ein Crowdfunding dafür gesorgt, dass die Falken nachträglich die Lizenz erhielten – könne auch eine Insolvenzverschleppung ein Thema werden. Vor dem Hintergrund würde das Gericht wohl den Insolvenzverwalter bestellen.

Selbst wenn der ein Interesse am Aufrechterhalten des Spielbetriebs hätte, machen ihm die Regularien des DEB einen Strich durch die Rechnung. Passus 1.6.3 besagt, dass Vereine, über deren Vermögen während der laufenden Saison ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, „mit Eröffnung aus dem laufenden Spielbetrieb“ ausscheiden und als vorzeitiger Absteiger feststehen. Zudem müssten die Falken Schadenersatz für ausfallende Spiele leisten. Sofern die Insolvenzmasse das hergibt. Derzeit ist von einem mittleren sechsstelligen Betrag die Rede, der den Heilbronner Falken fehlen soll.

Noch zu Zeiten von Geschäftsführer Atilla Eren haben die Falken-Gesellschafter die HF-Verwaltungs-GmbH gegründet, als haftende Gesellschaft für die Falken GmbH. In erster Linie aus steuerlichen Gründen. Das Konstrukt erlaubt den Gesellschaftern, mögliche Verluste des privaten Engagements abzuschreiben. Die Verwaltungs-GmbH haftet für die Heilbronner Falken GmbH und Co. KG mit ihrem Stammkapital von 25.000 Euro. Der Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH ist zugleich Geschäftsführer der Falken – zumindest war das in der Vergangenheit immer der Fall. Seit Januar 2025 ist das Franz Böllinger – sowohl für Verwaltungs-GmbH als auch die Falken-GmbH.

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