Silvester
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Böllerverbot in Heilbronn: Welche Feuerwerkskörper sind noch erlaubt?

  
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Heilbronn hat für den Jahreswechsel auf 2026 neue Regeln für privates Feuerwerk erlassen. Damit werden Böller in der Innenstadt verboten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.


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Feuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel wie der Weihnachtsbaum zum Fest. Doch die privat gezündeten Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien verursachen Lärm, Müll und oftmals auch Verletzungen. Deshalb tun sich Gegner von privatem Silvesterfeuerwerk immer wieder in Petitionen zusammen – Anfang 2025 knackte eine bundesweite Petition die Marke von einer Million Unterstützer.

Böller in Heilbronn verboten: Das gilt an Silvester 2025

Die Stadt Heilbronn geht nun einen ersten Schritt und verbietet Böller in Teilen der Innenstadt. Ziel sei ein leiserer Jahreswechsel, teilt die Stadt mit. In der Anfang November erlassenen Verfügung heißt es: „Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung“ sei an Silvester 2025 und dem Neujahrstag 2026 verboten.

An diesen Tagen besteht üblicherweise eine Ausnahme. An allen anderen Tagen braucht es dafür eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung, erklärt das Bundesinnenministerium. Das Heilbronner Verbot kommt nicht bei allen Menschen in der Region gut an.

Feuerkörper der Kategorie F2 verboten: Was bedeutet das?

Im Sprengstoffgesetz (SprengG) werden die Kategorien der Feuerwerkskörper im Paragraph 3a definiert. Unter F1 fallen all jene, „von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in geschlossenen Bereichen vorgesehen sind“. Von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gehe eine geringe Gefahr und ein geringer Lärmpegel aus. Die meisten dieser F2-Typen dürfen von volljährigen Personen zum Jahreswechsel entzündet werden.

F3-Feuerwerk sollte in weiten offenen Bereichen im Freien gezündet werden. Von ihm geht mittlere Gefahr aus, der Lärmpegel ist ungefährlich. Große Gefahr geht hingegen von Feuerwerkskörper der Kategorie F4 aus. Weshalb diese beiden Kategorien laut dem Bundesinnenministerium nur von Fachleuten verwendet werden dürfen.

Böllerverbot wegen Knallgeräuschen: Welche Feuerwerkskörper dennoch erlaubt sind

Die Stadt Heilbronn verbietet für den Jahreswechsel von 2025 auf 2026 nicht alle Feuerwerkskörper. Es geht vor allem um Böller, die kein buntes Licht, sondern Knallgeräusche erzeugen. Zudem sind Kanonenschläge, Knallketten sowie Knallfrösche nicht erlaubt – zumindest in Teilen des Stadtgebiets. 

„Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen, die für einen farbenfrohen Nachthimmel sorgen“, sind der Stadt hingegen willkommen. Wer also mit Feuerwerkskörper das neue Jahr in Heilbronn begrüßen will, muss sich nur an die üblichen Regeln halten. Darunter fallen auch Abstandsregeln zu Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen sowie großen Menschenansammlungen. Außerdem sollen auch Fachwerkhäuser geschützt werden, weshalb auch in Eppingen kein Feuerwerk stattfindet.




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