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Heilbronner SPD fordert: Keine städtischen Räume für AfD-Parteitage

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Die Heilbronner SPD fordert, der AfD keine städtischen Räume für Parteitage zu vermieten, da diese rechtsextrem sei. Was wohl der OB dazu sagt? Die Stimme fragte ihn.


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Am Wochenende ging in der Heilbronner Harmonie der Landesparteitag der AfD über die Bühne, inklusive einer Gegendemonstration auf der Allee. Im Nachhall fordert die SPD nun die Stadt und die Heilbronn Marketing GmbH (HMG) auf, „ab sofort“ in städtischen Liegenschaften keine AfD-Parteitage mehr zu genehmigen.

Die Partei sei vom Bundesamt für Verfassungsschutz im März 2025 als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden, argumentiert SPD-Fraktionschef Rainer Hinderer. „Weite Teile der Partei“ hätten diese Einstufung oder die Einstufung „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ bereits zuvor gehabt.

AfD-Versammlung in Heilbronn: „Keinen Raum für demokratiefeindliche, rassistische und rechtsextreme Politik“

Gleichzeitig betont Hinderer: „Heilbronn ist eine weltoffene und menschenfreundliche Stadt und gibt keinen Raum für demokratiefeindliche, rassistische und rechtsextreme Politik.“ Deshalb sollten die zuständigen Stellen der Stadt „Haltung zeigen“ und zukünftig alle Anfragen oder Anträge für die Durchführung von AfD-Parteitagen in städtischen Liegenschaften konsequent ablehnen. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ablehnung oder die faktische Durchführbarkeit von AfD-Parteitagen sollten gegebenenfalls die dann zuständigen verwaltungsgerichtlichen Instanzen entscheiden.

OB Mergel zur AfD-Landeswahlversammlung in der Harmonie: Bei Vermietung sei das Rathaus an Recht und Gesetz gebunden

Oberbürgermeister Harry Mergel erklärt auf Stimme-Anfrage , es sei „das gute Recht aller Parteien, sich mit der AfD und ihrem Programm politisch auseinanderzusetzen“. Dazu gehörten auch Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats sowie Demonstrationen im öffentlichen Raum.


Aber: Bei der Vermietung von städtischen Räumlichkeiten sei das Rathaus an Recht und Gesetz gebunden. Die Stadt müsse allen Parteien „einen fairen politischen Wettbewerb ermöglichen“. Speziell die Harmonie diene als öffentliche Einrichtung dem kulturellen, gesellschaftlichen, sportlichen und politischen Leben der Stadt – „auch Partei- und Wahlveranstaltungen fallen unter diesen Widmungszweck“, betont Mergel.

Außerdem sei die AfD nicht verboten und daher in Bezug auf die Vermietung der Harmonie gleich zu behandeln wie alle anderen Parteien. „Wenn die Harmonie zum Zeitpunkt der Anfrage frei ist, können wir den Mietvertrag nicht verweigern“, erklärt Mergel. Auch eine zu erwartende Gegendemonstration sei kein legitimer Grund, den Mietvertrag nicht einzugehen. 

 

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