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Verhandlung

Grundsteuerreform Baden-Württemberg: Klagen zu Bodenrichtwerten vor Gericht

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Das reine Bodenwertmodell in Baden-Württemberg führt dazu, dass Besitzer großer Grundstücke zum Teil sehr viel mehr zahlen müssen als zuvor. Dies wird nun juristisch in oberster Instanz geprüft. 


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Die 2019 verabschiedete und seit vergangenem Jahr geltende Grundsteuerreform hatte bundesweit eine Vielzahl von Einsprüchen und Klagen nach sich gezogen. Elf Bundesländer wenden das sogenannte Bundesmodell an, Baden-Württemberg und vier andere Bundesländer haben eigene Regelungen getroffen.

Im Südwesten richtet sich die Besteuerung nach dem sogenannten Bodenrichtwert des Grundstücks, die darauf stehenden Gebäude spielen keine Rolle. Das führt dazu, dass Besitzer großer Grundstücke zum Teil sehr viel mehr zahlen müssen als zuvor. Im Raum Heilbronn zahlten manche Eigentümer teilweise über 3000 Euro zusätzlich.

Bodenrichtwerte und zum Teil nicht bebaubare Grundstücke: Geht die Reform hier fehl?

Vor dem Finanzgericht Stuttgart in der ersten Instanz hatten Kläger bislang keinen Erfolg. Die Musterklagen, die von Haus und Grund und dem Bund der Steuerzahler unterstützt werden, kommen nun vor die oberste Instanz: den Bundesfinanzhof in München. 

Am Mittwoch, 22. April, werden die Klagen mündlich verhandelt. Bei den Verfahren geht es um die Frage, ob die Bodenrichtwerte gerecht sind. Teilweise ist es in Heilbronn und anderen Orten so, dass direkte Nachbarn für vergleichbare Grundstücke unterschiedlich viel bezahlen, weil die Grundstücke in einer anderen Zone der Bodenrichtwerte liegen.  

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Wie kommen Bodenrichtwerte zustande?

Der Bodenrichtwert ist eine Empfehlung für den Wert eines Grundstückes: Bei 400 Quadratmetern Größe und einem Richtwert von 100 Euro pro Quadratmeter hat das Grundstück also einen Verkaufswert von 40.000 Euro. Diese je nach Lage sehr unterschiedlichen Werte werden anhand von Verkäufen ermittelt. Die Einteilung in Zonen kann dabei aber willkürlich erfolgen. 

Zahlt der Nachbar weniger für ein gleich großes Grundstück? Die Unterschiede bei der Grundsteuer stehen nun auf dem Prüfstand.
Zahlt der Nachbar weniger für ein gleich großes Grundstück? Die Unterschiede bei der Grundsteuer stehen nun auf dem Prüfstand.  Foto: Jens Kalaene

Weil die Bodenrichtwerte unabhängig von der Bebauung als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dienen, haben etliche Besitzer Einspruch gegen den sogenannten Messbescheid eingelegt. Oft ist es auch so, dass große Grundstücke nur zum Teil bebaubar sind, weil beispielsweise eine Hanglage oder der Bebauungsplan dies verbietet. 

Wohnen wird teurer: Ist das die Folge der Grundsteuerreform?

Besitzer größerer Grundstücke mit alten Häusern werden durch die Reform besonders stark belastet, weil der Wert der Gebäude keine Rolle mehr spielt. Wohnen wird immer teuer, auch in Heilbronn. Umgekehrt werden Neubauten oder auch Gewerbegrundstücke weniger hoch besteuert als bisher. Weil die Reform insgesamt aufkommensneutral sein soll, gibt es Verschiebungen vom Gewerbe hin zum Wohnen, was als ungerecht empfunden wird. 

Ob dies nun alles in der Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof zur Sprache kommen wird, ist fraglich. Im Kern geht es um die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg, das die Grundsteuerreform als verfassungsgemäß eingestuft hat. Dies soll nun am Mittwoch in höherer Instanz überprüft werden. „Das Urteil wird dann einige Wochen später erwartet“, so Daniel Bilaniuk vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. 




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