Neue Klage im Fall Solvay: Umwelthilfe zieht gegen Regierungspräsidium vor Gericht
Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen die Intransparenz bei einem Vertrag zwischen dem RP Stuttgart und dem Chemiekonzern Solvay eingereicht. Das RP bezieht Stellung zu den Vorwürfen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RP). Konkret geht es um den Umgang mit dem Chemiekonzern Solvay mit Standort in Bad Wimpfen, der laut einer Studie deutlich mehr gefährliches Treibhausgas ausgestoßen hat, als angegeben. Das geht aus einer Pressemitteilung der DUH hervor.
Dort heißt es, „Gegenstand ist ein geheim gehaltener Vertrag zwischen der Behörde und Solvay zum ,engmaschig überwachten Testbetrieb’“. Dieser „Geheimdeal“, wie es in der Mitteilung heißt, wirke womöglich entgegen eines sofort vollziehbaren Bescheids der Emissionsminderung, „den die Behörde wenige Tage zuvor erlassen hatte“.
Fehlende Transparenz im Fall Solvay aus Bad Wimpfen – darum klagt die Umwelthilfe
Vergangenen November haben Forschende in einer Studie offengelegt, dass zwischen 2020 und 2023 hohe Emissionen des gefährlichen Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6) auf die Fabrik in Bad Wimpfen zurückzuführen sind. Das RP hat daraufhin mitgeteilt, bereits seit Mai 2024 eng mit den Verantwortlichen bei Solvay zusammenzuarbeiten, um die Emissionen einzudämmen.
Zwar haben die Maßnahmen den Ausstoß verringert, allerdings nicht in dem erwünschten Rahmen. Dafür haben das RP und Solvay einen befristeten Vertrag geschlossen, der einen engmaschigen Testbetrieb für fünf Monate festgelegt hat. Eine zwischenzeitliche Klage des Konzerns wurde damit erstmal ausgesetzt. Solvay hatte gegen eine Anordnung des RP – diese legt einen konkreten Grenzwert für SF6 fest – geklagt, was einen Sofortvollzug der Anordnung des RP zur Folge hatte.
Vorwürfe von Umwelthilfe: RP soll Herausgabe von Vertrag mit Solvay verweigern
Zu diesem Vertrag fordert die DUH jetzt eine vollständige Offenlegung. Außerdem will die Umweltorganisation unter Berufung auf das Recht der Umweltinformationsfreiheit klären, „auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Zugeständnissen Solvay weiter in Bad Wimpfen in Betrieb ist“.
In der Pressemitteilung beschuldigt die DUH das RP, sich zu weigern, den Vertrag herauszugeben, „mit Verweis auf laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“. Nach Auffassung der DUH sei das unzulässig, „denn das Regierungspräsidium hätte innerhalb einer Monatsfrist bei der Staatsanwaltschaft anfragen müssen, ob diese Einwände gegen die Freigabe des Vertrags hat“.
RP äußert sich zu Vorwürfen im Fall Solvay in Bad Wimpfen
Das RP möchte die Anschuldigungen nicht so stehen lassen. In einer Stellungnahme, die der Heilbronner Stimme vorliegt, heißt es: „Wir sind irritiert über die Pressemitteilung der DUH.“ Das RP sei mehrfach im Austausch mit der Umwelthilfe zum Herausgeben des Vertrages gewesen und hatten diese informiert, die Offenlage des Vertrages rechtlich zu prüfen.
Es stimme nicht, dass das RP die Herausgabe verweigere, sondern lediglich seien sie an rechtliche Vorgaben gebunden. Deshalb musste die Staatsanwaltschaft erst prüfen, ob eine Offenlegung möglich ist. Auch müsse die betroffene Firma angehört und „eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Rahmen einer förmlichen Entscheidung getroffen werden“. Diese Entscheidung wurde jetzt per Bescheid erlassen. Das bedeutet konkret, dass eine Offenlegung mit wenigen Schwärzungen erfolgen kann.
Der Bescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Solvay hat noch vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen, erst dann kann der Vertrag offengelegt werden.
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