Maßregelvollzug: Machtstrukturen wie im Knast
Zu viele Insassen im Maßregelvollzug haben keine Aussicht auf einen Therapieerfolg. Bei einem Besuch im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg wird auch klar: Die Klinikleitung hofft auf eine Justizreform. Momentan herrsche eine Überbelegung.

Wäre Dr. Matthias Michel vor dem Ausbruch von Insassen aus dem geschlossenen Maßregelvollzug im ZfP gefragt worden, wo und wie es hier möglich sei, zu entkommen, hätte er vermutlich keine Antwort geben können. Trotzdem ist es passiert.
Vor einem Monat zerstörten vier Männer ein Sicherheitsglas und seilten sich mit Bettlaken aus mehreren Metern Höhe ab. Drei sind gefasst, einer auf der Flucht. Hinzugekommen ist ein 40-Jähriger, der vor zehn Tagen aus dem offenen Bereich des Maßregelvollzugs entwichen ist. Seitdem reißt die Diskussion um den Maßregelvollzug, dort, wo Menschen vom ihrem Suchtstoff loskommen sollen, nicht mehr ab.
Und Michel (61), der ärztliche Direktor des ZfP, ist ein gefragter Mann. Die Frage, um deren Antwort die Politik bislang einen großen Bogen macht: Wie gelingt es, Therapieunwillige und -unfähige erst gar nicht in den Maßregelvollzug einer Einrichtung per Gerichtsentscheidung zu überstellen?
"Die Patienten sind mittlerweile hierarchisch strukturiert", sagt ZfP-Pflegedienstleiter Robert Radlinska (41). "Ein Neuer ordnet sich bei uns ganz schnell ein." Diese aus dem Strafvollzug bekannten Machtstrukturen machten es fürs Personal schwierig. "Es gibt Alpha-Tiere, die bestimmen beispielsweise über die Fernbedienung." Es herrsche eine andere Diskussionskultur, erklärt Radlinska bei einem Vor-Ort-Termin. "Die Suchtbehandlung steht nicht mehr im Vordergrund. Es gibt andere Optionen als im Strafvollzug."
Straftäter, aus denen im Maßregelvollzug Patienten werden und dort eine Therapie weg von Suchtstoffen nicht machen wollen oder können; Michel nennt Zahlen: "Die Abbrecherquote hat sich in den vergangenen Jahren auf um die 50 Prozent verschlechtert. Das heißt auch: In 50 Prozent der Fälle war die Entscheidung der Gerichte, einen Maßregelvollzug anzuordnen, verkehrt." Wenn man so möchte, erklärt Michel augenzwinkernd, könne man bei 50 Prozent von einem Justizskandal sprechen.
Der Paragraf 64 des Strafgesetzbuches, der einen Suchtstoffabhängigen den Weg raus aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) hinein in eine Therapieeinrichtung ermöglicht, ist in seiner Ausgestaltung umstritten. Auch unter Juristen. "Er ist unscharf und kann in aller Richtungen ausgelegt werden", sagt Michel. Rechtsanwälte bearbeiteten Mandanten und setzten falsche Anreize. "Diese Patienten machen uns das Leben schwer und verändern das Milieu im Maßregelvollzug." Für die Klientel, die in den Strafvollzug gehöre, habe man im ZfP nicht das Rüstzeug.
Maßregelvollzug derzeit überbelegt
Derzeit sind nach Angaben von Andreas Breitmayer, kaufmännischer Direktor des ZfP, 117 Planbetten belegt. Damit herrsche im Maßregelvollzug eine Überbelegung von 17 Patienten. Dies sei auch die Quote in anderen Einrichtungen des Landes. Seit 15 Jahre garantiere die Einrichtung eine Eins-zu-Eins-Betreuung - auf einen Patienten komme eine Pflegekraft. Derzeit habe ein Patient sogar mehr als einen Betreuer. "1996 lagen wir unter der Quote", sagt der 61-Jährige. Das ZfP habe in den vergangenen Jahren den Personalbestand ausbauen können.
Wer in den Maßregelvollzug kommt, durchlaufe vier Phasen, erklärt Michel. Zunächst werde der Patient aufgenommen. Man lege einen Therapieplan fest. "Schriftlich", betont Michel. Man frage bereits in der Phase eins früh mit Lockerungen an. Man beobachte, "wie ein Patient mit Lockerungen umgehen kann". Er dürfe in Begleitung in den Garten gehen. "Das kann sich bis zum Gruppenausgang steigern." Die Lockerungen seien keine Einzelentscheidungen, sondern des Teams. Zu den Lockerungen gehörten auch Entspannungsübungen, Akupunktur, Bewegungs- oder Kunsttherapien. "Die Patienten haben bei uns keine Ruhe. Das kann durchaus zu einem Stressfaktor werden", sagt Michel. Ein halbes Jahr dauere die erste Phase an.
Staatsanwaltschaft muss unbegleitetem Ausgang zustimmen
In der zweiten Phase gelange der Patient in die offene Station. Dort erhalte er ab der 20. Woche weitere Lockerungen, wie Besuche in der Stadt. Am Anfang in Begleitung lerne der Patient, nicht mehr dort hinzugehen, wo er möglicherweise auf seinen Dealer oder die Szene treffe. Einem unbegleiteten Ausgang, der danach folgt, müsse die Staatsanwaltschaft zustimmen. Auf was sich der Patient immer einstellen müsse, seien unangekündigte Drogentests. In der dritten Phase werde der Patient in eine Wohngemeinschaft außerhalb des ZfP verlegt. "Sie sind immer noch Patienten. Ziel ist es, dass sie Fuß fassen. Sie arbeiten oder machen ein Praktikum", sagt Michel.
In der Entlassphase lebt der Patient bei seiner Familie oder in seiner eigenen Wohnung. Die Reststrafe werde zur Bewährung ausgesetzt. Wer eine Therapie erfolgreich absolviert, könne von dem Halbstrafenprivileg profitieren. "Wird er zu sechs Jahren verurteilt und seine Therapie verläuft erfolgreich, kann er nach drei Jahren entlassen werden. Die restlichen drei Jahre werden auf Bewährung ausgesetzt", sagt Michel. Im Strafvollzug sei es anders. Dort könne ein Straftäter nach zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden. Bei einer Verurteilung zu sechs Jahren, dürfe er frühestens nach vier Jahren mit seiner Entlassung rechnen. Zwei Jahre betrage die Bewährungszeit.
Einblick in die Zimmer der Patienten im Maßregelvollzug: Es sieht eher aus wie in einer Jugendherberge. Bis zu zwei Betten stehen in einem Zimmer. Ein eigenes Bad ist angeschlossen. Mit den Zellen einer JVA nicht zu vergleichen.
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