„Habe dem Teufel die Hand gereicht“: Urteil gegen Drogen-Bande am Landgericht gefallen
Offenbar agierten sie als kleine Fische für Drogen-Drahtzieher im Hintergrund. Bei den Schuldsprüchen am Landgericht Heilbronn steht die Resozialisierung der jungen Männer im Zentrum.
Sie haben auf Gangster machen wollen, wie in Rap-Videos. Doch dabei sind sie offenbar nur kleine Fische gewesen. Betäubungsmittel-Söldner zwischen 19 und 22 Jahren, die für Drahtzieher im Hintergrund Drogen vorrätig gehalten und weitergegeben haben, ohne selbst dabei den großen Profit zu erzielen.
Dafür erhalten fünf der sechs Angeklagten eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Der Haupttäter muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis – unter anderem wegen gemeinschaftlichen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und versuchter Geiselnahme. Alle Urteile haben Jugendstrafen-Charakter, da die Angeklagten laut Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Thilo Kurz Defizite in der Persönlichkeitsreife aufweisen.
Urteil am Heilbronner Landgericht: Entführungsversuch von Drogen-Bande scheitert
Am Montagabend, 26. Mai, endet der Prozess gegen die jungen Männer aus dem Landkreis Heilbronn, die 2023 und 2024 laut Anklage 97 Kilogramm Cannabis sowie fast zwei Kilogramm Kokain umgesetzt haben sollen. Als ein Teil der Gruppe im Juni in ihrem Drogen-Lager, der Wohnung eines der Angeklagten in Bad Friedrichshall, von einer Konkurrenz-Bande aus dem Zabergäu überfallen wird, phantasieren einige Mitglieder in einem Chat darüber, ein konkretes Mitglied der Rivalen unter Folter zur Herausgabe der geraubten Drogen zu zwingen.
Zur Umsetzung der Ideen kommt es nicht, da die Dealer-Gruppe aus dem Zabergäu offenbar zuvor gewarnt worden und das als Opfer auserkorene Mitglied der Konkurrenz-Bande für die Angeklagten nicht auffindbar ist. Entgegen der Verteidiger sehen die Richter darin jedoch kein freiwilliges Aufgeben des Entführungsversuchs, sondern dessen Scheitern. Das fällt strafrechtlich stärker ins Gewicht.
Drogen-Süchtiger im Landgericht Heilbronn: „Ich habe dem Teufel die Hand gereicht“
Während des Prozesses haben sich die Männer geständig gezeigt. In U-Haft führen sie ihre Ausbildungen weiter, haben teilweise Prüfungen abgelegt. In ihren letzten Worten bringen alle zum Ausdruck: Ihre Drogengeschäfte und Entführungs-Fantasien bereuen sie. Fortan wollen sie drogen- und straffrei leben. Dafür bitten sie um eine zweite Chance. Bei ihren Einlassungen thematisieren Einzelne ihre Sucht-Vergangenheit. Der Älteste der Gruppe erklärt: „Ich wollte niemandem Schaden. Ich war von meinem 13. Lebensjahr bis zur Verhaftung unter Drogen. Ich habe dem Teufel die Hand gereicht.“
In den Urteilen blieb das Gericht unter den Anträgen des Staatsanwalts. Dieser hatte Jugendstrafen ohne Bewährung zwischen zweieinhalb und sechs Jahren gefordert. In ihren Plädoyers wiesen mehrere Verteidiger darauf hin, dass im Sinne der Resozialisierung Bewährungsstrafen wünschenswert seien. Eine Haft würde die Ziele, im Leben Fuß zu fassen, gefährden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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