Mitglieder der Fitnesskette Remote Club sind verunsichert – Verbraucherschützer gibt Tipps
Rundmails an die Mitglieder der zahlungsunfähigen Fitnesskette Remote Club stiften Verwirrung. Kunden fragen sich: Wer darf Mitgliedsbeiträge einziehen? Der Verbraucherschutz Baden-Württemberg gibt Tipps.

Obwohl ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingeschaltet ist, kommt die pleitegegangene Fitnesskette Remote Club nicht zur Ruhe. Die beiden 33 und 44 Jahre alten Geschäftsführer des Unternehmens, die die meiste Zeit miteinander im Clinch liegen, haben erheblichen Anteil daran. Erst schreibt der eine am 30. März eine lange Rundmail an die Mitglieder, dann folgt am 8. April eine vermeintliche Richtigstellung durch den zweiten. Im Kern geht es um die Fragen: Wem gehören die Sportstudios in Heilbronn, Schwaigern und Zaberfeld und die außerhalb der Region wie in Aglasterhausen oder Steinheim? Und an wen sind Mitgliedsbeiträge zu zahlen?
Rundmail an Remote-Club-Mitglieder ist mit vorläufigem Insolvenzverwalter nicht abgesprochen
Die Rundmail am Montag an Remote-Mitglieder sei mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht abgestimmt gewesen, räumt der 44-jährige Geschäftsführer der Fitnesskette ein. Grund für sein Vorgehen: Er habe einem der neuen Betreiber einen Gefallen tun wollen. Gemeint ist Universal Gym / Fitness Arena. Der sei finanziell in Bedrängnis geraten. Remote-Kunden hätten die vom neuen Betreiber per Lastschrift eingezogenen Mitgliedsbeiträge zurückbuchen lassen. Ein Gesellschafter von Universal Gym bestätigt die Aussage des Remote-Geschäftsführers der Heilbronner Stimme.
"Mein Ziel ist es, die für viele Mitglieder wichtige Frage zeitnah zu klären", sagt Olaf Spiekermann, vorläufiger Insolvenzverwalter von Remote Club. Spiekermann bekräftigt seine zuvor getroffene Einschätzung: Er bezweifelt, dass die Übernahme von Sportstudios durch verschiedene neue Betreiber rechtswirksam ist. Die Prüfung der Vorgänge dauere auch deshalb an, weil die von ihm angeforderten Stellungnahmen der neuen Betreiber noch nicht vorlägen.
Remote Club pleite: Was der Verbraucherschützer Oliver Buttler Betroffenen rät
Kunden wissen überhaupt nicht mehr, was Sache ist. Rundmails wie die von den beiden Inhabern von Remote Fitness Club stiften nach Stimme-Informationen nur Verwirrung. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Betroffenen: „Wer mit einem neuen Betreiber einen Vertrag abschließt, sollte darauf achten, dass die Mitgliedsbeiträge nur monatlich abgebucht werden.“ Der Verbraucherschützer hält es für denkbar, dass der vorläufige Insolvenzverwalter die neuen Betreiber aus den Studios klagt. „Wenn der neue Betreiber dann wieder raus muss, hat das Mitglied einen Preis für die Nutzung bezahlt.“ Das sei fair.
Buttler rät außerdem zu Verträgen mit kurzen Laufzeiten. Mitglieder, die mit ihrem Remote-Zugang nicht mehr in ihr Sportstudio kommen, sollten den Vertrag mit Remote Fitness Club fristlos kündigen. Das Recht hätten sie in dem Fall.
Remote-Club-Pleite: Investoren und Handwerker hoffen auf ihr Geld
Die Pleite des Unternehmens trifft insbesondere Gläubiger und Investoren hart. Handwerker und Dienstleister sitzen auf Rechnungen im sechsstelligen Euro-Bereich. Manche Investoren haben ebensolche Summen und zum Teil höhere in die Kette Remote Club gesteckt. Ziel sei es, die Forderungen bestmöglich zu befriedigen, sagt Spiekermann. Über die Höhe der Beträge, die sie gegebenenfalls erhalten, könne er zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen.


Stimme.de