Kind in Niedernhall überfahren: Besucher haben zum Prozessstart Tränen in den Augen
Ein 18-Jähriger muss sich seit Mittwoch für den Tod eines Zwölfjährigen in Niedernhall verantworten. Der Andrang vor dem Mordprozess am Heilbronner Landgericht ist groß.
Bereits 45 Minuten vor Prozessbeginn warten mehr als 20 Menschen vor dem Heilbronner Landgericht. Das Interesse an der Verhandlung über die erschütternden Geschehnisse von vor genau einem halben Jahr ist groß: Am 11. September 2025, an einem frühen Donnerstagabend, gerieten offenbar ein Zwölfjähriger und ein 18-Jähriger auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall im Hohenlohekreis in Streit. Der 18-Jährige soll das Kind dann mit seinem Auto angefahren haben. Der Junge starb noch am Ort des Geschehens.
Mordprozess in Heilbronn: 18-Jähriger muss sich vor Jugendstrafkammer verantworten
Ab diesem Mittwoch, 11. März, muss sich der junge Mann vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet Mord. Mehr als ein Dutzend privater Besucher sind zum ersten der insgesamt elf Verhandlungstermine erschienen. Kaum jemand ist alleine gekommen. Die Stimmung ist gedrückt. Man redet leise miteinander, manche Besucher haben Tränen in den Augen. Auch die Mutter des getöteten Kindes verfolgte den Prozessauftakt im Gerichtssaal unter Tränen.
Auf Nachfrage erklären einige, sie seien aus Niedernhall. Ob sie mit dem Angeklagten in Verbindung stehen oder den getöteten Jungen persönlich kannten, darüber möchte niemand öffentlich sprechen. Offenbar ist vielen Menschen die Chronologie der damaligen Ereignisse in Niedernhall noch sehr präsent.
Heilbronner Landgericht: RTL, „Bild“ und dpa beim Niedernhaller Mordprozess
Auch das Medieninteresse am Mordprozess gegen den jungen Mann am Heilbronner Landgericht ist groß: Neben weiteren regionalen Medien wie dem SWR und Radio Ton sind auch überregionale Berichterstatter vor Ort. Journalisten der Deutschen Presse-Agentur (dpa), von „Bild“ sowie von RTL planen eine bundesweite Berichterstattung über den bedrückenden und aufsehenerregenden Vorfall, der nicht nur in der 4100-Einwohner-Kleinstadt Niedernhall für Bestürzung gesorgt hat.
Wer dem Prozess als Besucher beiwohnen möchte, durchläuft am Eingang des Heilbronner Landgerichts die üblichen Sicherheitskontrollen. Die Prozess-Interessierten müssen sich ausweisen und werden auf gefährliche Gegenstände sowie Waffen untersucht.
Medien zur Tonaufzeichnung sowie jegliche internetfähigen Geräte sind im Sitzungssaal untersagt. Besondere Sicherheitsvorkehrungen gebe es im Zuge dieses ungewöhnlichen Prozesses nicht. „Die Kontrollen sind gewöhnliches Tagesgeschäft“, erklärt ein Beschäftigter des Sicherheitspersonals.
Niedernhaller Mord-Prozess: Urteil am Heilbronner Landgericht soll im Mai fallen
Um den Zuschauern möglichst viele der begrenzten Besucher-Plätze im Gerichtssaal zur Verfügung zu stellen, steht jedem Medienunternehmen nur ein Presseplatz zur Verfügung. Das Versenden und Empfangen von Nachrichten im Gerichtssaal ist auch den Medienvertretern streng untersagt.
Nach aktuellem Stand soll am Montag, 18. Mai, das Urteil fallen. Bis dahin gilt es, das Motiv für den mutmaßlichen Mord und die näheren Umstände der Geschehnisse am 11. September 2025 in Niedernhall näher zu beleuchten. Viele Menschen fragen sich auch noch ein halbes Jahr später nach dem Warum der Tat.
Dafür sind insgesamt 48 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Der Prozess wird vor der 15. Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts verhandelt. Als zur Tatzeit 18-Jähriger ist der Angeklagte zwar volljährig, gilt jedoch als Heranwachsender.
Mord-Prozess von Niedernhall: Welche Strafe könnte der Angeklagte bekommen?
Im Jugendrecht liegt das Strafmaß für Mord bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Für Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, bei denen Jugendstrafrecht angewendet wird, kann das Strafmaß bei Mord in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahre betragen. Nach Erwachsenenstrafrecht wird Mord zwingend mit lebenslanger Haft geahndet.
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