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Gegner der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Pfedelbach suchen Schlupfloch

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Der Pfedelbacher Gemeinderat hat eine Resolution erarbeitet und muss gegen das Bürgerbegehren stimmen. Woran liegt das? Ein Jurist erklärt die Einzelheiten.

Etwas mehr als die Hälfte der 360 Besucherstühle bei der Gemeinderratssitzung sind besetzt, bei der letzten Veranstaltung waren es knapp 600 Gäste. 
Foto: Stefanie Jani
Etwas mehr als die Hälfte der 360 Besucherstühle bei der Gemeinderratssitzung sind besetzt, bei der letzten Veranstaltung waren es knapp 600 Gäste. Foto: Stefanie Jani  Foto: Jani, Stefanie

Wird gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens geklagt? Ist der Vorschlag eines Mehrgenerationenhauses realistisch? Wird die Resolution der Gemeinderäte Gehör finden? Es bleiben viele Fragen und ein paar Antworten am Ende einer zweistündigen Gemeinderatsitzung am Donnerstagabend (30.3.) in der Pfedelbacher Nobelgusch. Einziger Tagesordnungspunkt war das Bürgerbegehren gegen die Asylunterkunft am Löwengarten. Im Gegensatz zur Infoveranstaltung vor zwei Wochen sind rund 130 Zuhörer gekommen (das letzte Mal waren es knapp 600) - und die Töne sind gemäßigter.


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Keine Wahl für Gremium

Im Vorfeld war schon klar: Das Bürgerbegehren ist nicht rechtens. Und das muss der Gemeinderat in einem Beschluss bestätigen - ohne eine Wahl zu haben. Spricht er sich dennoch dafür aus, wäre es unzulässig und der Bürgermeister müsste widersprechen.

Bevor es jedoch darum geht, meldet sich Gemeinderat Michael Schenk zu Wort. Immer wieder sind die Räte der Kritik ausgesetzt, sie würden nichts tun. Nun hat das Gremium eine Resolution ausgearbeitet. Darin fordern sie das Landratsamt auf, die bei der Bürgerinformation vorgetragenen Punkte einzuhalten, wie die maximale Belegung mit 95 Personen, vorrangig mit Familien, Ehepaaren sowie Personen mit Handicap.

Die Flüchtlinge sollen von mindestens einem Sozialarbeiter betreut werden, der von 8 bis 16 Uhr in der Unterkunft ist, zusätzlich soll ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Nicht angenommen wird der Antrag von Markus Basel, der vorschlägt, dass die Unterkunft nur mit Familien belegt werden soll. Nun bekommt das Landratsamt die Bitten überreicht, denn "rechtliche Wirkung haben sie nicht", ergänzt Rathauschef Torsten Kunkel.


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Gemeinderat nicht zuständig für Unterkunft und Mietverhältnis

Laut Gemeindeordnung müssen auch die Verantwortlichen für das Bürgerbegehren zu Wort kommen: Thoma ist selbst Jurist und meint, bei zwei Juristen gebe es immer mindestens drei Meinungen und mahnt an, nur ein Gericht könne entscheiden. Außerdem sei das Gutachten falsch, in dem von "Anschlussunterbringung" die Rede ist. Es handelt sich um eine Erstunterbringung durch den Kreis.

Diesen Fehler räumt der Fachmann auch ein. In seiner Rede stellt Wolfgang Thoma die Frage: Was wäre, wenn Landrat und Bürgermeister sowie ein Kreistagsmitglied sich schon getroffen hätten, bevor die Öffentlichkeit informiert wurde? Aber: Alles nur hypothetisch, meint er zum Schluss.

Ein Jurist erklärt den Bürgern schließlich die Fakten und wehrt sich gegen den Vorwurf, das Gutachten sei Ansichtssache. Es gehe dabei um einen reine Rechtsprüfung. Fakt sei, der Gemeinderat ist nicht zuständig für die Unterkunft und das Mietverhältnis, auch der Kreistag entscheidet nicht. Bisher ist nur die Landkreisverwaltung involviert. Selbst, wenn man die Formulierung des Bürgerbegehrens wohlwollend auslegen würde, käme man damit nicht weiter. Warum die Angelegenheit trotzdem im Gemeinderat ist, sei ein rein bürokratischer Akt, sagt Kunkel später.


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Bürger haben Vorschläge

In der Fragestunde dürfen sich die Bürger melden. Beruhigt sind einige nicht, auch wenn mehr und mehr Stimmen betonen, sie möchten sich für die Integration einsetzen. "Was gibt es für einen Plan B, wenn junge Männer randalieren?", fragt eine Bürgerin. Außerdem wolle sie wissen, ob man denn trotz Fachkräftemangel bereits einen Sozialarbeiter speziell für Pfedelbach in petto habe. Sie wendet sich dann direkt ans Gremium und den Rathauschef: "Sie tragen alle die Verantwortung."

Wolfgang Thoma fragt: "Wäre es möglich, dass der Gemeinderat beschließt, das Areal in ein reines Wohngebiet umzuwandeln?" Die Antwort des Experten: Das könnte er, soweit es erforderlich ist, aber vor Gericht würde das vermutlich nicht standhalten. Im Rahmen des Verfahrens werden noch die direkten Nachbarn gehört, doch fallen dabei nur baurechtliche Dinge ins Gewicht für einen Widerspruch.

Thoma fragt weiter: Wie wäre ein Mehrgenerationenprojekt, in dem auch behinderte Hilfesuchende schließlich einen Platz finden? Kunkel verspricht, das prüfen zu lassen.

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