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Silvester in Heilbronn: Diese Raketen-Regeln gelten in der Stadt

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Der Jahreswechsel rückt näher. Für viele Heilbronner gehören Raketen und Böller an Silvester einfach dazu. Die Stadt informiert, ab wann Feuerwerk verkauft wird und wo es abgebrannt werden darf.

von Adrian Kilb und dpa

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Die ganze Region war im Advents-Fieber: Seit Dienstag, 26. November begeisterte der Heilbronner Käthchen-Weihnachtsmarkt viele Besucher der Stadt. Holzhütten, Lichterketten und Tannenbäumchen verwandelten die Gegend rund um die Kilianskirche in eine stimmungsvolle Winterwelt. Ein ähnliches Schauspiel bot sich auch in Bad Wimpfen im Landkreis Heilbronn sowie in Öhringen im Hohenlohekreis.

Der Jahreswechsel wirft bereits seine Schatten voraus: Das Silvesterfest naht heran und ist nur wenige Tage entfernt. Da kann es nicht schaden, schon jetzt zu wissen, was die Stadt Heilbronn für Auflagen zum Abschießen und den Verkauf von Böllern und Raketen vorgibt.  

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Beim Verkauf und Abfackeln von Pyrotechnik gibt es strikte Regeln: Feuerwerkskörper mit der Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren bei Kaufland, Lidl und Co. verkauft werden, erklärt Claudia Küpper, Pressesprecherin der Stadt, der Heilbronner Stimme. Ein Verkauf an Minderjährige von Feuerwerk mit der Kennzeichnung "F2" ist nicht zulässig. Der Verkaufszeitraum für Raketen und Böller ist in diesem Jahr von Samstag, 28. Dezember, bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember. 

Die Stadt Heilbronn erklärt, welche Regeln beim Feuerwerk gelten.
Die Stadt Heilbronn erklärt, welche Regeln beim Feuerwerk gelten.  Foto: Archiv/Berger

Diese Feuerwerkskörper dürfen zudem nur Erwachsene an Silvester und Neujahr abbrennen. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abfackeln, auch nicht im Beisein von volljährigen Personen. Grundlage für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sei die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), insbesondere die §§ 22 und 23.

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Böllerverbotszonen gibt es in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern. Hier herrscht laut der Stadt eine erhöhte Brandgefahr, zudem könnte der dabei entstehende erhebliche Lärm störend für Patienten, Ärzte oder Senioren sein.

"Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird", sagt Stadt-Pressesprecherin Küpper. Unvorsichtige „Feuerwerker“ können darüber hinaus wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche seien die aufsichtspflichtigen Personen verantwortlich.

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Trotz aller Regeln kommt es erfahrungsgemäß an Silvester jedes Jahr aufs Neue zu größeren Vorfällen. Nach der letztjährigen Silvesternacht berichtete die Polizei von "anspruchsvollen Einsätzen" mit Bränden und Sachschäden, sowie kleineren Körperverletzungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert gemeinsam mit einem Aktionsbündnis aus 29 weiteren Organisationen abermals ein Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk. Nach deren Wunsch soll Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Sprengstoffverordnung ändern, um Tiere, Menschen und Umwelt in der Nacht des Jahreswechsels zu schützen. 

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