Versuchter Mord wegen Familienehre? Sieben Angeklagte schweigen zu Vorwürfen
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn beschuldigt sieben junge Männer des gemeinschaftlich versuchten Mordes zur Wahrung der Familienehre. Zu den Vorwürfen schweigen die Beschuldigten auch am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht.
Der Prozess um den mutmaßlichen gemeinschaftlich versuchten Mord vor der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts gestaltet sich weiter schwierig. Bereits nach dem ersten Verhandlungstag am 14. Mai 2025 drohte der Prozess zu platzen.
Kurz vor dem Fortsetzungstermin war ein Richter erkrankt. Die Kammer musste notgedrungen mit allen Prozessbeteiligten am 3. Juni einen Kurztermin anberaumen, damit das Gericht die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Unterbrechung von Verhandlungen überhaupt einhalten kann. Sie beträgt maximal drei Wochen.
Mordversuch wegen Familienehre? Zeuge erscheint nicht zum Prozess am Landgericht Heilbronn
Der zweite Verhandlungstag Anfang Juni war bereits nach gut einer halben Stunde beendet. Der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller musste damals die Sitzung unterbrechen, weil die abgestellten Polizeibeamten an diesem nicht länger für diesen Prozess eingeteilt waren.
Auch der dritte Verhandlungstag am Donnerstag, 12. Juni, lief anders als erwartet. Nicht etwa, weil keiner der Angeklagten auch nur ein Wort zu den ihnen zur Last gelegten Vorwürfen sagte. Vielmehr erschien am frühen Nachmittag der einzige für diesen Tag geladene Zeuge nicht. Die Kammer erfuhr durch ihre schnell anberaumte Recherche, dass sich der Zeuge offenbar derzeit im Ausland aufhält. Staatsanwalt Michael Koch beantragte daraufhin eine Strafe von 150 Euro oder ersatzweise drei Tage Haft für den Abwesenden.
Bewaffnet mit Springmesser und Pfefferspray: So soll die Tat abgelaufen sein
Mit Schlagwerkzeugen, Springmesser und Pfefferspray bewaffnet sollen die sieben Angeklagten am 9. September vergangenen Jahres die Wohnung der Familie Erg. aus Heilbronn aufgesucht haben. Laut Staatsanwalt Michael Koch sollen die 20 bis 22 Jahre alten Männer maskiert gewesen sein und versucht haben, die Wohnungstür aufzubrechen. Ziel des Überfalls soll gewesen sein, Vater und Sohn der Familie zu töten, weil der Sohn zuvor bei einem Spaziergang mit der Schwester des Hauptangeklagte E. beobachtet worden sein soll.
Die Angreifer mussten offenbar unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil die Familie Erg. erfolgreich das Aufbrechen der Türe verhindern haben soll und Nachbarn inzwischen die Polizei gerufen haben. Bei ihrem Rückzug sollen die Beschuldigten mit einem Schlagstock das Schlafzimmerfenster eingeschlagen und Drohungen ausgestoßen haben.
Prozess am Landgericht Heilbronn: Richter verliest Bericht der Jugendgerichtshilfe
Bereits Stunden vor dem Überfall soll der Angeklagte E. mit dem Angeklagte T. den Sohn der Familie Erg. im Bereich des Heilbronner Silcherplatzes geschlagen, gedemütigt und mit dem Leben bedroht haben. Dazu sollte der Zeuge gehört werden, der am Donnerstag nicht erschienen ist.
Zur Sache äußerte sich keiner der Angeklagten. Richter Lobmüller setzte vielmehr die Verlesung der Berichte der Jugendgerichtshilfe zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagte fort, die er beim rund halbstündigen zweiten Prozesstag am 3. Juni begonnen hatte.
Prozess um versuchten Mord wegen Familienehre: Jugendgerichtshilfe schätzt Angeklagte ein
Demnach ist das Leben des Hauptangeklagte E. nach Abschluss der Hauptschule gekennzeichnet von Ausbildungsabbrüchen. Kurz vor seiner Verhaftung habe er eine Ausbildung im selben Talheimer Elektrounternehmen angefangen wie eine Reihe weiterer Angeklagter in diesem Prozess.
Den Geschädigten Erg. kenne er nicht näher. Gegenüber der Jugendgerichtshilfe hat er offenbar geäußert, dass er die Tat bereue. Weder sei er konservativ religiös noch kontrollsüchtig. Er habe lediglich Angst gehabt, dass seine 15-jährige Schwester Schaden nehmen könne. Wegen seines häufigen Scheiterns habe er gelegentlich Panikattacken, Atemnot und Herzrhythmusstörungen. Außerdem leide er vermutlich unter ADHS.
„Gutgläubig und manipulierbar“: Einschätzung der Jugendgerichtshilfe
Der Angeklagte T. soll nach seinem sogenannten unqualifizierten Hauptschulabschluss verschiedenen Jobs nachgegangen sein. Er habe viel zu Hause erledigen müssen, um seiner an Krebs erkrankten alleinerziehenden Mutter zu helfen.
Der Angeklagte H. wird im Bericht der Jugendgerichtshilfe als „gutgläubig und manipulierbar“ beschrieben. Er sei von seinen Eltern liberal erzogen worden. In der Untersuchungshaft in der JVA Ravensburg soll er an einer Körperverletzung beteiligt gewesen sein, was H. bestreitet.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Heilbronn: Opfer-Familie sagt im Prozess aus
Während der Angeklagte H. nach seinem Fach-Abitur eine kaufmännische Lehre beim Talheimer Elektrounternehmen begonnen hat, wollte der Angeklagte Y. eigentlich in diesem Jahr sein Abitur machen.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 18. Juni, um 9 Uhr fortgesetzt. An diesem Verhandlungstag sollen Mitglieder der geschädigten Familie als Zeugen aussagen. Entsprechend hoch werden die Sicherheitsvorkehrungen sein.
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