In der deutschen Strafprozessordnung kommt der sogenannten Sachaufklärungspflicht eine zentrale Bedeutung zu. Demnach sind sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Gerichte verpflichtet, den wahren Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dabei müssen sie alle relevanten Beweise erheben und sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte erforschen. Für den Fall, dass ein Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kann der Bundesgerichtshof einem möglichen Antrag auf Revision stattgeben und das Urteil aufheben. In einem solchen Fall müsste die Verhandlung neu aufgerollt werden.
Angriff auf Familie in Heilbronn: Prozess zieht sich weiter in die Länge
Im Heilbronner Prozess gegen sieben Angeklagte wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes hätten am Mittwoch die Plädoyers gehalten werden sollen. Jetzt soll ein weiterer Zeuge gehört werden, der aber offenbar nicht auffindbar ist.
Das Stöhnen der Angehörigen und Freunde der Angeklagten auf den Zuschauerplätzen im großen Saal des Heilbronner Landgerichts war unüberhörbar. Denn eigentlich hätten im Prozess vor der zweiten Großen Jugendkammer am Mittwoch, 14. Januar, die Plädoyers gesprochen werden sollen. Doch der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller eröffnete eingangs der Sitzung noch einmal die Beweisaufnahme. Ein Zeuge solle noch gehört werden. Weil der aber derzeit nicht auffindbar ist, suchen die Prozessbeteiligten jetzt bis in den April hinein nach weiteren Sitzungsterminen.
Prozess in Heilbronn: Verbotenes Telefonat verlängert Verfahren erneut
Grund für den Wiedereintritt in die Beweisaufnahme ist ein Telefonat, das einer der Angeklagten aus der Haft heraus mit einem verbotenen Handy mit dem mutmaßlichen Zeugen K. D. geführt hatte. Dabei handelt es sich offenbar um einen Mann aus Eppingen, der den gleichen Namen trägt, wie ein Mann, der offenbar bei der Innenraumüberwachung durch die Polizei bei der Ermittlung gegen die sieben Angeklagten erwähnt wurde.
Nach mittlerweile 24 Verhandlungstagen seit dem Prozessbeginn am 14. Mai 2025 zieht sich die Hauptverhandlung damit noch weiter in die Länge.

Staatsanwalt unterstellt Mordabsicht wegen Verletzung der Familienehre
Staatsanwalt Michael Koch warf zum Prozessauftakt vor rund acht Monaten den damals 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten vor, sich am Abend des 9. Septembers 2024 verabredet zu haben, um gemeinsam Vater und Sohn der Familie Erg. in deren Heilbronner Wohnung zu ermorden. Hintergrund sei ein gemeinsamer Spaziergang des Sohnes der Familie Erg. mit der Schwester des angeklagten E. Der damals 20 Jahre alte türkische Angeklagte aus Neckarsulm soll darin eine Verletzung der Familienehre gesehen haben.
Maskiert und mit Schlagwerkzeugen, Springmesser und Pfefferspray bewaffnet sollen die Angeklagten gegen 21.13 Uhr die Wohnung der Familie Erg. aufgesucht haben. Laut Staatsanwalt haben sie versucht, das Überraschungsmoment auszunutzen und die Wohnungstüre aufzubrechen. „Sie schlugen gegen die Türe, um sich Einlass zu verschaffen und Vater und Sohn zu töten“, so Koch beim Prozessauftakt.
Eines der Opfer war mit Schwester eines Angeklagten spazieren
Nur das mittlere Schloss der Tür habe dem Angriff standgehalten. Dass es nicht auch kaputtgegangen ist, sei nur dem Umstand zu verdanken, dass die Familie Erg. mit aller Kraft von innen dagegen drückte. Zuvor soll der Angeklagte E. den Sohn der Familie Erg. auf dem Silcherplatz in Heilbronn geschlagen und gedemütigt haben. Vor Ort war mutmaßlich auch der Angeklagte T., der den Geschädigten zusammen mit der Schwester des Angeklagten beim Spazieren gesehen haben will.
Um jetzt dem Zeugen K. D. die Ladung des Gerichts für den 24. Prozesstag zuzustellen, hatte die Kammer veranlasst, eine Polizeistreife an dessen gemeldete Adresse in Eppingen zu schicken. Die Beamten vor Ort haben laut Richter Lobmüller aber nur dessen Vater angetroffen. Der wiederum habe den Polizisten gesagt, sein Sohn wohne hier nicht mehr. Über seinen Aufenthalt habe er keine Kenntnis. So ist der Zeuge, gegen den die Staatsanwaltschaft offenbar noch weitere Ermittlungen führt, am Mittwoch nicht erschienen.
Prozess in Heilbronn: Richter und Teil der Anwälte hätten auf Zeugenaussage verzichtet
Lobmüller stellte den Prozessbeteiligten deshalb anheim, auf diesen Zeugen zu verzichten. Da er wahrscheinlich ohnehin keine Angaben zur Sache machen würde. Bei den Verteidigern der sieben Angeklagten stieß dieser Vorschlag auf ein geteiltes Echo.
Rechtsanwalt Martin Strienz etwa hätten auf den Zeugen verzichtet. Ob der Zeuge, so er denn aufgegriffen wird, wirklich Aussagen machen werde, bezweifelte er. Er hätte sich nach rund achtmonatiger Verhandlung jetzt ein Ende des Prozesses gewünscht. Zumal die Angeklagten mittlerweile seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen. „In der ganzen Zeit hat mein Mandant seine Freundin nicht ein einziges Mal gesehen“, sagte Martin Strienz.
Teil der Anwälte mahnen vollständige Sachaufklärungspflicht an
Unter anderem Anke Stiefel-Bechdolf und Lars Middendorf lehnten den Verzicht auf den Zeugen dagegen ab. Aus Sicht von Middendorf sei die Kammer ihrer Sachaufklärungspflicht nicht nachgekommen. Der Zeuge müsse gehört werden, sind sich die beiden einig. „Wir haben auch eine Fürsorgepflicht für unsere Mandanten“, sagte Anke Stiefel-Bechdolf am Rand der Verhandlung.
Der Zeuge könne zur Wahrheitsfindung beitragen und womöglich auch den Mandanten der beiden Anwälte entlasten. Der Name des Zeugen sei schon länger bekannt. Warum er erst jetzt gehört werden sollte, konnten sich die beiden Verteidiger nicht erklären.
Heilbronner Prozess: Verhandlungstermine vorsorglich bis in April angesetzt
Die Kammer wird jetzt mit Nachdruck veranlassen, den Zeugen von der Polizei aufgreifen zu lassen. Wann er gefunden wird, ist aber nur schwer vorhersagbar. Richter Lobmüller will deshalb weitere Verhandlungstermine vorsorglich bis in den April hinein ansetzen. Ob das Verfahren gegen eine Reihe der Angeklagten von der Hauptverhandlung abgetrennt wird, will die Kammer in den nächsten Tagen sorgfältig prüfen. „Wir schießen dabei nicht aus der Hüfte“, sagte Lobmüller am Mittwoch.
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