Nach Bericht zu Antidiskriminierungsstelle Heilbronn: Staatsanwalt ermittelt
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts der Untreue eingeleitet. Hintergrund ist die Berichterstattung zum Stadt- und Kreisjugendring, der Träger der umstrittenen Antidiskriminierungsstelle Heilbronn ist.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Ermittlungen im Zusammenhang mit den Vorfällen beim Stadt- und Kreisjugendring (SKJR) aufgenommen. Das bestätigte Staatsanwalt Fabian Graf auf Anfrage: "Es wurde aufgrund der durch die Heilbronner Stimme erfolgten Berichterstattung vom 6. August ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts der Untreue zum Nachteil des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn e. V. eingeleitet." Es geht um Vorgänge im Zusammenhang mit der umstrittenen Antidiskriminierungsstelle Heilbronn, die beim SKJR angesiedelt ist.
Das Verfahren stehe noch ganz am Anfang. Nähere Angaben macht die Staatsanwaltschaft nicht. Solche Ermittlungen bedeuten keinesfalls, dass strafbare Handlungen vorliegen. Es gilt immer die Unschuldsvermutung. "Der Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn steht diesem Ermittlungsverfahren gelassen gegenüber", lässt die Geschäftsführerin des SKJR, Miriam Sperrfechter, über ein Berliner Anwaltsbüro mitteilen, das den Verein vertritt. Weitergehende Fragen der Heilbronner Stimme beantworten weder Sperrfechter noch das Anwaltsbüro.
Antidiskriminierungsstelle Heilbronn: Stadträte sehen satzungswidriges Verhalten
In dem Zeitungsartikel, den die Staatsanwaltschaft als Anlass für ihre Ermittlungen nennt, hatten Heilbronner Stadträte von CDU, FDP und Unabhängigen für Heilbronn (UfHN) dem SKJR satzungswidriges Handeln und die nicht satzungskonforme Verwendung von Vereinsvermögen vorgeworfen. Der Satzungszweck sei Jugendarbeit, nicht die Unterhaltung der Antidiskriminierungsstelle (ADI).
Der SKJR hatte sich 2020 um die Ansiedlung der Stelle beim Land beworben. Seit 2021 wurde die ADI vom Land gefördert, 2022 werden auch Fördergelder vom Landkreis und der Stadt Heilbronn gewährt, sodass im Jahr insgesamt 60.000 Euro Steuergelder in die Einrichtung fließen. Die Satzung hat der SKJR erst in einer Mitgliederversammlung Mitte Juni 2024 geändert, um auch Erwachsenenarbeit möglich zu machen.
Fehlbetrag im Jahresabschluss bei Antidiskriminierungsstelle Heilbronn
Und noch ein weiterer Vorwurf steht im Raum. Der vorläufige Jahresabschluss der ADI vom 31. Dezember 2023 weist einen Fehlbetrag von 1581,12 Euro aus. Den Fehlbetrag soll der Verein ausgeglichen haben. Für die Stadträte eine eindeutig satzungswidrige Verwendung von Vereinsgeldern. Dies sei "auf Grundlage des den Haushaltsplan verabschiedenden Beschlusses der Mitgliederversammlung ausgeglichen worden", lässt der SKJR mitteilen. Aufgrund vieler offener Fragen haben die CDU-Fraktion und die UfHN Akteneinsicht beantragt.
Akteneinsicht am 5. September
Dafür steht jetzt ein Termin fest. Am 5. September haben alle Stadträte die Möglichkeit, die Akten in der Zeit von 10 bis 17 Uhr im Heilbronner Rathaus einzusehen. "Wir möchten diese Akteneinsicht auch dazu nutzen, uns den Haushaltsplan genau anzuschauen und uns - sofern möglich - einen Überblick über die Tätigkeiten und Effizienz des Vereins zu verschaffen", betont der CDU-Stadtrat Alexander Lobmüller.
Auch die Pläne der Stadtverwaltung zur Neuausrichtung der ADI sollen nun am 19. September im Gemeinderat vorgestellt werden, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Schon im Dezember 2023 hatte eine Mehrheit im Heilbronner Gemeinderat eine Neuausrichtung der ADI gefordert.