Stimme+
Raserprozess am Landgericht
Lesezeichen setzen Merken

Nach tödlichem Unfall in Heilbronner Wollhausstraße: „Angeklagtem wird unterstellt, ein Raser zu sein“

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Verteidiger Stefan Lay kritisierte bei der jüngsten Gerichtsverhandlung rund um den tödlichen Unfall in der Wollhausstraße den „unsäglichen“ Begriff Raserprozess. Eine Ankündigung vom Richter am Ende sorgte sowohl bei Nebenklägern und Verteidigung für dicke Luft.  

Die Unfallstelle in der Heilbronner Wollhausstraße: Der Angeklagte soll mit beinahe 100 km/h – bei erlaubten 40 Stundenkilometern – einen tödlichen Unfall verursacht haben, so der Vorwurf.
Die Unfallstelle in der Heilbronner Wollhausstraße: Der Angeklagte soll mit beinahe 100 km/h – bei erlaubten 40 Stundenkilometern – einen tödlichen Unfall verursacht haben, so der Vorwurf.  Foto: HSt-Archiv (groß) / Christiana Kunz (klein)

Seit Monaten sorgt der tödliche Unfall in der Wollhausstraße bundesweit als sogenannter Raserprozess für Schlagzeilen. An genau jener Bezeichnung stört sich Stefan Lay, Verteidiger des Angeklagten, wie er bei der mittlerweile 19. Gerichtsverhandlung am Donnerstagabend betonte. Das sei ein „unsäglicher Begriff“. Sein Mandant werde dadurch vorverurteilt und stigmatisiert. Ihm werde unterstellt, ein Raser zu sein, kritisierte Lay weiter und stellte deswegen einen neuen Beweisantrag, nachdem er schon beim vergangenen Verhandlungstag acht gestellt hatte.

Lay forderte dazu auf, Beschleunigungswerte anderer Fahrzeuge zu recherchieren. Denn: Um jene Geschwindigkeit zu erreichen, mit denen der Angeklagte am Tag des Unfalls in der Wollhausstraße unterwegs war, brauche es kein PS-starkes Auto. Auch ein Opel Corsa sei dazu beispielsweise im Stande. Nach den bisherigen Ermittlungen war der Angeklagte bei erlaubten 40 km/h zwischenzeitlich mit rund 100 Stundenkilometern unterwegs. Es folgte eine kurze Unterbrechung. Der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller beriet sich mit der Kammer. Fazit: Bis zum 18. März könnten noch weitere Beweisanträge gestellt werden, dann sei Schluss. 


Verhandlung am Landgericht Heilbronn: Verteidiger Stefan Lay kritisiert Begriff Raserprozess

Eine Ankündigung des Richters im Anschluss sorgte sowohl bei den Nebenklägern als auch bei der Verteidigung des Angeklagten für dicke Luft: Jeder solle seine freien Tage, einschließlich Samstage, von April bis Ende des Jahres an die Kammer weiterleiten. Eine Vorbereitung darauf, dass sich der Prozess noch weiter ziehen könnte?

Weil ein Zeuge beim letzten Mal der Ladung des Gerichts nicht gefolgt war, wurde er am Donnerstag polizeilich vorgeführt. Er soll den Bruder des nach dem Unfall verstorbenen Familienvaters kennen und von einem Verwandten des Angeklagten gebeten worden sein, Kontakt zwischen den Familien des Beschuldigten und des Todesopfers herzustellen. Kontakt sei aufgenommen worden, bestätigte dieser. Jedoch habe er die Information nicht weitertragen können, weil er den Bruder des Verstorbenen seither nicht gesehen habe.

Raserprozess am Landgericht Heilbronn nach Unfall in der Wollhausstraße – Beweisanträge nur bis zum 18. März möglich

Viel Konzentrationsvermögen mussten alle Beteiligten beweisen, als ein Diplom-Ingenieur sein Gutachten von der Wollhausstraße vorstellte. Er sollte unter anderem klären, ob der Angeklagte rechtzeitig hätte bremsen können, wenn ein Fahrzeug aus einer der ersten Ein- und Ausfahrten vor dem Unfallort gekommen wäre. Eine klare Antwort gab es nicht. Ob ein Unfall verhindert werden könne, komme ganz auf die jeweilige Situation an.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung

Wilfried Müller am 03.03.2024 08:16 Uhr

Wer so unbelehrbar ist wie der junge Mann, der kein Deutscher sein will (warum auch immer?, konnte die Hst auch noch nicht klären) kann man dann auch als Raser bezeichnen. Würde Fuhrschein schon einbehalten und das Auto schon beschlagnahmt und dann nach dem Urteil zu gunsten der Opfer "Familie zu verwerten.

Antworten
lädt ... Gefällt Nutzern Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
  Nach oben