Corona-Ausbruch bei Würth: Britische Mutante erstmals im Hohenlohekreis
Beim Künzelsauer Weltkonzern Würth hat es einen großen Corona-Ausbruch gegeben: 43 Mitarbeiter eines Logistikzentrums sind infiziert - drei davon mit der hochansteckenden britischen Mutation B1.1.7. Das Landratsamt rechnet noch mit vielen weiteren Fällen.
Über das vergangene Wochenende hat es im Hohenlohekreis einen dramatischen Anstieg der Corona-Neuinfektionen gegeben. 51 neue Fälle meldete das Landesgesundheitsamt alleine am Samstag. Nun wurde bekannt: Hauptursache des massiven Anstiegs der Infektionen ist ein großer Ausbruchsherd bei Würth, bei dem auch erstmals im Hohenlohekreis die hochansteckende britische Virus-Mutation B1.1.7 nachgewiesen worden ist.
Wie das Unternehmen am Montagabend auf Nachfrage bestätigte, kam es in einem der vier Logistikzentren des Künzelsauer Weltkonzerns zu einem Ausbruchsgeschehen, das mittlerweile weite Kreise zieht. "Die Positiv-Testungen konzentrieren sich fast ausschließlich auf ein einzelnes Logistikzentrum", informierte eine Konzern-Sprecherin. Laut Pressestelle des Landratsamts Hohenlohekreis sind dort mittlerweile 43 Mitarbeiter per PCR-Test positiv getestet worden. "35 Fälle betreffen den Hohenlohekreis, acht einen Nachbarlandkreis", teilte die Behörde mit.
Weitere Testergebnisse stehen noch aus
Bei drei der 35 infizierten Mitarbeiter, die im Hohenlohekreis wohnhaft sind, wurde bislang die Virus-Variante B 1.1.7 - die sogenannte britische Mutation - nachgewiesen. Weitere Testergebnisse stehen noch aus. Der Nachweis der Mutante hat laut der Behörde zur Folge, dass die Quarantäne-Maßnahmen neben den bislang erfassten 78 direkten Kontaktpersonen auch auf Angehörige aus deren Haushalten ausgeweitet werden. Zudem werde die Dauer der Isolation von zehn auf 14 Tage verlängert.
Die Verantwortlichen um Landrat Matthias Neth gehen davon aus, dass es in den kommenden Tagen noch zu einer Vielzahl weiterer positiver Tests kommen könnte - und die britische Mutation noch deutlich häufiger nachgewiesen wird: "Im Laufe der Woche erwarten wir im Hohenlohekreis noch mehr Fälle mit der britischen Mutation und hoffen, dass wir Ende der Woche ein klares Signal haben, was insgesamt Sache ist", so Neth auf Nachfrage unserer Redaktion.
Weitere Cluster in zwei Landkreisen
Das Infektions-Cluster bei Würth ist nicht der einzige Ausbruchsherd im Landkreis. Betroffen ist auch die Notbetreuung eines Öhringer Kindergartens: Dort gibt es derzeit 14 laborbestätigte Fälle sowie 52 direkte Kontaktpersonen. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Kinder, zudem haben sich Angehörige mehrerer Familien angesteckt. Auch in diesem Ausbruchsgeschehen sind vom Gesundheitsamt des Hohenlohekreises Tests für neuen Virusvarianten veranlasst worden, die Ergebnisse stehen noch aus. Der Ausbruch dort ist möglicherweise eine Folge der Infektionen beim Würth-Konzern: "Wir wissen, dass der Ausbruch in dem Unternehmen einen Bezug hat zu dem in der Kita", bestätigt Landrat Neth.
Die bisher registrierten Fälle in der Firma, die auf die britische Mutation zurückzuführen sind, "genügen uns, um beide Ausbruchsgeschehen so zu behandeln, als ob die britische Mutation in dem Unternehmen und in der Kita stark drin ist", so Neth. Auch im Landkreis Schwäbisch Hall ist unterdessen in zwei Fällen bei Sequenzierungen die britische Mutation festgestellt worden. Laut Neth stehen auch diese mit dem Ausbruch beim Würth-Konzern in Verbindung.
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Kommentare
Rüdiger Peters am 09.02.2021 14:03 Uhr
Seit wann werden Einzelinteressen über Allgemeininteressen gestellt? Einer Umfrage zur Folge möchte die Mehrheit der Befragten die Beibehaltung der nächtlichen Ausgangssperre. Aber nein, der VGH gibt einer Einzelperson recht und kippt die entspr. Landesverordnung und dies schon am Mittwoch. Der VGH hat wohl nicht dabei berücksichtigt, dass dies gerade vor Faschingsbeginn ist. Die Narren wird es freuen.
Wilfried Binder am 09.02.2021 17:09 Uhr
... haben VG-Richter eigentlich die wissenschaftlichen Grundlagen zur Folgenabschätzung Ihrer Entscheidungen. Beispielsweise wenn kommunale Stellen vorsorglich Demos von Querdenkern untersagen, diese von Verwaltungsgerichten aber in Eilverfahren immer wieder kassiert werden.
Quer denken unterliegt selbstverständlich dem Grundgesetz auf Meinungsfreiheit - aber spätestens wenn "Querhandeln" andere gefährdet sei ausdrücklich auf das Grundgesetz Artikel 2(2) hingewiesen! Nach meinem Dafürhalten hat dieser GG-Artikel das Leben und eine körperliche Unversehrheit vor allem Anderen zu schützen .... was schon nach moralischen Gesichtspunkten eigentlich selbstverständlich sein sollte.