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Gammelfleisch und Mäusekot in Hohenloher Metzgerei

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Lebensmittelkontrolleure stellten massive Hygieneverstöße in drei Geschäften fest. Wie der Eigentümer sie erklärt - und warum eine seiner Filialen jetzt dauerhaft geschlossen bleibt.

von Christian Nick
In allen drei Filialen einer Hohenloher Metzgerei wurde bei amtlichen Kontrollen vergammelte Ware gefunden. Eine Filiale wurde vom Betreiber geschlossen.
In allen drei Filialen einer Hohenloher Metzgerei wurde bei amtlichen Kontrollen vergammelte Ware gefunden. Eine Filiale wurde vom Betreiber geschlossen.  Foto: dpa

Das Protokoll der Lebensmittelkontrolleure spricht eine eindeutige Sprache. "Schadnagerbefall im gesamten Betrieb", "Mäusekot in sämtlichen Räumen", schimmlige Würste und "schmieriges Fleisch, welches einen unangenehm verdorbenen Geruch aufwies": Das waren die Verhältnisse, die bereits Mitte Dezember 2021 in der Künzelsauer Filiale einer Hohenloher Metzgerei mit insgesamt drei Geschäften im Landkreis festgestellt wurden.

Und nicht nur dort: Auch im Pfedelbacher Hauptbetrieb sowie in der Neuensteiner Niederlassung wurde im Kühlhaus Wurst und Fleisch vorgefunden, das laut Expertise der Fachleute nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet war - und teilweise einen "deutlich erhöhten Gesamtkeimgehalt" hatte.

 


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War es eigentlich nur Abfall?

Wie konnte es dazu kommen? Nachfrage beim Geschäftsführer des Metzgerei-Unternehmens: Man wolle sich "bei all unseren Kunden für das hier entstandene Vertrauensproblem entschuldigen", sagt ebendieser. Die dokumentierten gravierenden Hygienemängel und das Gammelfleisch erklärt er so: Aufgrund der damals herrschenden Pandemie-Lage und der daraus resultierenden Verschärfung der Corona-Verordnung sei sein Betrieb - der auch Partyservice und Catering anbietet - mit einer "Flut von Stornierungen" konfrontiert gewesen. Unter anderem seien zahlreiche betriebliche Weihnachtsfeiern kurzfristig abgesagt worden.

Daher fielen laut seiner Schilderung große Mengen an Waren an, die nicht verkauft werden konnten - und letztlich verdarben. Der "weitaus größte Teil" der Produkte, die bei der Kontrolle vorgefunden wurden, sei zur Entsorgung vorgesehen gewesen. "Unser einziger Fehler hierbei war es aber, dies nicht an den jeweiligen Kisten schriftlich zu vermerken", so der Mann, der seit drei Jahrzehnten als Metzger tätig ist.

 


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Warum er angeblichen Abfall neben regulären Produkten in seinen Kühlräumen lagert? "Es war fast alles vakuumierte Ware", behauptet er - und der Entsorger komme eben nur einmal pro Woche, um verdorbenes Gut abzuholen. Gefahr habe aus seiner Sicht für die Kundschaft zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Er beteuert, dass besagte Produkte nicht mehr verkauft werden sollten. Ist das glaubhaft? "Grundsätzlich gehen wir, wenn sich Waren im Kühlraum befinden, davon aus, dass diese zum Verkauf bestimmt sind", teilt das hiesige Landratsamt - welches die Lebensmittelüberwachung verantwortet - auf HZ-Anfrage mit: "Zum Wegwerfen bestimmte Waren hätten bis zur Abholung in Abfallbehältern gelagert werden müssen." Angesichts der dokumentierten Umstände könne zumindest von einer "abstrakten Gesundheitsgefahr" durchaus die Rede sein, so die Behörde.

Selbst Filiale zugemacht

Und was ist mit den Mäusen und deren Kot in der Künzelsauer Filiale? Der Chef konzediert, dass "ein solcher Befall in einer Metzgerei nichts zu suchen hat". Die Tiere hätten sich in dem alten Gebäude aus über der Metzgerei liegenden Stockwerken durch Rohre nach unten in den Laden ausgebreitet. Weder ein selbst gerufener Schädlingsbekämpfer noch anderweitige Eigeninitiative hätten kurzfristig Wirkung gezeigt. "Dann erfolgte die Kontrolle." Da jedoch "absehbar war, dass diese Problematik wieder auftreten wird", habe die Geschäftsleitung - nachdem ihr Laden von den Behörden kurzzeitig geschlossen worden war - mittlerweile selbst entschieden, die Filiale nicht wieder in Betrieb zu nehmen.

 


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Ob das Unternehmen in der Vorgeschichte bereits einschlägig aufgefallen ist? In einer schriftlichen Stellungnahme äußert der Chef zunächst, es habe "nie nennenswerte Probleme" gegeben, räumt auf Nachfrage dann aber einen "Wasserschaden" ein. Die Behörden indes wissen von "baulichen Mängeln", unsachgemäß verlegten Installationen und auch von "technischen oder hygienischen Mängeln, wie ein funktionsuntüchtiges Handwaschbecken oder ein unsauberer Spültischunterschrank" zu berichten.

Fakt ist aber auch: Bei Nachkontrollen sind keine Verstöße in den Filialen der Metzgerei mehr festgestellt worden. Der Chef gelobt jedenfalls Besserung: "Es wird künftig noch genauer und akribischer danach geschaut, dass alle Anforderungen an einen Lebensmittelbetrieb erfüllt sind", versichert er. Man gebe sich überdies Mühe, den Materialverbrauch besser zu kalkulieren - um so "zu sichern, was wir über Jahrzehnte aufgebaut haben".

 


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Wegen des Mäuse-Befalls wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten klassifiziert worden. Es erwartet das Unternehmen ein empfindliches Bußgeld.

Prozedere der Lebensmittelüberwachung

Die Verstöße gegen die Hygieneregeln, die beim Umgang mit Lebensmitteln gelten, wurden im Fall der besagten Hohenloher Metzgerei durch eine sogenannte Verbraucheranzeige aufgedeckt: Eine Person - der Geschäftsführer vermutet, dass sie aus den Reihen der Belegschaft gekommen sein könnte - hat sich an die hiesigen Behörden gewandt und die Verhältnisse in den drei Filialen gemeldet. Daraufhin erfolgten Kontrollen der beim Landratsamt des Hohenlohekreises angesiedelten Lebensmittelüberwachung. Dort arbeiten nach Angaben der Behörde gegenwärtig fünf Lebensmittelkontrolleure.

"In einem normalen Jahr - ohne Corona-Bedingungen - werden pro Kontrolleur im Mittel rund 300 Kontrollen jährlich durchgeführt", berichtet Kreis-Sprecherin Mathea Weinstock. Die Quote der Mängel: Im Schnitt kam es in den vergangenen Jahren zu 565 Beanstandungen pro Jahr - die zum Großteil jedoch im unteren bis mittleren Sanktionsbereich rangieren.

Es bestehe aus Sicht des Landratsamts indes kein Mangel an Personal. Auch die Kontrolldichte sei ausreichend: "Wenn die Kontrollfrequenzen aus der Zeit vor der Pandemie eingehalten werden können, halten wir eine Erhöhung für nicht erforderlich", heißt es. Behördlicherseits veröffentlicht werden Verstöße nur, wenn "in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt" den gültigen Hygienevorgaben zuwidergehandelt wurde. cn

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