Versuchter Mord wegen Familienehre? Prozess drohte kurzzeitig zu platzen
Sieben junge Männer stehen seit dem 14. Mai vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen gemeinschaftlich versuchten Mord vor. Bereits am zweiten Verhandlungstag drohte der Prozess zu platzen.
Eigentlich sollten sich die sieben Angeklagten am Mittwoch, 28. Mai, im großen Saal des Heilbronner Landgerichts zu ihren persönlichen Verhältnissen und den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern können. Alexander Lobmüller, Vorsitzender Richter der zweiten Großen Jugendkammer, hatte den Tag eigens dafür freigehalten. Zwei Wochen vorher, am 14. Mai, hatte Staatsanwalt Michael Koch die Anklage verlesen. Demnach sind die Beschuldigten unter anderem des gemeinschaftlichen versuchten Mordes angeklagt.
Doch daraus wurde am Mittwoch nichts. Weil ein Richter erkrankte, musste die Verhandlung für diesen Tag abgesagt werden. Der Prozess drohte zu platzen, denn das Gesetz sieht vor, dass eine Hauptverhandlung maximal drei Wochen unterbrochen werden darf. Der nächste regulär angesetzte Termin im Prozess gegen die sieben Angeklagten ist der 12. Juni – also vier Wochen nach dem Auftakt der Hauptverhandlung.

Prozess in Heilbronn: Zweite große Jugendkammer findet fristgerechten Ersatztermin
Wie Presserichterin Stephanie Morgenstern auf Anfrage von stimme.de am Mittwochnachmittag mitteilte, konnten sich die Prozessbeteiligten auf einen fristgerechten Ersatztermin einigen. Demnach wird die Verhandlung am Mittwoch, 3. Juni, um 9 Uhr fortgesetzt. Kein leichtes Unterfangen, immerhin mussten sich neben drei Berufsrichtern, zwei Schöffen, 13 Verteidiger, eine Anwältin der Nebenklage, Vertreter der Jugendgerichtshilfe sowie ein Dolmetscher auf einen gemeinsamen Termin innerhalb der Unterbrechungsfrist einigen.
Laut Staatsanwalt sollen sich die 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten am Abend des 9. Septembers 2024 verabredet haben, um gemeinsam Vater und Sohn der Familie Erg. in deren Wohnung in Heilbronn zu töten. Hintergrund sei ein gemeinsamer Spaziergang des Sohnes der Familie Erg. mit der Schwester des angeklagten E. gewesen. Der 20 Jahre alte türkische Beschuldigte aus Neckarsulm soll darin eine Verletzung der Familienehre gesehen haben.
Vorwurf des Staatsanwalts: Versuchter Mord in Heilbronn sollte Familienehre wahren
Bereits Stunden vor dem Überfall auf die Familie Erg. soll der Angeklagte E. mit dem Angeklagten T. den Sohn der Familie Erg. im Bereich des Silcherplatzes in Heilbronn geschlagen und damit gedroht haben, ihn umzubringen.
Neben dem gemeinschaftlichen versuchten Mord, der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sowie Nötigung und Sachbeschädigung klagte die Staatsanwaltschaft zwei weitere Taten an. So soll zum einen der Angeklagte E. am 27. April 2024 gegen 0.10 Uhr auf der Heilbronner Theresienwiese eine Schlägerei angezettelt haben. Zum anderen soll der Angeklagte G. zur Mittagszeit am 22. September 2024 versucht haben, einen mutmaßlich Geschädigten wegen einer behaupteten Verletzung des Ehrgefühls zu nötigen.
Die Kammer hat 15 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess geht voraussichtlich bis in den Oktober hinein.
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