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Versuchter Mord wegen Familienehre: Jugendkammer spricht Urteil in Heilbronn

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Im Prozess gegen sieben Angeklagte vor dem Landgericht Heilbronn wurde ihnen unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Das Urteil steht in Zusammenhang mit verletzter Familienehre.


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Der Prozess gegen sieben Angeklagte vor dem Landgericht Heilbronn unter anderem wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes wegen der Familienehre hat nach neunmonatiger Verhandlungszeit am Mittwochabend ein Ende gefunden. Die zweite Große Jugendkammer hat unter großen Sicherheitsvorkehrungen das Urteil gesprochen. Für den Abtransport der Angeklagten war für kurze Zeit die Wilhelmstraße gesperrt.

„Die Angeklagten sprachen teilweise von Ehre“, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller. In Wahrheit handele es sich bei den Taten um „Feigheit in der Gruppe“ und „Brutalität gegen Schwächere“, so Lobmüller. „Wer nichts erreicht hat, sucht manchmal den billigsten Ersatz“, so der Richter.

Urteil am Heilbronner Landgericht: Versuchter Mord wegen Familienehre

Der Hauptangeklagte E. wurde des versuchten Mordes, der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung, der Nötigung, der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie der Sachbeschädigung für schuldig befunden. Das Gericht sprach dafür eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten aus.

Die Wilhelmstraße musste für den Abtransport der Angeklagten von der Polizei gesperrt werden. Familie und Freunde der sieben Täter waren in der Straße zu sehen.
Die Wilhelmstraße musste für den Abtransport der Angeklagten von der Polizei gesperrt werden. Familie und Freunde der sieben Täter waren in der Straße zu sehen.  Foto: Stefanie Schneider

Der zweite Haupttäter T. wurde wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Nötigung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Den Angeklagte H. verurteilte die Kammer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren.

Kammer folgt beim Strafrecht der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe

Drei weitere Angeklagte wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu je zweieinhalb Jahren verurteilt. Mit der Anwendung von Jugendrecht folgte die Kammer der Jugendgerichtshilfe, die bei den Angeklagten Reifeverzögerungen festgestellt hat.

Der Angeklagte G. wurde als einziger nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt war. Er muss wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.

Am Abend des 9. September 2024 sind nach Auffassung der Kammer mindestens die sieben Angeklagte maskiert und bewaffnet vor dem Haustüre der Familie Erg. in Heilbronn aufgetaucht. Dabei habe E. den Entschluss gefasst, Sohn und Vater zu töten.

Veruschter Mord: Richter spricht von konservativen kurdischen Wertevorstellung

Der Sohn war beim Spaziergang mit der Schwester von E. vom Angeklagten T. beobachtet worden. E. und T. hätten darin in ihrer „konservativen kurdischen Wertevorstellung“ eine Verletzung der Familienehre gesehen, so Lobmüller. Allen anderen Angeklagten sei klar gewesen, dass es zu einer massiven körperlichen Auseinandersetzung kommen wird.

Gescheitert sei der Mordversuch daran, dass die Wohnungstüre dem Angriff der Maskierten standhielt. Bereits Stunden vorher hatte E. den Sohn der Familie Erg. auf dem Silcherplatz zusammengeschlagen und gedemütigt. T. habe ihm dabei zur Seite gestanden.




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