Hochwasser als Versicherungsfall? Was Betroffene jetzt tun sollten
Nach dem Hochwasser der vergangenen Tage geht vielerorts das Wasser zurück – und die Schäden werden sichtbar. Welche Versicherungen wann greifen und wie Betroffene vorgehen sollten.

Das Wasser geht langsam zurück, damit rückt für viele Menschen die Frage in den Mittelpunkt: Wer kommt für die entstandenen Schäden auf? Politisch kocht die Debatte über eine Elementarschadenversicherung wieder hoch. Der Städte- und Gemeindebund und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) haben Forderungen nach einer Versicherungspflicht erhoben. Das müssen Betroffene wissen.
Vollgelaufene Keller durch Hochwasser: Wer übernimmt den Schaden nach Überschwemmungen?
Das hängt davon ab, welche Versicherungen man abgeschlossen hat. Eine Elementarschadenversicherung ist ein Baustein innerhalb der Gebäude- und Hausratversicherung. Mit ihr können sich Hausbesitzer gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichern – sowie gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmungen oder Überflutungen durch Rückstau.
Während die meisten Eigentümer gegen die ersten drei Risiken versichert sind, liegt die Quote bei den Versicherungen gegen Elementarschäden wie einer Flutkatastrophe bundesweit nur bei etwa 50 Prozent, in Baden-Württemberg liegt sie deutlich höher, bei etwa 90 Prozent. Das hat historische Gründe.
Wie sollten Haus- oder Wohnungsbesitzer vorgehen, die vom Hochwasser betroffen sind?
Zunächst sei es wichtig, alles zu dokumentieren und Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven zu machen, auch während das Wasser noch steht, sagt Andreas Wirth, Leiter der Schadensabteilung beim Heilbronner Versicherungsmakler Dr. Hörtkorn. Diese Fotos gehen dann mit der Schadensmeldung an den jeweiligen Versicherer. Dann könne das Aufräumen beginnen, sagt Wirth. Auch wenn man Dinge wegwirft – wie die Waschmaschine oder andere Geräte, die im Keller gelagert waren - sei das aufzulisten und zu fotografieren.
Wie lange dauert es, bis ein Gutachter der Versicherung die Schäden nach einem Hochwasser aufnimmt?
„Das kann angesichts der Vielzahl der Schäden dauern, auch bei großen Schäden“, sagt Wirth. Das heißt: Betroffene müssen bei Ersatzbeschaffungen unter Umständen in finanzielle Vorleistung gehen. Wichtig sei, dass der Schaden bei der Versicherung gemeldet ist und man eine Schadensnummer hat, bevor man das angehe.
Schäden nach Hochwasser: Was können Mieter tun?
Grundsätzlich ist der Eigentümer verpflichtet, Schäden an seiner Immobilie zu beheben. So muss er zum Beispiel dafür sorgen, dass vollgelaufene Keller und Wohnräume so schnell wie möglich leergepumpt werden. Die Mieter müssen die Schäden feststellen und dokumentieren, damit sie reguliert werden können. Schäden am eigenen Hausrat, also den beweglichen Gegenständen in einer Wohnung, zahlt die entsprechende Versicherung, sofern der Mieter eine solche hat.
Kommt die Versicherung auch für Hochwasser-Schäden am Auto auf?
Wenn das Auto weggeschwommen oder vom Wasser zerstört worden ist, ist dafür die Kasko-Versicherung zuständig, erklärt Wirth. In vielen Fällen wird bei der Beseitigung des Schadens die Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig, unter Umständen kann danach der Beitrag steigen.
Die Forderungen nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden werden lauter. Was ist davon zu halten?
Große Schadenslagen durch Hochwasser und Starkregen häufen sich und werden in Zukunft weiter zunehmen, sagen Experten. Grund dafür ist die Erderhitzung. Die Konsequenz: Der Staat muss immer öfter einspringen, um den Wiederaufbau zu finanzieren. Nach der Katastrophe im Ahrtal summierten sich die Sachschäden nach Schätzungen der Bundesregierung auf mehr als 30 Milliarden Euro.
Nur ein Teil dieser Schäden war durch Versicherungen abgedeckt, laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) 8,5 Milliarden Euro. Winfried Kretschmann sagte beim Besuch der stark von Überflutungen betroffenen Gemeinde Meckenbeuren: „Die Botschaft ist: Man muss sich versichern.“ Die Immobilienbesitzer müssten die Schäden an den Gebäuden solidarisch tragen. „Denn die öffentliche Hand muss weiterhin für die Infrastrukturschäden aufkommen. Sonst können wir das einfach nicht mehr schultern.“