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Brandserie Gundelsheim: Zehneinhalb Jahre Haft für Feuerwehrmann gefordert

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Nackenschlag für den angeklagten Feuerwehrmann: Ausgerechnet bei dem Feuer im Himmelreich, das von einer Scheune auf ein altes Wohnhaus übergriff und bei dem der Vorwurf versuchter Mord lautet, hat ein Sachverständiger die Angaben des 32-Jährigen verworfen.

von Carsten Friese
Im Juni 2020 stand die Albvereinshütte in Flammen. Der Angeklagte räumte ein, auch dieses Feuer gelegt zu haben.
Foto: Archiv/Hoffmann
Im Juni 2020 stand die Albvereinshütte in Flammen. Der Angeklagte räumte ein, auch dieses Feuer gelegt zu haben. Foto: Archiv/Hoffmann  Foto: Hoffmann

Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt angegeben, nur einen Holzstapel vor einer Scheune angesteckt, ein Wohnhaus dahinter nicht gesehen zu haben. An der Außenfront der Scheune "gibt es es keine Spuren. Da war kein Holzstapel", sagte am Mittwoch Gutachter Helmut Hüls vom Landeskriminalamt mit Verweis auf Fotos aus der Brandnacht und am Tag danach. Das Brandzentrum habe nach der Spurenlage eindeutig "innen gelegen". Dort war auch ein Holzstapel.

Die Scheune grenzt direkt an ein Wohnhaus an, in dem eine vierköpfige Familie zur Tatzeit gegen 1.30 Uhr schlief. Als der Sohn aufs WC musste, hörte er außen verdächtige Geräusche, informierte seinen Vater, der die Familie nach draußen dirigierte. Einige Minuten danach stand der Dachstuhl in Flammen.

Anwalt Volker Fabriz sah keine klaren Beweise, dass ein Stapel aus Billigholz außen nicht hätte gänzlich verbrennen können. "Den Brand nach innen zu verlegen, weil man es nicht besser weiß", war für ihn nicht überzeugend.

 


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Vorwurf: Sieben Brände mit einem Schaden von gut 500.000 Euro verursacht

Sieben Brandstiftungen wirft die Anklage dem gelernten Koch W. vor, der erst kurze Zeit zuvor der Freiwilligen Feuerwehr beigetreten war. Zwei Autos, 400 Heuballen, zwei Scheunen, das Wohnhaus, ein ehemaliges Gasthaus und ein Vereinsheim brannten ab. Schadenshöhe laut Anklage: gut 500.000 Euro.

In ihrem Plädoyer sah Staatsanwältin Sabrina Klaiber die Anklage bestätigt. Der Brand im Himmelreich war für sie ein versuchter Mord. Dem Angeklagten "war sehr wohl bewusst, dass da Menschen wohnen". Und als Feuerwehrmann sei ihm die Gefahr eines Feuers "bestens bekannt". Zehneinhalb Jahre Haft forderte sie als Gesamtstrafe für die Tatserie. Der Angeklagte hatte die Brände als Hilferuf in Folge einer depressiven Störung dargelegt. Den sah Klaiber nicht – weil W. sich Alibis verschafft und den Verdacht auf andere gelenkt habe. Als Motiv sah sie einen Drang nach Anerkennung. Er habe Feuerwehreinsätze provoziert.

Verteidiger: Sieben bis acht Jahre Haft ausreichend

Verteidiger Volker Fabriz hob auf das frühe und umfassende Geständnis des Angeklagten ab, das deutlich ins Gewicht fallen müsse. Durch die dünne Indizienlage wären viele Taten sonst kaum aufklärbar gewesen. Die depressiven Störungen seines Mandanten hätten die Taten gefördert. Fabriz verneinte einen versuchten Mord, W. habe das Wohnhaus nicht erkannt. Sieben bis acht Jahre Haft seien ausreichend.

Die Polizei hatte bei W. daheim auffällig viele Grillanzünderpakete gefunden. Brandbeschleuniger wurde bei den Taten eingesetzt. Der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich attestierte dem Angeklagten depressive Störungen, aber keine Persönlichkeitsstörung. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit sei nicht auszuschließen. Ein Fall für die Psychiatrie sei er jedoch nicht. Am Freitag will das Landgericht das Urteil fällen.

 

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