Heilbronn erreicht Corona-Vorwarnstufe wegen Neuansteckungen
Noch ist die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der Stadt Heilbronn nicht durchbrochen. Die Zahlen geben aber Grund zur Besorgnis.
Heilbronn hat erneut die Vorwarnstufe bei der Sieben-Tage-Inzidenz erreicht. Dies geht aus den Zahlen des Landesgesundheitsamtes hervor. Demnach liegt die Stadt Heilbronn bei 35,5. Ab 35 neuen Covid-19-Erkrankungen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner gerechnet, gilt die Vorwarnstufe. Liegt diese Zahl über 50, müssen laut einer Übereinkunft von Bund und Ländern Maßnahmen ergriffen werde. Diese Marke hat in Baden-Württemberg als einziges Gebiet der Landkreis Esslingen (52,3) überschritten. Stuttgart und Mannheim liegen wie die Stadt Heilbronn über der Vorwarnstufe. Der Landkreis Heilbronn und der Hohenlohekreis liegen noch deutlich darunter.
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Oberbürgermeister appelliert an Verantwortungsbewusstsein
Der Heilbronner Oberbürgermeister Harry Mergel appelliert in einer Pressemitteilung angesichts der Entwicklung an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Die Abstands- und Hygieneregeln sollten in dieser kritischen Phase weiterhin sorgfältig eingehalten werden. Mergel empfiehlt dazu vorsorglich, private Veranstaltungen in privat genutzten Räumen auf maximal 25 Personen zu begrenzen. In der Öffentlichkeit und und in angemieteten Räumen soll die Zahl der Gäste auf 50 begrenzt werden.
Auf Flächen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beispielsweise auf Märkten oder in Kultureinrichtungen, rät er dazu, unbedingt eine Alltagsmaske zu tragen. Mit weiteren Vorschriften wartet die Stadt ab, bis der vom Land angekündigte Erlass zur Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 vorliegt oder die Inzidenz-Grenze von 50 erreicht wird. Schulen sind laut Lehrergewerkschaft nicht informiert worden, welche Folgen die Corona-Warnstufen für den Unterricht haben.
Auf welche Art von Fällen der Anstieg zurückzuführen ist
Der Vorwarn-Schwellenwert in Heilbronn wurde durch 19 neu gemeldete Fälle überschritten. Nach Angaben einer Rathaussprecherin spielten Reiserückkehrer keine große Rolle mehr. Zwölf der neuen Fälle verteilten sich auf vier Familien, zwei Personen wurden in einer Flüchtlingsunterkunft positiv auf das Coronavirus getestet. Dort hatte es bereits zuvor einen Fall gegeben. Seither steht die Einrichtung unter Quarantäne. Alle 50 Bewohner würden auf das Virus getestet. Die anderen aktuell Infizierten seien fünf Einzelpersonen.
Auch landesweit steigen die Zahlen
Die Zahl der nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen hat sich in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um 652 Fälle erhöht. Am Dienstag waren es noch 388 neue Fälle. Insgesamt haben sich laut Landesgesundheitsamt im Land nun 52.222 Menschen nachweislich mit dem Erreger Sars-CoV-2 angesteckt. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg demnach um vier auf 1898.
Die Sieben-Tage-Inzidenz für das ganze Land stieg am Mittwoch auf 20,6. Rathäuser und Landratsämter sind deshalb zu neuen Einschränkungen gezwungen. Bereits am Dienstag hatte die Landesregierung die zweite von drei möglichen Corona-Warnstufen ausgerufen. Nach Mühlacker, dem Kreis Esslingen und Mannheim schränkt auch Stuttgart die Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern ein. Bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner können in betroffenen Gegenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verschärft werden. Welche konkreten Maßnahmen Esslingen nun ergreift, blieb am Mittwochabend zunächst offen.
Beherbergungsverbot für Übernachtungs-Besucher
Um Infektionen aus anderen gefährdeten Teilen Deutschlands zu verhindern, haben die Länder ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen vereinbart – allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben. Das Land Baden-Württemberg hatte Einreiseverbote und zusätzliche Quarantäneauflagen für Reisende aus dem Inland zunächst nicht in Betracht gezogen. Im Südwesten gilt jedoch schon seit längerem ein Beherbergungsverbot für Übernachtungs-Besucher aus Stadt- oder Landkreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen für Hotels, Herbergen, Campingplätze und ähnliche Einrichtungen.