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Straßenstrich in Heilbronn: Gemeinderat entscheidet über stadtweites Verbot

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Die Stadtverwaltung Heilbronn schlägt dem Gemeinderat vor, im gesamten Stadtgebiet die Straßenprostitution zu verbieten. Schon eine andere Großstadt im Land ist diesen Weg gegangen, wenn auch nur befristet für ein halbes Jahr.


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Die Straßenprostitution soll in Heilbronn verboten werden. Schon einmal hat der Gemeinderat den Weg dazu freigemacht. Das war im Dezember 2022. Nun liegt das Thema erneut auf dem Tisch.

Das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart will über den sogenannten Sperrbezirk für das gesamte Gebiet des Stadtkreises Heilbronn aber erst dann entscheiden, wenn der Gemeinderat ein weiteres Mal beteiligt wurde. Grund dafür sind die Kommunalwahlen im vergangenen Jahr, das politische Gremium hat sich neu zusammengesetzt. Um das Thema geht es nun erneut diesen Montag, 28. Juli. 

Heilbronn plant vollständiges Verbot der Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet

Das Verbot der Straßenprostitution in der Hafenstraße reicht aus Sicht der Beamten nicht aus. Die Polizei erinnert in dem Schreiben daran, dass der Heilbronner Straßenstrich an der Hafenstraße seit mehreren Jahren von mindestens zwei rivalisierenden, bulgarischen Großfamilien dominiert worden sei.

Die Prostituierten, überwiegend Bulgarinnen, seien der „Armutsprostitution“ nachgegangen, so die Polizei. „Es bestanden Anhaltspunkte dafür, dass eine unbestimmte Anzahl dieser Prostituierten Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution waren.“

Kein Straßenstrich in Heilbronn: Das sagt die Polizei zu einem möglichen Verbot

Die Polizei befürwortet diesen Schritt. In einer ausführlichen Stellungnahme ans Rathaus, unterzeichnet von Polizeipräsident Frank Spitzmüller, heißt es: „Das Polizeipräsidium Heilbronn sieht die Änderung der Sperrgebietsverordnung über das Regierungspräsidium Stuttgart als geeignetes Mittel, um den Heilbronner Straßenstrich dauerhaft zu schließen.“

Dadurch könne „eine andauernde Verbesserung der Sicherheitslage im Rotlichtbereich erreicht werden und ein deutliches Signal an die Szene gesetzt werden“.

Vor der ersten Allgemeinverfügung sei es zu zunehmend eskalierenden gewalttätigen Konflikten gekommen. Messer, Baseballschläger oder Holzlatten mit Nägeln seien eingesetzt worden.

Prostitution in Heilbronner Hafenstraße: So beurteilt die Polizei die dortige Situation

Von Januar 2022 bis August 2022 ist es dem Schreiben nach „allein auf dem Straßenstrich an der Hafenstraße zu insgesamt 46 polizeilich relevanten Ereignissen mit Bezug zur Straßenprostitution“ gekommen. Ermittlungen der Polizei hätten sich „äußerst schwierig“ gestaltet, da die Beamten nach eigenen Angaben auf eine „Mauer des Schweigens“ gestoßen seien.

Das Verbot der Straßenprostitution in der Hafenstraße im September 2022 führte nach Angaben der Polizei dazu, dass sich die Situation in die Bereiche Austraße, Dieselstraße und Lichtenberger Straße verlagert habe – bis sie auch dort verboten wurde. Kontrollen der Polizei hätten bestätigt, „dass teilweise eine Verlagerung in die Wohnungsprostitution stattgefunden hat“.

Straßenprostitution in Heilbronn: Darum ist aus Sicht der Ermittler ein Verbot notwendig

Die Polizei geht nach eigenen Angaben davon aus, dass Akteure auf ein Auslaufen der Verbotsverfügung hoffen und damit auf eine Wiedereröffnung des Straßenstrichs. „In letzter Zeit sind wieder Personen aus dem damaligen Umfeld der oben genannten Gruppierungen im Stadtgebiet feststellbar“, so die Einschätzung in dem Schreiben an die Stadtverwaltung. Erkenntnisse belegen, „dass ein dauerhaftes Verbot der Straßenprostitution“ erforderlich sei, „um ein Wiederaufblühen der ehemals etablierten Szene und des damit verbundenen erheblichen Gefahrenpotentials zu verhindern“.

Heilbronn wäre nicht die einzige Großstadt im Land mit einem Verbot. In Karlsruhe gilt seit März ein auf sechs Monate befristetes Verbot der Straßenprostitution – ähnlich begründet wie der Weg, den die Stadt Heilbronn gehen will.

Straßenprostitution verboten: Karlsruhe geht diesen Weg bereits

So sind Anfang 2025 sieben Personen aus dem Raum Karlsruhe und Rastatt festgenommen worden, es soll dabei um internationalen Menschenhandel und Zwangsprostitution gehen.

Laut einer Pressemitteilung betonte Oberbürgermeister Frank Mentrup: „Die vorliegenden Erkenntnisse, auch im Nachgang zu der öffentlichkeitswirksamen Polizeimaßnahme, zeigen konkrete Belege für kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Prostituierten im Karlsruher Stadtgebiet.“ Für ihn stand fest: „Das Verbot ist damit gerechtfertigt.“

Straßenprostitution in Stuttgart: Sperrbezirksverordnung in der Innenstadt

In der Landeshauptstadt Stuttgart ist Straßenprostitution laut einer Stadtsprecherin nicht in der gesamten Stadt verboten, „jedoch in weiten Teilen der Innenstadt per Sperrbezirksverordnung“. Die Rechtsverordnung werde „konsequent umgesetzt“. Platzverweise würden ausgesprochen und Aufenthaltsverbote verfügt, Zwangsgelder angedroht und gegebenenfalls festgesetzt. „Auch das Ansprechen der Prostituierten im Sperrbezirk durch Freier kann geahndet werden“, betont die Sprecherin.

Das Gewerbe ist im Wandel. „Seit dem Ausbruch der Coronapandemie konnte eine starke Verschiebung der Prostitutionsausübung in private Wohnungen/Zimmer und Hotels festgestellt werden.“ Diese Orte seien dem Stadt nicht bekannt, Zimmer würden oft nur kurzfristig angemietet und müssten daher erst durch aufwendige Ermittlungen ausfindig gemacht werden. „Die Überwachung des Prostitutionsmilieus wird dadurch erheblich erschwert.“

Stuttgart denkt laut Pressestelle nicht darüber nach, Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet zu verbieten. Die Stadt setze auf die bestehenden Sperrgebietsregelungen. Zudem verfolge das Rathaus einen sogenannten „quartiersbezogenen Ansatz, um die Situation zum Beispiel im Leonhardsviertel geordnet zu regulieren“. Ziel sei es, die Interessen der Anwohner und der Gewerbetreibenden mit den Rechten der Prostituierten in Einklang zu bringen.

Harte Strafen bei Straßenprostitution in Ludwigsburg – was bei Verstoß droht

Ähnlich ist die Situation in Ludwigsburg. Auch dort ist Straßenprostitution nicht generell verboten. Es gibt aber sogenannte Sperrbezirke, in denen sie nicht erlaubt ist. Dazu gehören unter anderem die Schloss- und Heilbronner Straße, also die stark frequentierte Ortsdurchfahrt. Wer diesem Verbot „beharrlich zuwiderhandelt“, wird laut dieser Verordnung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Auch Mannheim regelt den Straßenstrich über einen Sperrbezirk, in dem sie verboten ist. Laut einer Stadt-Sprecherin gilt diese Rechtsverordnung seit 1973. „Die in Mannheim getroffenen Maßnahmen wirken“, so die Einschätzung. „Dennoch verändern sich Formen der Prostitution stetig.“ Wie beziehungsweise ob nachgesteuert werde, sei abhängig von der Entwicklung. „Aktuell gibt es keine Notwendigkeit und folglich auch keine Überlegungen, etwas anzupassen.“ 


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