Gericht weist Klage ab: Heilbronner Wollhaus-Raser droht die Abschiebung
Der Heilbronner Wollhaus-Raser soll noch aus der Haft, die er für Mord an einem Vater absitzt, abgeschoben werden. Dagegen hatte der türkische Staatsbürger in Stuttgart geklagt – ohne Erfolg. Warum und wie die Richter zum Urteil kamen, kann hier nachgelesen werden.
Beinahe zwei Jahre ist es her, dass am Heilbronner Landgericht das Urteil gegen den Wollhaus-Raser gefallen ist. Neun Jahre Haftstrafe muss der heute 23-Jährige absitzen – wegen Mordes und dreifach versuchten Mordes. Denn am 12. Februar 2023 raste er mit Tempo 100 durch die Wollhausstraße, in der maximal 40 km/h zulässig sind. Dabei krachte er mit dem Mercedes einer Familie zusammen. Der Vater starb noch am Unfallort.
Am Dienstag ging es darum, ob der Täter weiterhin in Deutschland bleiben kann. Die Behörden streben die Abschiebung des türkischen Staatsbürgers an. Doch dieser wehrte sich mit einer Klage dagegen. Die Verhandlung in Stuttgart am 7. April gibt es im Liveblog der Heilbronner Stimme zum Nachlesen:
Heilbronner Wollhaus-Raser klagt gegen Abschiebung: Verhandlung vor Stuttgarter Gericht
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Bereits wenige Tage nach dem Urteil gegen den Heilbronner Wollhaus-Raser meldeten sich die Behörden zu Wort. Das Land Baden-Württemberg will den Kurden, der zunächst Revision gegen das Urteil eingelegt hatte, abschieben. Denn er ist zwar in Heilbronn aufgewachsen, hat aber die türkische Staatsbürgerschaft. „Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen“, machte der Staatssekretär im Justizministerium, Siegfried Lorek (CDU), klar.
Doch um den Mann abschieben zu können, braucht es ein Ausweisungsverfahren beim Regierungspräsidium. Dieses erteilt die Behörde im November 2025. Dagegen geht der verurteilte Täter vor und begründet seine Klage mit der Menschenrechtskonvention – nun muss ein Gericht entscheiden. Ob das Verwaltungsgericht in Stuttgart dem klagenden Täter oder dem Regierungspräsidium recht gibt, ist laut Experten offen.
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