Stehengebliebene Achterbahnen: Wie Freizeitparks für Sicherheit sorgen
Sowohl im Europa-Park als auch im Erlebnispark Tripsdrill sind jüngst Achterbahnen stehen geblieben. Wie häufig kommt das vor? Und was können Freizeitparks für die Sicherheit der Besucher tun?

Wer einen Freizeitpark besucht und den Nervenkitzel in Achterbahnen genießen will, möchte eher nicht über mögliche Vorfälle nachdenken. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Wagen einfach stehen bleiben, wie kürzlich im Erlebnispark Tripsdrill, oder nicht genug Schwung für die Kurve haben, wie im Europa-Park Rust.
Zwar gibt es auch größere Vorfälle wie den Großbrand im Europa-Park im Jahr 2018 oder die 31 Verletzten bei einem Unfall im Legoland, häufig kommt das jedoch nicht vor. Eine Übersicht zu den Vorfällen der vergangenen Jahren gibt es hier.
Sicherheit in Achterbahnen: Wie häufig bleiben Fahrgeschäfte in Freizeitparks stehen
Wie häufig Achterbahnen stehen bleiben, darüber lässt sich nur schwer eine Aussage treffen. Denn laut Thomas Oberst, Pressesprecher von Tüv Süd, gibt es keine Statistik zu solchen Vorfällen. Das merkte der Tüv-Verband bereits im vergangenen Jahr an, nachdem zwei Besucher bei einem Unfall im Europa-Park verletzt worden waren.
Welche Möglichkeit haben Betreiber von Freizeitparks, um stehenbleibende Achterbahn-Wagen oder schlimmere Unfälle zu verhindern? "Die schnelle und sichere Evakuierung von Fahrgeschäften wird im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen stichprobenweise geübt", so Oberst. Dabei arbeite der Tüv auch eng mit den Freizeitparks zusammen.
Sichere Evakuierung aus Achterbahnen: So bereiten sich Freizeitparks auf Unfälle und Defekts vor
Häufig erproben Freizeitparks außerhalb der Saison, wie gut sie vorbereitet sind. Anfang März probte der Erlebnispark Tripsdrill mit Höhenrettern und Hubschrauber. Zu solchen Übungen mit örtlichen Einsatzkräften käme es laut Oberst auch immer wieder während der Freizeitpark-Saison.
Tritt bei Fahrzeugen wie Achterbahnen eine Störung auf, fahren die Wagen in eine sichere Position. Das gehöre zum Sicherheitskonzept, so der Tüv-Pressesprecher. So gebe es die Möglichkeit, das Problem zu finden. Wenn sich dieses nicht so einfach beheben lässt, müsse eben die Anlage evakuiert werden.
Prüfung von Fahrgeschäften: Diese Vorgaben müssen Freizeitparks einhalten
Neben regelmäßigen Evakuierungsübungen stehen auch Sicherheitsprüfungen an. Dabei geht es laut Oberst "um die Standsicherheit sowie die mechanische, elektrische und steuerungstechnische Sicherheit der Anlagen". Je nach Größe, Komplexität und Dynamik des Fahrgeschäfts werden die Prüfungen in Intervallen von einem bis drei Jahren getaktet.
"Die Prüfung von Fahrgeschäften ist im deutschen Baurecht geregelt", erklärt Oberst auf Stimme-Anfrage. Außerdem gelten für Riesenräder, Achterbahnen, Karusselle, mobile Bühnen und Tribünen in der gesamten Europäischen Union die Norm DIN EN 13814. Meist finde die Prüfung in Freizeitparks vor Saisonbeginn statt.



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