Bürgerbegehren gegen geplante Asylunterkunft in Pfedelbach: Verwaltung prüft Zulässigkeit
Die Gemeinde Pfedelbach prüft, ob das Bürgerbegehen gegen die Asylunterkunft im ehemaligen Seniorenzentrum im Löwengarten rechtens ist. Der Kreis braucht weitere Plätze, und das ehemalige Seniorenheim habe sich als Unterkunft angeboten.

Auch rund eine Woche nachdem das Bürgerbegehren gegen die geplante Asylunterkunft im ehemaligen Seniorenzentrum im Löwengarten im Rathaus abgegeben wurde, wird das Thema in Pfedelbach heiß diskutiert. Mehr als 1200 Menschen hatten sich gegen die geplante Unterkunft des Landkreises für über 100, im Notfall bis zu 160 Asylbewerber ausgesprochen. Wie geht es weiter?
Ob das Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist, wird gerade in der Verwaltung geprüft
De jure richtet sich ein Bürgerbegehren "gegen Angelegenheiten, die in den Wirkungskreis der Gemeinde fallen". Da der Bebauungsplan des Areals Anlagen für soziale Zwecke zulässt, worunter auch Flüchtlingsunterkünfte fallen, brauchte das Landratsamt für seine Pläne keine Zustimmung des Gemeinderats. Einen Beschluss im Gemeinderat gab es also nicht, ebenso wenig hat die Gemeinde etwas mit der Unterkunft zu tun. Oder doch? Auch das lässt sich noch nicht sagen, berichtet Ronja Hammel von der Gemeindeverwaltung.
Weiter müssen bei einem Bürgerbegehren mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf der Liste stehen. Jene müssen mindestens zwei Monate in der Gemeinde gemeldet sein, damit sie stimmberechtigt sind. Insgesamt hat die Gemeinde rund 9000 Einwohner. Zudem geht es in den nächsten Wochen darum, ob das Anliegen inhaltlich korrekt ist.
Im ersten Quartal, so das Landratsamt, soll die Einrichtung für eine Sammelunterkunft hergerichtet werden
Zwischen April und Juni sollen die ersten Flüchtlinge einziehen. Bislang ist das Gebäude noch nicht renoviert. Derzeit gibt es allerdings noch genügend Plätze in den Sammelunterkünften des Hohenlohekreises, der für die vorläufige Erstunterbringung von Flüchtlingen zuständig ist. Von einem möglichen Einzug von bis zu 160 Asylbewerbern in der Pfedelbacher Ortsmitte ist man also noch weit entfernt. "Wir haben noch freie Plätze in den Containeranlagen in Kupferzell und in Niedernhall. Der Kreis macht hier aber schon von der möglichen Reduzierung der vorgegebenen Wohn- und Schlaffläche von 7 Quadratmeter auf 4,5 Quadratmeter pro Person Gebrauch", erklärt das Landratsamt.
Auf die Frage, warum Pfedelbach ausgesucht wurde, heißt es, das Gebäude habe sich als Unterkunft angeboten. Nachdem sich im Oktober die Zuweisungszahlen deutlich erhöht haben, hat der Landkreis seine Suche nach Unterkünften intensiviert. Im ehemaligen Seniorenzentrum sind nur wenige vorbereitende Arbeiten notwendig, daher sei eine Inbetriebnahme schneller möglich als beim Bau von Containeranlagen.
Was sagen die Bürger zu dem Thema?
Im Friseursalon Heerlein wird ausführlich diskutiert. Inhaberin Ilonka Heerlein hatte einen Zettel zum Ausfüllen ausgelegt. "Natürlich will ich den Menschen helfen, aber so etwas mitten im Ort, das kann nicht sein". Sie meint: "Warum macht man so etwas nicht außerhalb?" 160 Flüchtlinge "auf einem Haufen", die nicht wüssten, was sie tun sollten, das seien zu viele. An einzelnen Stellen in der Ortsmitte habe es in den vergangenen Jahren einige Male Probleme gegeben. Sehr viele hätten in ihrem Salon das Bürgerbegehren aber nicht unterzeichnet. Sie schüttelt den Kopf und sagt: "Ein paar Frauen haben gesagt, das soll mein Mann machen, dabei kann man doch auch so etwas selbst entscheiden."
In einem anderen Laden wird über die Asylunterkunft seit dieser Woche "nicht mehr so viel geredet", sagt eine Einzelhändlerin. Sie selbst ist erstaunt von der Dynamik, die beim Sammeln der Unterschriften entstanden sei, das habe sich verselbstständigt. "Die Sorgen sind immer noch da und ich denke auch, dieses Mal wird die Halle bei der Infoveranstaltung voll." Doch es gibt auch andere Stimmen. "Ich verstehe den Wahnsinn nicht", sagt eine Mutter aus Windischenbach, "die müssen doch irgendwo unterkommen."
So funktioniert ein Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats und muss spätestens drei Monate nach dieser Entscheidung eingereicht werden. Zudem muss die Maßnahme, die im Bürgerbegehren angeregt wird, eine Begründung und einen machbaren Vorschlag zur Finanzierung enthalten. Bis zu drei Vertrauenspersonen müssen benannt werden. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sollte der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich entscheiden, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags. Vorher muss die Zulässigkeit geprüft werden. Am Mittwoch, 15. März, um 19 Uhr findet eine weitere Infoveranstaltung in der Gemeindehalle Nobelgusch statt.