Grundsteuerreform: Umverteilung vom Gewerbe zum Wohnen ist ungerecht
Mit den neuen Hebesätzen ist die Grundsteuer-Debatte noch nicht beendet. Drohen nun weitere Klagen?

Egal, wie hoch oder niedrig die neuen Hebesätze bei der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr ausfallen, es wird immer Unzufriedene geben. Aufkommensneutral wie von den Gerichten gefordert wird nur die Gesamtsumme sein, und auch hier gibt es schon erste Bestrebungen der Kommunen, sich bei der wichtigen Einnahmequelle Grundsteuer nicht durch Vorgaben des Landes beschränken zu lassen.
Grundsteuer: Für manche wird es teurer
Teurer wird es auf jeden Fall für Besitzer von großen Grundstücken. Der Wert des Hauses spielt keine Rolle mehr. Ob nagelneue große Villa oder kleines Einfamilienhaus mit Garten, alle zahlen mehr oder weniger dasselbe. Der immer wieder mit der Reform verbundene Steuerungseffekt hin zu dichterer Bebauung wird zu Recht angezweifelt. Kaum jemand wird sein Haus wegen der Grundsteuer aufgeben oder neu bauen. Wollen die Gemeinden den begrenzten Grund besser nutzen, müssen sie dies mit Bebauungsplänen regeln.
Wirklich unausgegoren ist aber die Tatsache, dass Wohnen gegenüber Gewerbe verteuert wird. Weil auch bei Industrie und Handwerk nur noch die Größe des Grundstücks besteuert wird, sinken hier die Einnahmen. Um aber in Summe den gleichen Ertrag zu erzielen, sind die Kommunen gezwungen, bei den Hausbesitzern an der Gebührenschraube zu drehen. Das war wohl nicht im Sinne des Gerichtes, das eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreichen wollte.
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