Massive Emissionen bei Solvay: Ministerin fordert Grenzwert für Treibhausgas
Nachdem beim Chemieunternehmen Bad Wimpfen große Mengen eines Treibhausgases ausgetreten sind, steht auch die Umweltministerin Thekla Walker in der Kritik. Jetzt geht die Grünen-Politikerin in die Offensive und fordert einen Grenzwert für den gefährlichen Stoff.
Das Land Baden-Württemberg will nach eigenen Angaben eine Lehre aus dem Umgang mit dem SF6-Skandal des Chemiekonzerns Solvay am Standort Bad Wimpfen ziehen. Das Umweltministerium stellt einen Antrag an den Bundesrat, „mit dem Ziel einer klaren Regulierung klimaschädlicher F-Gase (wie SF6)“, sagt der Pressesprecher des Ministeriums, Steffen Becker, gegenüber der Stimme.
Treibhausgas entwichen: 30 Tonnen statt 56 Kilogramm
Im November hat eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt aufgedeckt, dass das Unternehmen Solvay deutlich mehr klimaschädliches Treibhausgas Schwefelhexafluorid (SF6) ausgestoßen hat, als in Berichten angegeben – 30 Tonnen statt 56 Kilogramm.
Einen Grenzwert für das Fluor-Gas gibt es in Deutschland nicht. Deshalb hat das Regierungspräsidium in einer Anordnung vom 3. November 2025 den Grenzwert für SF6 rechtlich eingeordnet, denn das Gas zählt zu der Gruppe der gasförmigen anorganischen Fluorverbindungen – Fluor-Gase – und diese Stoffe haben einen gemeinsamen Wert, der nicht überschritten werden darf.

Das Umweltministerium geht jetzt einen Schritt weiter und stellt einen Antrag an den Bundesrat, mit der Bitte, einen genauen Grenzwert für das Gas zu definieren. In dem Antragsschreiben, das der Stimme exklusiv vorliegt, heißt es, die Bundesregierung werde gebeten, zu prüfen, ob besonders klimaschädliche Gase, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, mit angemessenen Grenzwerten zu versehen sind. Besonders soll der Blick auf Fluor-Gase gelegt werden.
SF6-Ausstoß in Bad Wimpfen: Land startet Bundesrats-Initiative
In diesem Zusammenhang soll auch ein eigenständiger Grenzwert für SF6 definiert werden. Zudem bringt das Umweltministerium an, die Messmethoden für klimaschädliche Gase zu prüfen und auch zu schauen, ob standardmäßige Messmethoden dabei fehlen.
Die Durchführung der Änderungen begründet das Umweltministerium mit den vom 3. Juli 2024 klargestellten Schutzgütern des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Dort wurde festgehalten, dass das Klima auch dazugehört. Es braucht aber noch weiteren Konkretisierungen, damit „das Schutzziel Klima hinreichend berücksichtigt“ wird.
„Das Immissionsschutz-Recht gibt den Behörden bei drohenden Klimaschäden bisher keine harten Eingriffsmöglichkeiten. Beides sollte sich aus unserer Sicht ändern“, sagt Umweltministerin Thekla Walker in einem Statement zum Antrag. „Ich will, dass das Recht auch berücksichtigt, dass nichts Umwelt und Gesundheit langfristig so schädigt wie eine ungebremste Erderhitzung“, heißt es weiter.
Zuletzt stand die Umweltministerin in der Kritik. Die CDU-Fraktion aus dem Baden-Württembergischen Landtag wirft ihr mangelnde Transparenz vor und fordert eine Aufklärung der SF-Emissionen. Dazu soll es am kommenden Dienstag, 20. Januar, eine Sondersitzung im Umweltausschuss geben.
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