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Kommunalwahl 2024: Wer darf am 9. Juni seine Stimme abgeben? 

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Am Sonntag, 9. Juni, dürfen die Bürger in Baden-Württemberg mitentscheiden, wer auf kommunaler Ebene sowie im Landkreis politische Entscheidungen treffen soll. Doch wer darf am Wahltag seine Stimme abgeben – oder als Kandidat ins Rennen gehen? Ein Überblick.

Am Urnengang dürfen bereits seit der vergangenen Kommunalwahl im Jahr 2014 auch jüngere Wähler teilnehmen.
Am Urnengang dürfen bereits seit der vergangenen Kommunalwahl im Jahr 2014 auch jüngere Wähler teilnehmen.  Foto: Patrick Seeger/dpa

Die Kommunalpolitik entscheidet über Themen, die jeden einzelnen unmittelbar betreffen. Bürger können in Gemeinderäten selbst mitwirken und ihren Ort oder ihre Stadt verwalten und mitgestalten. Aus diesem Grund sind Kommunen für die Demokratie von besonderer Bedeutung, heißt es auf der Webseite der Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Auch wenn sich die Suche nach Kandidaten für die Kommunalwahlen in der Region mitunter schwierig gestaltet – viele haben Angst vor Anfeindungen oder empfinden politisches Engagement als Zeitverschwendung – steht ein breites Spektrum am Kandidaten und Parteien zur Auswahl. Und erstmals stehen auch Namen jüngerer Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen.

Am 9. Juni 2024: Kommunalwahl und Europawahl finden parallel statt

Die Wahlberechtigten bestimmen am Sonntag, 9. Juni 2024, die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden des Landes bei der Kommunalwahl. Zudem darf über die Zusammensetzung der Kreistage in den 35 Landkreisen, in Stuttgart die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, mitbestimmt werden. Parallel findet am 9. Juni die Europawahl statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. 

Bei den beiden Wahlen werden nach Schätzung des Statistischen Landesamtes (auf Basis des Zensus von 2011) rund 8,6 Millionen Baden-Württemberger wahlberechtigt sein. Davon werden rund 7,8 Millionen Deutsche sein und rund 830.000 Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie die Behörde mitteilte. Doch wer darf eigentlich wählen – und sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen? 

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Kommunalwahl 2024: Wer darf wählen und/oder kandidieren?

Bei der Kommunalwahl am 9. Juni in Baden-Württemberg dürfen zum ersten Mal schon minderjährige Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren für Gemeinderäte, Ortschaftsräte oder Kreistage kandidieren. Damit betritt der Südwesten bundesweit Neuland. In allen anderen Ländern können nur volljährige Kandidaten gewählt werden.

Für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde das Mindestwahlalter bereits zur Wahl 2014 auf 16 Jahre gesenkt. Und auch bei den Europawahlen dürfen in Deutschland erstmals auch 16-Jährige und 17-Jährige am Urnengang teilnehmen.

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: Rund 500.000 zusätzliche junge Wahlberechtigte

Die Zahl der erstmals Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen wird vom Statistischen Landesamt auf rund 500.000 geschätzt. Davon stammen rund 30.000 aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. Bei der Europawahl gibt es durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wohl 1,4 Millionen zusätzliche junge Wahlberechtigte.

Die Stimmzettel für die Kommunalwahl werden rechtzeitig zugestellt und können bereits ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden, den Stimmzettel für die Europawahl gibt es erst im Wahllokal. Spätestens drei Wochen vor dem Termin geht den Bürgern eine Wahlbenachrichtigung zu. Damit kann eine Briefwahl beantragt werden.

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