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Kinderporno-Fall: Erzieher will aus Haft freikommen

  
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Der 31-Jährige und sein Anwalt haben einen Haftprüfungstermin beantragt, bestätigt die Heilbronner Staatsanwaltschaft. Nun prüft ein Richter, ob der Haftbefehl gegen den Erzieher außer Vollzug gesetzt werden kann.

Von Helmut Buchholz

Der wegen Kinderpornografiebesitz und Kindesmissbrauch in Untersuchungshaft sitzende Erzieher will wieder auf freien Fuß kommen. Der 31-Jährige und sein Anwalt haben einen Haftprüfungstermin beantragt. Das bestätigt Pressestaatsanwältin Bettina Jörg. Bei diesem Termin prüft ein Richter, ob weiterhin Haftgründe vorliegen, also zum Beispiel Fluchtgefahr. Auch die Schwere der Vorwürfe spielen bei dieser Entscheidung eine Rolle. Der Richter kann den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Einschätzung darüber ab, wie wahrscheinlich das ist.

Unterdessen soll die evangelische Gesamtkirchengemeinde, die den Erzieher als Leiter im Wilhelm-Busch-Kindergarten beschäftigte, vom Oberkirchenrat einen pensionierten Richter zur Seite gestellt bekommen. Er fungiert als unabhängiger Berater in der Sache, erklärt Pfarrer Matthias Treiber, der Mitglied im Kirchenkrisenteam ist. Der Richter wird nach Ostern seine Arbeit in Heilbronn beginnen.

Disziplinarverfahren soll zur Aufklärung beitragen

Die Selbstanzeige des Kirchenpflegers Rolf Krieg, der für die Kindergärten der Gesamtgemeinde zuständig war und im Fokus der Kritik stand, ist mittlerweile beim Oberkirchenrat angekommen, teilt Treiber weiter mit. Das Disziplinarverfahren soll zur Aufklärung des Falls beitragen.

Die Kirche war vor allem bei den Kindergarteneltern heftig kritisiert worden. Mütter und Väter werfen den Verantwortlichen vor, den Erzieher nach Bekanntwerden der Ermittlungen im September 2017 nicht sofort suspendiert zu haben. Stattdessen arbeitete der 31-Jährige monatelang unbehelligt bis Januar 2018 weiter. Die Eltern erfuhren erst Mitte Februar 2018 aus der Presse von dem Kinderporno-Fall.


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