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Heilbronn verbietet Böller an Silvester – diese Regeln gelten

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Heilbronn verbietet an Silvester laute Knaller – fast in der ganzen Stadt. Hintergrund sind Beschwerden über Lärm. Welche Regeln zum Jahreswechsel gelten und wo Böllern dennoch möglich ist.


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Mit funkelndem Feuerwerk ins neue Jahr zu starten, gehört für viele Bürger an Silvester dazu. Seit Jahren sorgen allerdings auch in Heilbronn laute Knallkörper immer wieder für Diskussionen. Nun erlässt die Stadt erstmals via Allgemeinverfügung ein Böllerverbot für den Großteil des Stadtgebiets. Welche Regeln gelten.

Böllerverbot in Heilbronn: Diese Silvester-Regeln gelten

Das Verbot gilt laut Mitteilung der Stadt für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung. „Böller, Kanonenschläge, Knallketten und -frösche und Schweizer Frösche sind damit am 31. Dezember und 1. Januar im gesamten Stadtgebiet tabu“, heißt es. Ausgenommen sei lediglich ein wenig besiedelter Bereich im nördlichen Industriegebiet zwischen Neckarkanal und Osthafen.

Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen dürfen hingegen weiter gezündet werden. Allerdings würden auch hier gesetzliche Ausnahmen gelten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern bleibe untersagt, stellt die Stadt Heilbronn klar. Auch in Rebanlagen und im Wald seien Feuerwerkskörper verboten.

Böllern an Silvester in Heilbronn verboten: „Beschwerden über Lärmbelästigung“

Das Böllerverbot in Heilbronn, das an Silvester gelten wird, hat einen bestimmten Grund. „Mit dem Verbot von reinen Knallern nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten und tragen den zunehmenden Beschwerden über Lärmbelästigungen an Silvester Rechnung“, wird Bürgermeisterin Agnes Christner in der Mitteilung zitiert. „Damit leisten wir auch einen Beitrag zum Lärmschutz und zum Gesundheitsschutz für Menschen und Tiere.“

Rechtsgrundlage für das Verbot sei die Sprengstoffverordnung. Gemäß dieser könne die zuständige Behörde anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der sogenannten Kategorie F 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden auch am 31. Dezember und 1. Januar wie an allen übrigen Tagen nicht abgebrannt werden dürfen. „Aufgrund seiner dichten Bebauung erfüllt Heilbronn die Voraussetzungen für ein Verbot“, heißt es weiter.

Böllerverbot in Heilbronn: Bei Verstoß droht Geldbuße

Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst werden das Böllerverbot an Silvester im Rahmen ihrer regulären Streifentätigkeit kontrollieren, kündigt die Stadt an. „Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“

Die Stadt Heilbronn hat das Böllerverbot per Allgemeinverfügung am 28. November veröffentlicht. Es tritt am 29. November in Kraft.


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