Nach dem Tod eines Zwölfjährigen: Warum den Mordprozess eine Jugendkammer führt
Der mutmaßliche Mörder eines zwölfjährigen Jungen in Niedernhall war zur Tatzeit 18 Jahre alt. Warum der Prozess im Heilbronner Landgericht dennoch von einer Jugendkammer geführt wird.
Der Prozess wegen des mutmaßlichen Mordes an einem zwölfjährigen Jungen am 11. September 2025 in Niedernhall wird ab Mittwoch, 11. März, vor der 15. Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts verhandelt. Der Grund dafür ist, dass es sich bei dem Angeklagten um einen zur Tatzeit 18 Jahre alten Mann handelt. Obwohl er damit volljährig ist, gilt er nach der deutschen Rechtsprechung als ein sogenannter Heranwachsender.
Prozess in Heilbronn: Sachverständige begutachten Entwicklungsstand des Angeklagten
Demnach ist es erforderlich, dass Vertreter der Jugendgerichtshilfe oder ein Jugendpsychiater als Sachverständige ihre Gutachten zum Entwicklungsstand des Angeklagten abgeben. Stellen sie bei ihm eine sogenannte Reifeverzögerung fest, könnte der Angeklagte rechtlich einem Jugendlichen gleichgestellt werden. Dann käme eine Verurteilung nach Jugendrecht infrage. Die Entscheidung darüber liegt aber immer bei den Richtern.
Strafmaß nach Jugendrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenrecht
Im deutschen Jugendrecht liegt das Strafmaß für Mord bei maximal zehn Jahren Freiheitsstrafe. Für Heranwachsende von 18 bis unter 21 Jahre, bei denen Jugendstrafrecht angewendet wird, kann das Strafmaß bei Mord in besonders schwerem Fall bis zu 15 Jahre betragen. Nach Erwachsenenstrafrecht wird Mord zwingend mit lebenslanger Haft verurteilt.
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