Prozess um verletzte Familienehre in Heilbronn: Urteil wird angefochten
Beim Prozess vor dem Heilbronner Landgericht wegen verletzter Familienehre sind sechs der sieben Urteile, unter anderem wegen versuchten Mordes, rechtskräftig. In Einem Fall geht das Verfahren weiter.
Nach Angaben des Heilbronner Landgerichts haben sie die „Familienehre“ verteidigen wollen – und sei es auf Kosten von zwei Menschenleben. Sieben junge Männer verurteilte die Kammer deswegen – die Urteile gegen sechs von ihnen sind nun auch rechtskräftig, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. Nur in einem Fall geht das Verfahren weiter: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben gegen dieses Urteil Revision eingelegt.
Mehrjährige Haftstrafen für sieben Täter – Landgericht Heilbronn fällt Urteil
Das Landgericht hatte die Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte E. muss wegen versuchten Mordes, mehrfacher Körperverletzung, Nötigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie Sachbeschädigung für fast fünf Jahre ins Gefängnis. Weitere fünf Mitangeklagte wurden als Komplizen zu zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den weiteren Hauptangeklagten T. zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags wird nun angefochten.
Nach Überzeugung der Kammer hatten die damals jungen Männer im September 2024 versucht, einen 18-Jährigen und dessen Vater zu töten, angeblich „um die Familienehre zu retten“, wie das Gericht mitteilte. So wollten sie das junge Opfer zwingen, sich von der Schwester eines der Hauptangeklagten fernzuhalten. Anlass für den Überfall war demnach ein gemeinsamer Spaziergang der Schwester des Hauptangeklagten mit dem Sohn der Familie am Nachmittag des Tattages gewesen, den der Täter missbilligte.
Verhandlung am Heilbronner Landgericht wegen verletzter Familienehre dauert neun Monate
Die Gruppe war beim Überfall teils maskiert und mit Messern, Schlagwerkzeugen und Pfefferspray bewaffnet, als sie die Wohnung der Familie angriff.
Mit dem Schuldspruch und den verhängten Strafen folgte die Kammer bei der Entscheidung am Mittwoch vergangener Woche weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem ausgesprochen aufwendigen Verfahren war neun Monate lang an 27 Tagen verhandelt worden, 56 Zeugen wurden vernommen und drei Sachverständige gehört.
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