Fitnesskette Remote Club "zweifelsohne zahlungsunfähig": Was können die Gläubiger erwarten?
Die Fitnesskette Remote Club befindet sich im Insolvenzverfahren. Die nichtöffentliche Gläubigerversammlung hat nun am Gericht stattgefunden. So soll es weitergehen.

Das Insolvenzverfahren um die Remote Fitness Club GbR mit Sitz in Neckarsulm wird voraussichtlich noch zwei Jahre Zeit beanspruchen. Das sagt der Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann von der Kanzlei Brinkmann und Partner auf Anfrage der Heilbronner Stimme.
Inzwischen ist die erste nichtöffentliche Gläubigerversammlung am Amtsgericht abgehalten worden. Etwa ein Dutzend Gläubiger nahmen teil.
Insolvenzverfahren des Remote Fitness Clubs: Kriegen unbezahlte Handwerker ihr Geld?
Einer von zwei Gesellschaftern der Remote Clubs hatte Ende März beim Amtsgericht Heilbronn einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Zuvor waren Ermittlungen gegen einen der Verantwortlichen publik geworden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, sich unberechtigt Geld und Vermögenswerte beschafft zu haben. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Ermittlungen dauern noch an.
Inzwischen dehnte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung auf den zweiten Gesellschafter und weitere Personen im Umfeld aus. Diese gaben an, stets nach bestem Wissen gehandelt zu haben, um das Unternehmen zu retten.
Zahlreiche Handwerker und Dienstleister waren für die Fitnesskette tätig und wurden nicht bezahlt. Spiekermann macht wenig Hoffnung, dass deren Rechnungen im großen Stil beglichen werden. Aus jetziger Sicht könnten die Forderungen nur in einem geringen Prozentbereich erfüllt werden. Die Forderungen der Gläubiger belaufen sich ihm zufolge auf mehr als 2,5 Millionen Euro. Es sei aber auch jetzt noch möglich, dass Gläubiger weitere Ansprüche anmelden.
Fitnesskette Remote Club: „Zweifelsohne zahlungsunfähig“
Die Fitnesskette Remote Club ist „zweifelsohne zahlungsunfähig“, bekräftigt der Insolvenzverwalter. In einem der nächsten Schritte soll es darum gehen, wie das vorhandene Vermögen des Pleite-Unternehmens verwertet wird. Die beiden Gesellschafter der Fitnesskette stammen aus dem Landkreis Heilbronn und haften mit ihrem Privatvermögen.
Wie sich verhindern lässt, dass sie privates Geld und Vermögen beiseiteschaffen, dazu macht der Insolvenzverwalter keine konkreten Angaben. Er lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass diese Frage sich bei fast jedem Insolvenzverfahren stellt. Das Gesetz erlaube bestimmte Maßnahmen, um so etwas zu vermeiden. Es gehöre grundsätzlich zu den Pflichtaufgaben eines Insolvenzverwalters, bei den für ein Unternehmen verantwortlichen Personen Forderungen einzuziehen. Das dauere auch keine zwei Jahre, versichert Spiekermann.
Übernahme von Remote-Standorten in Heilbronn und Co. rechtsunwirksam?
Weiter will der Insolvenzverwalter die Umstände prüfen, die zur Übertragung einzelner Fitnessstudios an neue Betreiber geführt haben. Einige Remote-Standorte, etwa in Heilbronn, Schwaigern oder Steinheim, sind von anderen Unternehmen übernommen worden. Spiekermann hatte das Vorgehen stets als rechtsunwirksam bezeichnet.
Zur Kette gehörten einst elf Sportstudios in und außerhalb der Region. Nach Unternehmensangaben zählte Remote Club etwa 8000 Mitglieder. Spiekermann kündigt an, die Gläubiger in einem halben Jahr erneut über den Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren.

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