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Tödlicher Unfall Wollhausstraße
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Raser-Prozess in Heilbronn: Richter lehnen Antrag der Verteidigung als bedeutungslos ab

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Im Prozess wegen der Todesfahrt in der Heilbronner Wollhausstraße hat die zweite große Jugendkammer einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt. Die Richter wollen die Beweisführung in Kürze schließen.

Seit August muss sich der 21 Jahre alte Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Foto: Archiv
Seit August muss sich der 21 Jahre alte Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Foto: Archiv  Foto: Kunz

Im sogenannten Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht hat die zweite große Jugendkammer am Mittwochnachmittag erneut einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt. Richter Alexander Lobmüller bezeichnete den Antrag von Rechtsanwalt Stefan Lay vom vorangegangenen Prozesstag als bedeutungslos. Bis kommenden Montag haben alle Prozessbeteiligte jetzt noch Zeit, neue Anträge zu stellen. Dann will die Kammer die Beweisführung schließen und mit den Plädoyers beginnen.

Der Anwalt des 21 Jahre alten Angeklagten hatte in der Sitzung Ende Februar dazu aufgefordert, die Beschleunigungswerte anderer Fahrzeuge als das des Beschuldigten zu ermitteln. Damit sollte der Nachweis erbracht werden, dass es keines PS-starken Autos bedurft habe, um die Geschwindigkeit zu erreichen, mit dem der Angeklagte am Tag des Unfalls in der Wollhausstraße gefahren ist.


Am 12. Februar vergangenen Jahres ist der Beschuldigte mit seinem BMW offenbar mit rund 100 Stundenkilometern in den Mercedes einer Familie gekracht, die gerade aus einer Tiefgarage herausfahren wollte. Der Familienvater starb am Unfallort. Seine Ehefrau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.

"Hypothetische Überlegungen": Richter begründet im Raser-Prozess, warum er Beweisantrag der Verteidigung ablehnt

Die im Antrag der Verteidigung gestellten Beweistatsachen sind aus der Sicht der Richter nicht geeignet, "die Überzeugungsbildung der Kammer in irgendeiner Weise zu beeinflussen", begründete Lobmüller deren Ablehnung. Es handele sich vielmehr "lediglich um hypothetische Überlegungen fernab des hiesigen Falls", so der Vorsitzende Richter in seiner Begründung.

Die Kammer habe vielmehr zu prüfen, ob der Angeklagte bei seiner Fahrt am 12. Februar vergangenen Jahres "mit der nicht fernliegenden Möglichkeit gerechnet habe, dass es durch sein Fahrverhalten zu einem Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen kommen könnte", so der Richter weiter. Und ob er dies gebilligt oder sich zumindest mit dem Eintritt des Todes abgefunden habe.

Raser-Prozess in Heilbronn: Verhandlung wird am Montag vorgesetzt

Der Antrag der Verteidigung sei darüber hinaus nicht geeignet, hinsichtlich der Frage, ob der Angeklagte an jenem Tag ein Rennen gegen sich selbst gefahren ist, "belastbare Schlüsse zuzulassen", erläuterte Alexander Lobmüller.

Die Frage, wie schnell weniger PS-starke Fahrzeuge als das des Angeklagten beschleunigen können, sei auch bedeutungslos für die Frage, ob der Beschuldigte als ungeeignet für den Straßenverkehr anzusehen sei. Hierbei komme es vielmehr auf den konkreten Einzelfall, auf die konkrete Fahrweise, das Vorleben, mögliche Vorstrafen sowie der Beurteilung seiner Persönlichkeit an, so Alexander Lobmüller.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet unter anderem auf Totschlag und dreifachen versuchten Totschlag. Der Vorsitzende Richter hatte im Rahmen zweier rechtlicher Hinweise auch eine Beurteilung wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes für denkbar erklärt. Die Verhandlung wird am kommenden Montag um 9 Uhr fortgesetzt.

 

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