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Warum ein Harmonie-Verbot für die AfD in Heilbronn nicht möglich ist

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Der AfD-Landesverband ist für den Wahlkampf in Heilbronn zu Gast. Immer wieder fordern Gegner der Partei, Veranstaltungsräume wie die Harmonie nicht zur Verfügung zu stellen. Was sind die rechtlichen Grundlagen?


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Das Interesse ist groß: Schon jetzt gibt es auf der Internetseite des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg zur Anmeldung keine freien Plätze mehr. Wenn die Alternative für Deutschland am Donnerstag dieser Woche – unter anderem mit dem Spitzenkandidaten Markus Frohnmaier und der Bundesvorsitzenden Alice Weidel – in der Heilbronner Harmonie ihren Auftakt zum Landtagswahlkampf offiziell einläutet, wird das Konzert- und Kongresszentrum in Heilbronn gut gefüllt sein.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die AfD klagt dagegen. Gegner der Partei fragen sich, warum Kommunen einer Partei, deren Mitglieder immer wieder gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip verstoßen, Räume zur Verfügung stellen.

Harmonie-Verbot für die AfD in Heilbronn? Das ist die rechtliche Grundlage

Gibt es rechtliche Möglichkeiten, der AfD, die mit überregionalen Veranstaltungen zum dritten Mal innerhalb von weniger als zwei Jahren in der Harmonie gastiert, den Hallen-Zugang zu verwehren? Einem ähnlichen Gedankengang folgt auch das Heilbronner „Netzwerk gegen Rechts“, das für diesen Donnerstag eine Kundgebung unter dem Motto „Keine Harmonie für die AfD“ angekündigt hat.

Wie die meisten Veranstaltungshallen befindet sich die Harmonie im kommunalen Eigentum. „Sie ist Teil des städtischen Angebots für Kultur-, Tagungs- und Großveranstaltungen und wird von der Heilbronn Marketing GmbH – der HMG – im Auftrag der Stadt betrieben“, berichtet Valerie Blass, Pressesprecherin der HMG. Entscheidend im Zuge der Harmonie-Vermietung an die AfD ist: Die Partei ist keine verbotene Organisation.

Valerie Blass erklärt: „Sind kommunale Veranstaltungshallen grundsätzlich für politische Veranstaltungen geöffnet, ist die Kommune verpflichtet, alle von der Bundeswahlleiterin geführten und zu Wahlen zugelassenen Parteien gleichzubehandeln. Das gilt auch für die AfD.“ Rechtsgrundlage sei besonders der Paragraf 5 des Parteiengesetzes, der die Gleichbehandlung der Parteien seitens Träger der öffentlichen Gewalt vorschreibt. Blass: „Das heißt: Eine Kommune darf eine Partei nicht allein wegen ihrer politischen Positionen von der Nutzung ausschließen. Ein pauschaler Ausschluss wäre rechtswidrig.“

Keine AfD in der Halle? In diesen Gemeinden ist ein Verbot möglich

Um der AfD den Mietvertrag zu verweigern, müssten andere Rahmenbedingungen gelten. In Hechingen beispielsweise hat der Gemeinderat die Nutzungsordnung der Stadthalle geändert: Seit Oktober 2025 dürfen dort keine Parteiveranstaltungen auf Bundes- und Landesebene mehr stattfinden. Der von der AfD anvisierte Landesparteitag in der 20.000-Einwohner-Stadt im Zollernalbkreis fand dennoch statt – allerdings an einem anderen Datum. Schließlich existierte der Mietvertrag bereits vor der Nutzungsänderung.

Und im nordrhein-westfälischen Grefrath ist die Veranstaltungshalle ebenfalls in Gemeindebesitz. Allerdings ist dort ein privates Unternehmen der Hallenbetreiber. Laut Vertrag entscheidet der Pächter, wer die Halle nutzen darf. Der Viersener Kreisverband der AfD hatte keinen Anspruch auf eine Hallennutzung.




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