Heilbronner Raserprozess: Verteidigung stellt acht neue Beweisanträge
Die Verhandlung im Raserprozess vor dem Heilbronner Landgericht zog sich am Freitag einmal mehr über Stunden. Einiges drehte sich um die Frage einer Kontaktaufnahme zur Opferfamilie.
Eigentlich sollten im sogenannten Raserprozess vor dem Heilbronner Landgericht am Freitagnachmittag nur zwei Zeugen gehört werden. Am Ende zog sich die Verhandlung aber einmal mehr über mehrere Stunden.
Geklärt werden sollte die Frage, ob der Vater des unter anderem wegen Totschlags und dreifachen versuchten Totschlags angeklagten 21-Jährigen nach dem tödlichen Unfall vom 12. Februar vergangenen Jahres in der Wollhausstraße versucht hat, Kontakt zu der Opfer-Familie aufzunehmen, um ihr sein Beileid auszudrücken und Hilfe anzubieten. Es folgten der gescheiterte Versuch einer polizeilichen Vorführung eines der beiden Zeugen sowie neue Beweisanträge von Verteidiger Stefan Lay.
Heilbronner Raserprozess: Zeuge erscheint nicht vor Gericht
Einer der beiden Zeugen ist der Ladung des Gerichts nicht gefolgt. Er soll die Opferfamilie kennen und von einem Verwandten des Angeklagten gebeten worden sein, Kontakt zwischen den Familien des Beschuldigten und des Todesopfers herzustellen.
Die Kammer beauftragte daraufhin die Polizei in Weinsberg mit der Vorführung des fehlenden Zeugen. Die Beamten konnten den Mann allerdings nicht aufspüren, sodass er am 29. Februar polizeilich vorgeführt wird.
Heilbronner Raserprozess: Versuchte Kontaktaufnahme zur Opferfamilie
Zuvor hatte ein Verwandter zweiten Grades des Beschuldigten im Zeugenstand bestätigt, dass der Vater des Angeklagten Kontakt zur Opferfamilie aufnehmen wollte. Auf Bitte des Vaters habe er sich an seinen Nachbarn gewandt, der wiederum die Familie des Todesopfers kennen soll.
Der Nachbar, der als Zeuge nicht erschienen ist, habe bei der Familie angefragt. Sie habe abgelehnt. Auf Nachfrage der Nebenkläger-Anwältin Tanja Haberzettl-Prach, ob der Vater sich ihm gegenüber auch geäußert habe, wer die Schuld an dem Unfall trage, sagte der Zeuge, der Vater des Angeklagten sei der Meinung gewesen, der getötete Fahrer sei schuld gewesen.
Anträge der Verteidigung: Unfallort in der Wollhausstraße in Augenschein nehmen
Danach stellte die Verteidigung überraschend acht neue Beweisanträge. Hintergrund dafür sei, dass die Kammer in ihrem rechtlichen Hinweis, dass nach wie vor eine Verurteilung unter anderem wegen Mordes denkbar sei, die Situation in der Wollhausstraße "abstrakt und unspezifisch" beschrieben habe.
Unter anderem beantragte Stefan Lay deshalb die in Augenscheinnahme des Unfallorts in der Wollhausstraße sowie des Abschnitts von der Allee bis zum Unfallort. Damit sollen unter anderem Sichtverhältnisse und -behinderungen sowie Anzahl und Lage einmündender Seitenstraßen und Tiefgarageneinfahren festgestellt werden.
Darüber hinaus soll ein Sachverständiger klären, ob sein Mandant sein Fahrzeug hätte rechtzeitig bremsen können, wenn ein Fahrzeug aus einer der ersten Ein- und Ausfahrten vor dem Unfallort oder aus der Uhlandstraße von rechts oder von links gekommen wäre.